Informationsbitte HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau und Wohnungsbau Lichtenberg
Anfrage als Verfahrensbeteiligte nach § 29 (1) - Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und
nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der gestrigen Begehung des Baugrundstücks habe ich erfahren, das Ihre Behörde die Freimessberichte und Freimessbescheide hinsichtlich radioaktiven Material/Strahlenbelastung der Gebäude Waldowallee 115, 117 (ehemaliges Labor und Bettenhaus) unternommen hat.
> Um diese Freimessberichte und Freimessbescheide bitte ich.
> Zudem bitte ich um Antworten zu nachfolgenden Fragen und
> Informationen über veranlasste Prüfungen, Maßnahmen, Auflagen oder Bußgeldbescheide.
Ich habe erfahren, das der verwendete Fensterkit asbesthaltig sein soll. Nach meiner Information, an das Umweltamt Lichtenberg hinsichtlich fehlender Fensterscheiben und eingeworfener Scheiben (zum Umweltschutz von Gebäudebrütern) wurden viele Fenster repariert. In der ganzen Zeit habe ich nur HOWOGE Mitarbeiter im Blaumann gesehen und nie jemand mit Schutzanzug.
Muss für solche Arbeiten ein Spezialfirma beauftragt wurden, Schutzkleidung getragen werden oder kann hier die Gesundheit der HOWOGE Mitarbeiter gefährdet worden sein?
Angeblich sollen die Gebäude punktuell mit radioaktiven Material kontaminiert sein (mit radioaktiven Proben soll umher gelaufen worden sein und diese hier und da abgelegt worden sein). Auch hier stellt sich für mich die Frage, ob es so ist und wenn ja ob für Arbeiten eine Spezialfirma beauftragt werden muss, Schutzkleidung getragen werden muss oder ob die Gesundheit der HOWOGE Mitarbeiter hier gefährdet worden sein kann.
Hiermit reiche ich den ergänzenden Antrag auf Beantwortung der Fragen mit Begründung nach § 29 (1) - Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nach, demnach die Behörde den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist hat. Meine Verfahrensbeteiligung ergibt aus vielen Gründen, weil mein Garten wenige Meter vom Baugrundstück entfernt ist 1. aus wirtschaftlichen Gründen: Verkaufserlös ist abhängig von Bebauung und Kontamination 2. Gesundheit: unsere Familie isst die Gartenfrüchte, die durch Abriss und Bebauung kontaminiert werden können.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
-
Datum6. Juni 2019
-
9. Juli 2019
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!