Informationsblätter

Welche der über einhundert von der BaFin geprüften Banken wendet seit Juli 2011 gesetzlich vorgeschriebene Informationsblätter an, die nur eingeschränkt vergleichbar oder schwer verständlich sind, d.h. mit für den Kunden entsprechend unklaren Produktangaben? Welche Institute verwenden unangemessen viele Fachbegriffe und Abkürzungen, die für durchschnittliche Anleger nicht verständlich sind? Welche Banken nennen nicht die
bei bestimmten Anlageprodukten anfallenden Kosten in Euro und Cent direkt im Produktinformationsblatt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. November 2011
  • Frist
    13. Dezember 2011
  • 2 Follower:innen
Eva Bell
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Eva Bell
Betreff
Informationsblätter
Datum
6. November 2011 17:26
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Welche der über einhundert von der BaFin geprüften Banken wendet seit Juli 2011 gesetzlich vorgeschriebene Informationsblätter an, die nur eingeschränkt vergleichbar oder schwer verständlich sind, d.h. mit für den Kunden entsprechend unklaren Produktangaben? Welche Institute verwenden unangemessen viele Fachbegriffe und Abkürzungen, die für durchschnittliche Anleger nicht verständlich sind? Welche Banken nennen nicht die bei bestimmten Anlageprodukten anfallenden Kosten in Euro und Cent direkt im Produktinformationsblatt?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Eva Bell Postanschrift Eva Bell << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Eva Bell
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Informationsblätter Geschäftszeichen: WA 36 - FR 6180 - 2011/0002 Produktinformationsblätter nach dem Wertpapie…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Informationsblätter
Datum
16. November 2011 14:22
Status
Warte auf Antwort
Geschäftszeichen: WA 36 - FR 6180 - 2011/0002 Produktinformationsblätter nach dem Wertpapierhandelsgesetz Ihr Antrag vom 09.11.2011 Sehr geehrte Frau Bell, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrag auf Auskunft nach dem IFG/UIG/VIG. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag A. Wölk _______________________________________________ Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Referat WA 36 Dr. Armin Wölk Lurgiallee 12 60439 Frankfurt am Main Tel.: 0228/41080 Fax: 0228/4108123 E-Mail: <<email address>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Antrag abgelehnt
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Via
Briefpost
Betreff
Antrag abgelehnt
Datum
5. Dezember 2011
Status
Anfrage abgelehnt