Informationsfreiheitsanfrage zum Umbau der Webseite www.komba-abi.de

1. Informationen zum Stand des Umbaus bzw. der Neugestaltung Ihrer Webseite www.komba-abi.de;

2. Informationen und Dokumente welche die bisher durchgeführten Arbeiten bzw. die Planung des Umbaus Ihrer Webseite betreffen und

3. Informationen und Dokumente zu den wegen des Umbaus bisher angefallenen Kosten sowie voraussichtlich anfallender Kosten des Umbaus in der Zukunft.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. April 2017
  • Frist
    27. Mai 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1…
An Jobcenter Anhalt-Bitterfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage zum Umbau der Webseite www.komba-abi.de [#21175]
Datum
25. April 2017 10:37
An
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Informationen zum Stand des Umbaus bzw. der Neugestaltung Ihrer Webseite www.komba-abi.de; 2. Informationen und Dokumente welche die bisher durchgeführten Arbeiten bzw. die Planung des Umbaus Ihrer Webseite betreffen und 3. Informationen und Dokumente zu den wegen des Umbaus bisher angefallenen Kosten sowie voraussichtlich anfallender Kosten des Umbaus in der Zukunft.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich unserer Website und das damit verbundene Inter…
Von
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage zum Umbau der Webseite www.komba-abi.de [#21175]
Datum
27. April 2017 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich unserer Website und das damit verbundene Interesse an unserem Haus. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihnen aktuell keine Antwort zu den gewünschten Punkten geben kann. Wir befinden uns derzeit in einem behördlichen Entscheidungsprozess. Im konkreten bedeutet dies, dass wir kurz vor der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens stehen. Die Bekanntgabe von Informationen würde den Erfolg der Maßnahme erheblich gefährden. Des Weiteren ist es nicht zulässig, dass zusätzliche Informationen außerhalb eines anstehenden bzw. laufenden Ausschreibungsverfahren veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich recht herzlich für die zeitnahe Antwort auf meine Anfrage. …
An Jobcenter Anhalt-Bitterfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Informationsfreiheitsanfrage zum Umbau der Webseite www.komba-abi.de [#21175]
Datum
27. April 2017 11:59
An
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich recht herzlich für die zeitnahe Antwort auf meine Anfrage. Ich weise Sie dennoch vorsorglich darauf hin, dass Sie nach § 4 Abs. 2 IZG LSA verpflichtet sind mich über den Abschluss der Sache, welche die Ablehnung begründet (hier: ein bevorstehendes Ausschreibungsverfahren), zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> seit meiner lezten Mitteilung ist nun schon fast ein Monat verstrichen. Wie i…
An Jobcenter Anhalt-Bitterfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Informationsfreiheitsanfrage zum Umbau der Webseite www.komba-abi.de [#21175]
Datum
23. Mai 2017 10:24
An
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> seit meiner lezten Mitteilung ist nun schon fast ein Monat verstrichen. Wie in meiner Nachricht vom 27.04.2017 geschildert, sind Sie verpflichtet mir mitzuteilen, wenn der Versagungsgrund "behördlicher Entscheidungsprozess" wegen Abschluss entfällt. Siehe hierzu: - § 4 Abs. 2 IZG LSA; und - Anwendungshinweise zu § 4 IZG LSA: https://informationsfreiheit.sachsen-anhalt.de/informationen/veroeffentlichungen/informationsmaterial/anwendungshinweise/anwendungshinweise-zu-4-izg-lsa-schutz-des-behoerdlichen-entscheidungsprozesses/ — "§ 4 Abs. 1 IZG LSA regelt nicht eine weitere Ausnahme vom Informationszugang, sondern eine zeitlich befristete Suspension. Erfasst sind laufende Verwaltungsverfahren, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, in dem eine behördliche Entscheidung oder Maßnahme getroffen wird. Danach entfällt der Versagungsgrund." — — "Nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens entfällt der Versagungsgrund für den Informationszugang nach § 4 Abs. 1 IZG LSA. [...] Da der Bürger den Zeitpunkt des Verfahrensabschlusses nicht immer selbst erkennen kann, legt § 4 Abs. 2 IZG LSA als Sollvorschrift der Behörde eine Informationspflicht auf. Der so informierte Antragsteller kann entscheiden, ob er einen neuen Antrag stellen will." — Leider ist meine letzte Nachricht/der Eingang meiner letzen Nachricht an Sie unbestätigt geblieben. Ich frage Sie deshalb direkt: Ist der behördliche Entscheidungsprozess abgeschlossen? Wenn nein, wann kann voraussichtlich mit dem Abschluss gerechnet werden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die heutige Mail. Die gewünschte Meldung wird nach Abschluss des Ver…
Von
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
Betreff
AW: AW: AW: Informationsfreiheitsanfrage zum Umbau der Webseite www.komba-abi.de [#21175]
Datum
23. Mai 2017 14:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die heutige Mail. Die gewünschte Meldung wird nach Abschluss des Verfahrens an Sie ergehen. Leider ist noch nicht genau absehbar, wann der Vorgang beendet sein wird. Ich gehe davon aus, dass dies im Oktober/ November sein wird. Die letzte Mail hatte ich zur Kenntnis genommen. Das Sie eine Antwort nach Abschluss des Verfahrens erhalten werden, wurde von mir vorausgesetzt. Eine Antwort meinerseits ist nicht erfolgt, da kein ausdrücklicher Wunsch über eine Bestätigung geäußert wurde. Sofern noch Fragen bestehen, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für die zügige Antwort. Eine Versagungszeit von über 6 Monaten halte i…
An Jobcenter Anhalt-Bitterfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: Informationsfreiheitsanfrage zum Umbau der Webseite www.komba-abi.de [#21175]
Datum
24. Mai 2017 11:45
An
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für die zügige Antwort. Eine Versagungszeit von über 6 Monaten halte ich für übertrieben. Ihr Internetauftritt ist, soweit ich weiß, schon seit über einem Jahr im Umbau. Sie versagen hier Zugang zu allen angeforderten Informationen und stützen sich auf den "behördlichen Entscheidungsprozess". Ich bin allerdings nicht davon überzeugt, dass die am 25.04.2017 angefragten Punkte flächendeckend unter diesen Ausschlussgrund fallen. Der § 4 IZG LSA (sowie auch der § 4 IFG) versagt die Herausgabe von "Entwürfen zu Entscheidungen" und "Arbeiten und Beschlüssen zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung", und auch nur dann, wenn deren Herausgabe den Erfolg des Entscheidungsprozesses gefährden würde. In wie weit Informationen/Dokumente zu bisher (in der Vergangenheit) angefallenen Kosten, allg. Informationen/Dokumente zum Stand des Umbaus und Informationen/Dokumente zu bisher (in der Vergangenheit) ausgeführten Arbeiten den behördlichen Entscheidungsprozess zu sehr gefährden, dass sie nicht veröffentlicht werden können, erschließt sich mir nicht. Bitte erläutern Sie mir Ihre Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Sach…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationsfreiheitsanfrage zum Umbau der Webseite www.komba-abi.de“ [#21175]
Datum
29. Mai 2017 18:45
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/21175 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich der Meinung bin, dass ein Teil der angefragten Informationen/Dokumente nicht zwangsläufig vom § 4 Abs. 1 IZG LSA gedeckt sind und ein teilweises öffentlichmachen den Entscheidungsprozess/die Erfolgsaussichten nicht beeinflussen würde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die erneute Anfrage. Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine gesetzl…
Von
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
Betreff
AW: AW: AW: AW: Informationsfreiheitsanfrage zum Umbau der Webseite www.komba-abi.de [#21175]
Datum
31. Mai 2017 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die erneute Anfrage. Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine gesetzlich definierte Frist, welche den Versagungszeitraum einschränkt. Jedoch kann ich nachvollziehen, dass die benannte Frist für lang erachtet wird. Allerdings ist der benannte Zeitraum als überschaubar zu werten und m.E. nicht zu lang gefasst. Aktuell befindet sich das JC KomBA-ABI in der Erstellung eines entsprechenden Leistungsverzeichnisses, sowie in der Erstellung einer einhergehenden Auftragswertanalyse. Im Anschluss wird ein Vergabeverfahren stattfinden, welches in Form einer beschränkten oder öffentlichen Ausschreibung erfolgen wird. Hier sind entsprechende Fristen zu wahren. Aufgrund dieser Fristen ist der von Ihnen benannte 6-Monatszeitraum nicht zu lang gefasst. Gemäß § 2 Abs. 1 VOL-A werden Aufträge in einem Wettbewerb vergeben. Im Rahmen des Wettbewerbes werden alle notwendigen Informationen preis gegeben bzw. für alle möglichen Bieter gleichzeitig veröffentlicht. Sofern im Vorfeld Informationen zum Inhalt, egal ob Entwürfe, Beschlüsse etc., bekannt gegeben werden, würde dies zu einem Verstoß gegen das aktuelle Vergaberecht führen. Im Umkehrschluss würde dies zu einem erfolglosen und rechtswidrigen Vergabeverfahren führen. Die aktuelle Bekanntgabe zu Inhalten würde somit erheblich den Erfolg der Maßnahme gefährden. Sofern Sie nach wie vor der Meinung sind, dass nicht alle angefragten Punkte flächendeckend unter diesen Ausschlussgrund fallen, bitte ich um eine entsprechende Konkretisierung. Ich beziehe mich nun konkret auf die Anfrage vom 25.04.2017: 1. Informationen zum Stand des Umbaus bzw. der Neugestaltung Ihrer Webseite www.komba-abi.de; --> wurde mitgeteilt; wir befinden uns in Vorbereitung auf ein Ausschreibungsverfahren; oben wurde es nochmals konkretisiert 2. Informationen und Dokumente welche die bisher durchgeführten Arbeiten bzw. die Planung des Umbaus Ihrer Webseite betreffen und --> wurde mitgeteilt; wir befinden uns in Vorbereitung auf ein Ausschreibungsverfahren; Dokumente werden aktuell für eine Ausschreibung erstellt 3. Informationen und Dokumente zu den wegen des Umbaus bisher angefallenen Kosten sowie voraussichtlich anfallender Kosten des Umbaus in der Zukunft. --> bisher sind keine Kosten entstanden; voraussichtlich anfallende Kosten werden im Rahmen der Auftragswertanalyse ermittelt und sind Grundlage für die Art des Vergabeverfahrens. Sofern noch weitere Fragen bestehen, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Vermittlungsanfrage vom 29.05.2017 kann von Ihnen als Gegenstandslos angeseh…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationsfreiheitsanfrage zum Umbau der Webseite www.komba-abi.de“ [#21175]
Datum
31. Mai 2017 11:26
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Vermittlungsanfrage vom 29.05.2017 kann von Ihnen als Gegenstandslos angesehen werden, da das Lobcenter eine teilweise Antwort gegeben hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Weshalb Sie nicht direkt in Ihrer Nachricht vo…
An Jobcenter Anhalt-Bitterfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: Informationsfreiheitsanfrage zum Umbau der Webseite www.komba-abi.de [#21175]
Datum
31. Mai 2017 11:41
An
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Weshalb Sie nicht direkt in Ihrer Nachricht vom 27.04.2017 mitgeteilt haben, dass bisher keine Kosten entstanden sind, ist mir zwar etwas rätselhaft, aber Ihre detaillierte Erläuterung der Ablehnung vertröstet mich dann doch etwas. Die Tatsache, dass Ihre Webseite schon seit geraumer Zeit (meiner Kenntnis nach schon über 1 Jahr+) im Umbau ist und die Planungsphase für die Umgestaltung noch immer nicht abgeschlossen ist bzw. Ausschreibungen noch nicht erfolgt sind, erscheint mir allerdings befremdlich. Ich bedanke mich erneut für die ausführlichere Antwort und erwarte Ihre Mitteilung über den Abschluss des Ausschreibungsverfahrens zum frühesten Zeitpunkt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich mache Sie als Erinnerung auf meine Informatiosnfreiheitsanfrage vom 25. A…
An Jobcenter Anhalt-Bitterfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: AW: Informationsfreiheitsanfrage zum Umbau der Webseite www.komba-abi.de [#21175]
Datum
3. Februar 2018 08:10
An
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich mache Sie als Erinnerung auf meine Informatiosnfreiheitsanfrage vom 25. April 2017 (https://fragdenstaat.de/anfrage/informationsfreiheitsanfrage-zum-umbau-der-webseite-wwwkomba-abide/) aufmerksam. Im Mai letzten Jahres haben Sie "Oktober/ November [2017]" als den Zeitraum angegeben, in dem der Versagungsgrund (hier: laufender behöridlicher Entscheidungsprozess) wegfallen würde. Leider habe ich keine Rückmeldung von Ihnen bekommen, in der eine Verspätung angekündigt/begründet wird. Der November 2017 liegt nun schon 3 Monate zurück. Ich bitte Sie um schnellstmögliche Antwort. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bis einschlie?lich 13.12.2018 nicht im Haus zu erreichen. Ihre E-Mail wir…
Von
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
Betreff
Automatische Antwort: AW: AW: AW: AW: AW: Informationsfreiheitsanfrage zum Umbau der Webseite www.komba-abi.de [#21175]
Datum
3. Februar 2018 08:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bis einschlie?lich 13.12.2018 nicht im Haus zu erreichen. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. Vielen Dank. Mit freundlichen Gr??en
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich mache Sie als Erinnerung auf meine Informatiosnfreiheitsanfrage vom 25. April …
An Jobcenter Anhalt-Bitterfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: AW: AW: AW: AW: AW: Informationsfreiheitsanfrage zum Umbau der Webseite www.komba-abi.de [#21175]
Datum
7. Februar 2018 05:17
An
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich mache Sie als Erinnerung auf meine Informatiosnfreiheitsanfrage vom 25. April 2017 (https://fragdenstaat.de/anfrage/infor...) aufmerksam. Im Mai letzten Jahres haben Sie "Oktober/ November [2017]" als den Zeitraum angegeben, in dem der Versagungsgrund (hier: laufender behöridlicher Entscheidungsprozess) wegfallen würde. Leider habe ich keine Rückmeldung von Ihnen bekommen, in der eine Verspätung angekündigt/begründet wird. Der November 2017 liegt nun schon 3 Monate zurück. Ich bitte Sie um schnellstmögliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsfreiheitsanfrage zum Umbau der Web…
An Jobcenter Anhalt-Bitterfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Automatische Antwort: AW: AW: AW: AW: AW: Informationsfreiheitsanfrage zum Umbau der Webseite www.komba-abi.de [#21175]
Datum
22. Februar 2018 09:46
An
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsfreiheitsanfrage zum Umbau der Webseite www.komba-abi.de“ vom 25.04.2017 (#21175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 272 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
Sehr geehrtAntragsteller/in entsprechend Ihrer Anfrage, möchte ich Ihnen folgende Antwort zukommen lassen. Die A…
Von
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: AW: Informationsfreiheitsanfrage zum Umbau der Webseite www.komba-abi.de [#21175]
Datum
28. Februar 2018 13:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in entsprechend Ihrer Anfrage, möchte ich Ihnen folgende Antwort zukommen lassen. Die Antworten habe ich unter die entsprechende Frage geschrieben. Folgende Fragen wurden an das Jobcenter KomBA-ABI gerichtet: 1. Informationen zum Stand des Umbaus bzw. der Neugestaltung Ihrer Webseite www.komba-abi.de; Die Website befindet sich aktuell im Aufbau und soll planmäßig am 01.04.2018 "in Betrieb" genommen werden. 2. Informationen und Dokumente welche die bisher durchgeführten Arbeiten bzw. die Planung des Umbaus Ihrer Webseite betreffen und Bisher haben Abstimmungsgespräche mit dem zuständigen Dritten stattgefunden. Hier wurden die Vorstellungen des Jobcenters KomBA-ABI präsentiert. Im Rahmen der Erstellung der Website, werden die abgestimmten Inhalte demnächst (geplant ist der 01.04.2018) ersichtlich sein. 3. Informationen und Dokumente zu den wegen des Umbaus bisher angefallenen Kosten sowie voraussichtlich anfallender Kosten des Umbaus in der Zukunft. Die Auftragserteilung zur Erstellung der Website ist im Rahmen eines Vergabeverfahrens erfolgt. Gemäß § 19 VOL/A erhalten nicht berücksichtigte Bieter auf Antrag Informationen bezgl. der Nichtberücksichtigung ihres Angebotes. Darüber hinaus schreibt § 14 Abs.3 VOL/A vor, dass die Angebote und ihre Anlagen sowie die Dokumentation über die Angebotsöffnung auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens sorgfältig zu verwahren und vertraulich zu behandeln sind. Insofern kann ich Ihnen, als nicht am Vergabeverfahren Beteiligter, keine über die in der VOL/A geregelten Informationen mitteilen. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
AW: Aktenplan und Organisation der Komba-ABI [#33685] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für das Interesse a…
Von
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
Betreff
AW: Aktenplan und Organisation der Komba-ABI [#33685]
Datum
6. November 2018 12:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für das Interesse an unserem Haus. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass der Aktenplan unter folgendem Link einsehbar ist: https://www.komba-abi.de/index.php/wir-ueber-uns/arbeitsanweisungen Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass unser Organigramm unter folgendem Link für Jedermann ersichtlich ist: https://www.komba-abi.de/index.php/wir-ueber-uns Sollten noch Fragen hierzu bestehen, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen