Informationsbitte HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau und Wohnungsbau Lichtenberg

Anfrage als Verfahrensbeteiligte nach § 29 (1) - Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und
nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der gestrigen Begehung des Baugrundstücks habe ich erfahren, das Ihre Behörde die Freimessberichte und Freimessbescheide hinsichtlich radioaktiven Material/Strahlenbelastung der Gebäude Waldowallee 115, 117 (ehemaliges Labor und Bettenhaus) unternommen hat.
> Um diese Freimessberichte und Freimessbescheide bitte ich.
> Zudem bitte ich um Antworten zu nachfolgenden Fragen und
> Informationen über veranlasste Prüfungen, Maßnahmen, Auflagen oder Bußgeldbescheide.

Ich habe erfahren, das der verwendete Fensterkit asbesthaltig sein soll. Nach meiner Information, an das Umweltamt Lichtenberg hinsichtlich fehlender Fensterscheiben und eingeworfener Scheiben (zum Umweltschutz von Gebäudebrütern) wurden viele Fenster repariert. In der ganzen Zeit habe ich nur HOWOGE Mitarbeiter im Blaumann gesehen und nie jemand mit Schutzanzug.
Muss für solche Arbeiten ein Spezialfirma beauftragt wurden, Schutzkleidung getragen werden oder kann hier die Gesundheit der HOWOGE Mitarbeiter gefährdet worden sein?

Angeblich sollen die Gebäude punktuell mit radioaktiven Material kontaminiert sein (mit radioaktiven Proben soll umher gelaufen worden sein und diese hier und da abgelegt worden sein). Auch hier stellt sich für mich die Frage, ob es so ist und wenn ja ob für Arbeiten eine Spezialfirma beauftragt werden muss, Schutzkleidung getragen werden muss oder ob die Gesundheit der HOWOGE Mitarbeiter hier gefährdet worden sein kann.

Hiermit reiche ich den ergänzenden Antrag auf Beantwortung der Fragen mit Begründung nach § 29 (1) - Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nach, demnach die Behörde den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist hat. Meine Verfahrensbeteiligung ergibt aus vielen Gründen, weil mein Garten wenige Meter vom Baugrundstück entfernt ist 1. aus wirtschaftlichen Gründen: Verkaufserlös ist abhängig von Bebauung und Kontamination 2. Gesundheit: unsere Familie isst die Gartenfrüchte, die durch Abriss und Bebauung kontaminiert werden können.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage als Verfahrensbeteiligte nach § 29 (1) - Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Berliner Inform…
An Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsbitte HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau und Wohnungsbau Lichtenberg [#149014]
Datum
6. Juni 2019 17:57
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage als Verfahrensbeteiligte nach § 29 (1) - Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der gestrigen Begehung des Baugrundstücks habe ich erfahren, das Ihre Behörde die Freimessberichte und Freimessbescheide hinsichtlich radioaktiven Material/Strahlenbelastung der Gebäude Waldowallee 115, 117 (ehemaliges Labor und Bettenhaus) unternommen hat. > Um diese Freimessberichte und Freimessbescheide bitte ich. > Zudem bitte ich um Antworten zu nachfolgenden Fragen und > Informationen über veranlasste Prüfungen, Maßnahmen, Auflagen oder Bußgeldbescheide. Ich habe erfahren, das der verwendete Fensterkit asbesthaltig sein soll. Nach meiner Information, an das Umweltamt Lichtenberg hinsichtlich fehlender Fensterscheiben und eingeworfener Scheiben (zum Umweltschutz von Gebäudebrütern) wurden viele Fenster repariert. In der ganzen Zeit habe ich nur HOWOGE Mitarbeiter im Blaumann gesehen und nie jemand mit Schutzanzug. Muss für solche Arbeiten ein Spezialfirma beauftragt wurden, Schutzkleidung getragen werden oder kann hier die Gesundheit der HOWOGE Mitarbeiter gefährdet worden sein? Angeblich sollen die Gebäude punktuell mit radioaktiven Material kontaminiert sein (mit radioaktiven Proben soll umher gelaufen worden sein und diese hier und da abgelegt worden sein). Auch hier stellt sich für mich die Frage, ob es so ist und wenn ja ob für Arbeiten eine Spezialfirma beauftragt werden muss, Schutzkleidung getragen werden muss oder ob die Gesundheit der HOWOGE Mitarbeiter hier gefährdet worden sein kann. Hiermit reiche ich den ergänzenden Antrag auf Beantwortung der Fragen mit Begründung nach § 29 (1) - Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nach, demnach die Behörde den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist hat. Meine Verfahrensbeteiligung ergibt aus vielen Gründen, weil mein Garten wenige Meter vom Baugrundstück entfernt ist 1. aus wirtschaftlichen Gründen: Verkaufserlös ist abhängig von Bebauung und Kontamination 2. Gesundheit: unsere Familie isst die Gartenfrüchte, die durch Abriss und Bebauung kontaminiert werden können. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bitte ich um eine Kopie der Anzeige über die Arbeit an asbesthaltigen Fenster…
An Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsbitte HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau und Wohnungsbau Lichtenberg [#149014]
Datum
2. Juli 2019 13:40
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bitte ich um eine Kopie der Anzeige über die Arbeit an asbesthaltigen Fensterkit oder um das Ergebnis des in Ihrem Hause eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahrens, falls der Bauherr diese nicht eingereicht haben sollte. Gern reiche ich Fotos vorher ohne Fensterscheibe nachher mit Fensterscheibe nach. Ich ändere meinen Antrag auf Akteneinsicht auf Grundlage des UIG ab, und bitte auf dieser Grundlage um kostenlose Alt - Akteneinsicht in Ihrem Hause. Ich bitte Sie hierfür um 2 mögliche Termine, sobald Ihnen die Akte vorliegt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149014 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Akteneinsicht ist beim LAGetSi eingegangen. Ich werde Ihren Antrag …
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Betreff
WG: Informationsbitte HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau und Wohnungsbau Lichtenberg [#149014]
Datum
9. Juli 2019 15:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Akteneinsicht ist beim LAGetSi eingegangen. Ich werde Ihren Antrag an Herrn Bittighöfer weiterleiten, der bereits mit Schreiben vom 14.06.2019 mit Ihnen in Kontakt getreten ist. Mit freundlichen Grüße