an_pofalla_02_11_2009_part_3
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationsfreiheitsanfrage zur MONITOR-Pressemeldung“
Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN Netze Strom / Gas Gleichbehandlung führt zu höheren Grundversorgertarifen Kunden, die keinen Stromlieferanten wählen, werden automatisch dem für ein Netzgebiet verantwortlichen Grundversorger zugeordnet. Grundversorger ist der Stromlieferant, der in einem Gebiet die meisten Haushalte versorgt. Im Netzgebiet von RWE ist dies i.d.R. der eigene Stromlieferant. Aus Gründen der Gleichbehandlung muss der Netzbetreiber bei der Abrechnung der Netznutzung den Grundversorger wie alle anderen Stromlieferanten behandeln. Das heißt, er muss jede Lieferstelle mit allen Einzelpositionen ausweisen und die aufwändigen Prozesse des elektronischen Datenaustausches einhalten. ( Die Abrechnungen zwischen Grundversorger und Netzbetreiber könnten jedoch vereinfacht erfolgen. ( Netzbetreiber und Grundversorger sind verpflichtet, die Grundversorgung so günstig wie möglich zu halten. er Die aufwändigeren Prozesse verursachen aber höhere Kosten beim Netzbetreiber und damit auch höhere Netzunutzungsentgelte. Diese führen schließlich auch zu höheren Grundversorgertarifen für Endkunden. VoyollYe Ermöglichung der Vereinfachung der Abrechnungsprozesse für Grundversorger (sofern sich daraus eine erhebliche Senkung der Kosten für die Netzentgelte und die Grundtarife der Grundversorger ergibt). Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Bundesnetzagentur (BNetzA) ar Beschluss Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität Beschluss Ziffer 5 (GPKE BK6-06-009 ) Beschluss Festlegung einheitlicher Prozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung Gas) Beschluss Ziffer 3 (GELI Gas BK7-06-067) RWE Energiepolitik Seite 19
Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN Netze Strom / Gas Bilanzierungszeiträume von Strom und Gas anpassen Während Strom einmal monatlich zum Stichtag für den vorangegangenen Monat bilanziert wird, muss Gas täglich je einmal für den zurückliegenden und einmal für den folgenden Tag bilanziert werden. Das wäre nicht nötig, da die entsprechenden Prognosen inzwischen für einen Drei-Tages-Zeitraum hinreichend genau sind. Hintergrund der völlig unterschiedlichen Regelungen für Strom und Gas ist nicht zuletzt die Zuständigkeit unterschiedlicher Beschlusskammern der Bundesnetzagentur. A NEE 3 aa a Le mn U EN SUNGOSVOLSCHIAQ ; MOBIIENES ErGEeDNIS Annäherung der Bestimmungen und Prozesse für die Bilanzierung von Gas an die Bestimmungen und Prozesse für Strom. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Bundesnetzagentur (BNetzA) Grundmodell der Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im deutschen Gasmarkt (GABI Gas BK7-08- 002) (Aus diesem Grunde schlagen wir im Sinne effizienter Prozesse vor, den D-1-Prozess der SLP- Datenlieferung vom Verteilnetzbetreiber über den BKN an den BKV entfallen zu lassen) RWE Energiepolitik Seite 20
Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN Anzahl der Marktgebiete im deutschen Gasnetz weiter reduzieren 147 Netze Strom / Gas Das deutsche Gasnetz ist zurzeit in 10 Marktgebiete aufgeteilt. In einem solchen Marktgebiet können Energielieferanten Gasmengen flexibel nutzen. Bei marktgebietsüberschreitenden Gaslieferungen oder - transporten ist jedoch ein erheblicher Koordinations- und Buchungsaufwand erforderlich. Das beeinträchtigt den Wettbewerb unter den Gaslieferanten und sorgt für unterschiedliche Liquidität in den Marktgebieten. Bestehende Restriktionen bei der weiteren Zusammenführung der Marktgebiete (z.B. Gasqualität, fehlende oder nicht ausreichende Verbindungen) können durch Handelsinstrumente oder durch den Ausbau der Infrastruktur behoben werden. UNGSVOLSCHIAU FIN OGIIGT ‘ Marktgebiete im deutschen Gasnetz weiter reduzieren. Hierzu notwendige Investitionen fördern und im Rahmen von Investitionsbudgets (Anreizregulierung) anerkennen. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Energiewirtschaftsgesetz RWE Energiepolitik Seite 21
Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN Zulassungskriterien von Bohranlagen vereinheitlichen Wenn eine Bohranlage aus einem EU- oder Bundesland für eine Bohrung in einem anderen EU- oder Bundesland verwendet werden soll, kann dies zu einem erheblichen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand führen. Grund dafür ist, dass die technischen Zulassungsbedingungen variieren und Zulassungen, die in einem EU- oder Bundesland erteilt wurden, nicht zwangsläufig in anderen EU- oder Bundesländern anerkannt werden. Das Problem wäre z.B. durch die Anerkennung der Standard-Vorgabe des American Petroleum Institute © = (API) lösbar, die einen weltweit anerkannten Stand der Technik für Bohranlagen darstellt. Anlagen, die ( diesem Standard entsprechen, werden bereits in Nord- und Südamerika, Afrika, Australien und Sr osteuropäischen Staaten zugelassen. Die technischen Zulassungskriterien für Bohranlagen müssen auf EU-Ebene und Bundesebene vereinheitlicht werden. Die Vereinheitlichung könnte auf verschiedene Arten realisiert werden: Optimale Lösung: Die behördliche Zulassung / Genehmigung einer Bohranlage wird ersetzt durch eine EU- Konformitätserklärung des Herstellers (gemäß $ 3 Maschinenverordnung). . Alternative Lösung: Durch EU-Verordnung bzw. Änderung des Bundesberggesetzes werden die Standards des American Petroleum Institute (API) zu verbindlichen Zulassungskriterien erklärt. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) 8 65 Nr. 2 Bundesberggesetz (BBergG) Ermächtigung in Bergverordnungen Zulassungskriterien für Bohranlagen aufzustellen $ 88 Abs. 2 Bergverordnung (BVOT) (S-H) /8& 12 Abs. 2 BVOT Niedersachsen, 88 33 ff BayBergV Bergverordnungen mit divergierenden Zulassungsvoraussetzungen für Bohranlagen $ 3 Maschinenverordnung (Pflicht zur CE - Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärungen für Maschinen) bzw. Art. 5,8 EU Maschinenrichtlinie (89/392/EWG) RWE Energiepolitik Seite 22
Zu ) Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN 108 Zulassung von Stromzählern vereinheitlichen Zähler zum Messen des Energieverbrauchs müssen geeicht sein. Die Eichung erfolgt nach der europäischen Messgeräterichtlinie (MID). Trotz der einheitlichen europäischen Richtlinie schreibt das deutsche Eichamt weitergehende Regelungen vor, so müssen z.B. Zähler auf Lastgangbasis (zeitgenauer Verbrauch in kW) für die Abrechnung zusätzlich vom deutschen Eichamt zugelassen werden. Das führt dazu, dass Zähler doppelt zugelassen werden müssen. Die europäische Richtlinie muss so geändert werden, dass die Zulassung eines Zählers in all seinen Funktionen in einem EU Mitgliedstaat erfolgen kann; weitere nationale Zulassungen sind dann nicht mehr notwendig. EU-Kommission, EU-Rat, EU-Parlament, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) EU-Richtlinie: Measurement Instruments Directive (MID) Eichgesetz RWE Energiepolitik Seite 23
Politischer Forderungskatalog VORWES GEHEN Deutliche Vereinfachung der Abrechnung der Konzessionsabgabe Netzbetreiber zahlen an Gemeinden eine Konzessionsabgabe für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege. Diese wird aus der Strommenge berechnet, die an den Endkunden geliefert wurde. Die Konzessionsabgabenverordnung stammt noch aus der Zeit vor der Liberalisierung, als Energieversorger noch alle Marktrollen inne hatte und auf alle relevanten Kundendaten Zugriffe hatte. Heute muss der Netzbetreiber für die Abrechnung die notwendigen Informationen von verschiedenen Marktpartnern, z.B. Lieferanten, einholen. Das Zusammenstellen dieser Informationen ist sehr aufwändig und erfordert intensive Kommunikation allen Marktpartnern. Darüber hinaus verlangt die Konzessionsabgabenverordnung z.B. Berechnungen auf der Basis von Kalenderjahren, die mit den Abrechnungszeiträumen (abhängig von den Zählerablesungen) nicht übereinstimmen. Umstellung der Berechnung der Konzessionsabgabe ausschließlich auf Basis der beim Netzbetreiber bekannten energiewirtschaftlichen Grundlagen (z.B. Energiemenge, Leistung, Spannungsebene, Anlagenart, Zählverfahren usw., die jeweils zum Zeitpunkt der Abrechnung bekannt sind / werden). Einheitliche Umstellung der Abrechnungsgrundlage von „Kalenderjahr“ nach „Abrechnungsjahr“. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Konzessionsabgabenverordnung RWE Energiepolitik Seite 24
Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN Verschärfte Finanzmarktregulierung maßvoll auf Energiehandel übertragen Als Folge der Finanzkrise wird die Finanzmarktregulierung deutlich verschärft. Der Energiehandel (z.B. an der Energiebörse EEX) fällt auch unter die aktuelle Finanzmarktregulierung, wird aber bereits heute in vielen Bereichen gesondert behandelt. Die geplanten Verschärfungen der Finanzmarktregulierung würden bei direkter Anwendung auf den Energiehandel erheblichen Schaden verursachen. Beispielsweise würden Beschränkungen des außerbörslichen Handels und die Verpflichtung zur Nutzung von Clearingstellen den Energievertrieb erheblich behindern — ohne Beitrag zur Bewältigung der Finanzkrise. Eine neue Finanzmarktregulierung ohne angemessene Berücksichtigung des Energiemarktes würde letztlich zu steigenden Kosten für den Endverbraucher führen. Alle Verschärfungen der Finanzmarktregulierung müssen auf ihre Auswirkungen auf den Energiemarkt überprüft werden. Bei Bedarf sind angemessene Anpassungen bzw. Ausnahmen notwendig. EU-Kommission, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Auf Bundesebene: Kreditwesengesetz, Wertpapierhandelsgesetz und Energiewirtschaftsgesetz Auf EU-Ebene: Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID), Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD), Richtlinie über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (CRD) RWE Energiepolitik Seite 25
Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN Baurecht Neubau von Kraftwerken erleichtern Genehmigungen für Kraftwerksbauprojekte enthalten oftmals Nebenbestimmungen (z.B. bestimmte Auflagen beim Bau, Grenzwerte, etc.). Gegen diese Nebenbestimmungen konnte in Nordrhein-Westfalen bis 2006 Widerspruch eingelegt werden. Das Widerspruchsverfahren wurde zugunsten eines sehr kurz befristeten Anhörungsverfahrens abgeschafft. Dabei ist die Frist für eine Anhörung oftmals zu kurz, um berechtigte Anliegen fundiert vorzubringen. Spätere Einwände können dann nur im Klageverfahren oder durch ein neues Genehmigungsverfahren aufwändig vorgebracht werden. Das führt zu Zeitverzögerung und höheren Kosten. Schaffung eines geeigneten rechtlichen Instrumentes, welches die Anfechtung von Nebenbestimmungen/Auflagen ohne großen bürokratischen Aufwand ermöglicht. ' Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) $ 16 Bundes-Imissionsschutzgesetz (BImSchG) 9. Bundes-Imssionsschutzverordnung Verwaltungsverfahrensgesetz RWE Energiepolitik Seite 26
—n \ Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN Erneuerbare Bundesweiten Masterplan für Netzanschlüsse von Offshore-Windfeldern Energien einführen Laut Bundesregierung und des aktuellen Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) soll der Anteil der regenerativen Energien an der Stromerzeugung bis 2020 bei 30% liegen. Offshore-Windkraftanlagen sollen zur Erreichung dieses Ziels einen erheblichen Beitrag leisten. Eine der großen Herausforderungen dieser neuen Technologie ist es, den erzeugten Strom zu den Anschlusspunkten an Land zu transportieren. Die Planung und Umsetzung dieser Anschlusstrassen liegt in der Verantwortung der jeweiligen Transportnetzbetreiber. Da diese die Anschlussplanung jedoch nicht veröffentlichen, wissen die künftigen Betreiber der Offshore-Windparks nicht, wo und wann die Anschlusstrassen verlegt werden. Das führt zu einer erheblichen Unsicherheit und zeitlichen Verzögerungen bei der Planung und damit Realisierung der Offshore-Windparks, was die 0.g. Zielerreichung gefährdet. ROCHIGNEeS PTGEDNIS ANGSVOLSENIAGQ EM Ein verbindlicher und konkreter, länderübergreifender Masterplan für den Anschluss der Offshore-Windparks an das übrige Stromnetz der Bundesrepublik würde zu einer höheren Planungssicherheit bei der Realisierung der Offshore-Windparks führen. Um Interessenkonflikten vorzubeugen, könnte dieser Masterplan für den Anschluss der Offshore-Windparks bis zu einer Übergabestation / zum Netzanschlusspunkt von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) erstellt werden. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) Bau 0 2 eu RWE Energiepolitik Seite 27
Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN Baurecht Vereinheitlichung der Bestimmungen für den Leitungsbau an Straßen Für das Verlegen von Versorgungsleitungen müssen häufig Straßen und Gehwege aufgegraben werden. Zum Beispiel müssen Leitungen unter Straßen 10 cm tiefer verlegt werden als unter Gehwegen, da Straßen höheren Druckbelastungen ausgesetzt sind als Gehwege. Auch der Oberflächenaufbau muss entsprechend aufwändiger ausgeführt werden. Die Regelwerke hierzu sind nicht eindeutig und werden willkürlich ausgelegt. Dies führt dazu, dass die zuständigen Bauämter und Kommunen häufig verlangen, auch die Gehwege mit dem - für diesen Zweck überhöhten - Standard für Straßen auszubauen, was zu unnötigen Mehrkosten führt. 2OSUNGSVOLSECHIAG L INOQGL I GH ES EITQEDNHIS Bundeseinheitlich verbindliche Festschreibung der Ausführungsbestimmungen für Normen und Standards zur Bauweise von Versorgungsleitungen. Vorschlag: Die Einhaltung der bundesweit festgeschriebenen Normen bzw. Standards sollte als Vertragsinhalt in die Konzessionsverträge aufgenommen werden Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ATB Bestra (allgemeine technische Bestimmungen für die Benutzung von Straßen durch Versorgungsleitungen) ZTV ASIB (Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für die Ausgrabung von Verkehrsflächen) RStO (Richtlinie für die Anlage von Straßen) RWE Energiepolitik Seite 43