Informationsfreiheitsantrag zum Thema Videobeobachtungsanlagen

1.) Dokumente aus denen der Standort, der erfasste Bereich, die Abmessungen und der Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird.

2.) Die Dokumentation der dazugehörigen Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen.

3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen.

4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsfreiheitsantrag zum Thema Videobeobachtungsanlagen [#215850]
Datum
18. März 2021 00:53
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Dokumente aus denen der Standort, der erfasste Bereich, die Abmessungen und der Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. 2.) Die Dokumentation der dazugehörigen Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen. 3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. 4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215850/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsfreiheitsantrag zum Thema Videobeob…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
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Betreff
AW: Informationsfreiheitsantrag zum Thema Videobeobachtungsanlagen [#215850]
Datum
20. April 2021 16:28
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsfreiheitsantrag zum Thema Videobeobachtungsanlagen“ vom 18.03.2021 (#215850) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215850/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsfreiheitsantrag zum Thema Videobeob…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsantrag zum Thema Videobeobachtungsanlagen [#215850]
Datum
6. Mai 2021 16:30
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsfreiheitsantrag zum Thema Videobeobachtungsanlagen“ vom 18.03.2021 (#215850) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215850/
Polizeipräsidium Bonn
Sehr Antragsteller/in Ihre Rückfrage zu Ihrem Informationsfreiheitsantrag zum Thema Videobeobachtungsanlagen ist …
Von
Polizeipräsidium Bonn
Betreff
AW: Ihr Informationsfreiheitsantrag zum Thema Videobeobachtungsanlagen [#215850]
Datum
10. Mai 2021 09:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Rückfrage zu Ihrem Informationsfreiheitsantrag zum Thema Videobeobachtungsanlagen ist bei uns eingegangen. Die stellvertretende Datenschutzbeauftragte Yasmin Yüksel bearbeitet Ihren Antrag und bat mich, Ihnen mitzuteilen, dass leider noch nicht alle erforderlichen Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage vorliegen. Frau Yüksel hat Stellungnahmen angefordert. Ich bitte um Ihr Verständnis und etwas Geduld. Ihnen wird schnellstmöglich eine Antwort zu Ihrer Anfrage übersendet. Freundliche Grüße
Polizeipräsidium Bonn
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Geduld. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen mir nunmehr vor…
Von
Polizeipräsidium Bonn
Betreff
WG: Informationsfreiheitsantrag zum Thema Videobeobachtungsanlagen [#215850]
Datum
18. Mai 2021 11:13
Status
Warte auf Antwort
125,8 KB
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Geduld. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen mir nunmehr vor: 1. Das Polizeipräsidium Bonn verfügt über zwei mobile Videobeobachtungsanlagen, die mit einem Akku betrieben werden. Der Energieverbrauch der Anlage kann nicht beziffert werden. Abmessungen der Videobeobachtungsanlage liegen nicht vor. Die Videobeobachtungsanlagen werden derzeit im Bereich des links- und rechtsseitigen Rheinufers eingesetzt. 2. Die Anordnung der Videobeobachtung erfolgte auf der Grundlage von § 15 a Abs. 1 Nr. 1 PolG NRW und ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr. Bei dem § 490 StPO handelt es sich um eine Maßnahme der Strafprozessordnung für automatisierte Dateisysteme. 3. Die Polizei Bonn verfügt über keine derartigen Systeme. 4. Dienst- und Verfahrensanweisungen dienen der Regelung von innerdienstlichen Abläufen und werden grundsätzlich nicht weitergeleitet. Darüber hinaus füge ich dieser E-Mail drei Karten bei aus denen der videobeobachtete Bereich hervorgeht. ________________________________ Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich möchte meine Fragen aufgrund Ihrer Antworten ko…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationsfreiheitsantrag zum Thema Videobeobachtungsanlagen [#215850]
Datum
18. Mai 2021 19:03
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich möchte meine Fragen aufgrund Ihrer Antworten konkretisieren. Zu 1.): Liegen Ihnen keine Datenblätter (o.ä.) der Hersteller vor? Zu 2.): Mit der Dokumentation der dazugehörigen Maßnahme sind insbesondere die Dokumente gemeint, um die es in § 15a Abs. 3 und 4 PolG NRW geht. Bitte senden Sie mir auch die Datenschutzfolgenabschätzung zu. Zu 4.): Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW habe ich Anspruch auf Zugang zu den bei Ihnen vorhandenen amtlichen Informationen und bitte Sie erneut um Zugang. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215850/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsfreiheitsantrag zum Thema Videobeob…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationsfreiheitsantrag zum Thema Videobeobachtungsanlagen [#215850]
Datum
23. Juli 2021 23:54
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsfreiheitsantrag zum Thema Videobeobachtungsanlagen“ vom 18.03.2021 (#215850) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 95 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215850/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsfreiheitsantrag zum Thema Videobeo…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationsfreiheitsantrag zum Thema Videobeobachtungsanlagen [#215850]
Datum
3. Juni 2022 15:56
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsfreiheitsantrag zum Thema Videobeobachtungsanlagen“ vom 18.03.2021 (#215850) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 410 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die Anfrage liegt über ein Jahr zurück. Falls ich innerhalb der nächsten vierzehn Tage keine Antwort erhalte reiche in Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ein. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationsfreiheitsantrag zum Thema Videobeobachtungsanlagen“ [#215850]
Datum
25. Juni 2022 23:49
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/215850/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich seit dem 18.05.2021 keine weitere Nachricht erhalten habe und mein Antrag bisher unvollständig (siehe meine Nachricht vom 18.05.2021) beantwortet ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 215850.pdf - 2021-05-18_1-LinkesRheinufer.jpg - 2021-05-18_1-PoppelsdorferAllee.jpg - 2021-05-18_1-RechtesRheinufer.jpg Anfragenr: 215850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215850/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Polizeipräsidium Bonn
AW: Antrag auf Informationszugang; hier: Vermittlung bei Anfrage "Informationsfreiheitsantrag zum Thema Video…
Von
Polizeipräsidium Bonn
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang; hier: Vermittlung bei Anfrage "Informationsfreiheitsantrag zum Thema Videobeobachtungen"
Datum
25. August 2022 12:55
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wie besprochen erhalten Sie anbei die Antworten zu Ihren konkretisierten Fragestellungen wie folgt. --- 1.) Dokumente aus denen der Standort, der erfasste Bereich, die Abmessungen und der Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. 2.) Die Dokumentation der dazugehörigen Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen. 3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige "intelligente" Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. 4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras. Zu 1.): Liegen Ihnen keine Datenblätter (o.ä.) der Hersteller vor? Beantwortung durch Fachdienststelle: Datenblätter der Hersteller liegen hier nicht vor. Folgende Kameramodelle sind verbaut: Axis Q3617 (105 Grad Übersichtskamera) und Axis Q6155 E (PTZ Kamera). Zu 2. und 4.): Mit der Dokumentation der dazugehörigen Maßnahme sind insbesondere die Dokumente gemeint, um die es in § 15a Abs. 3 und 4 PolG NRW geht. Bitte senden Sie mir auch die Datenschutzfolgenabschätzung zu. Beantwortung durch Fachdienststelle: Im Anhang übersende ich Ihnen hiermit die aktuelle Behördenleiteranordnung (gem. § 15a PolG NRW) für die Bereiche Poststraße/Maximilianstraße und Hofgarten. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung wurde erörtert und verneint. Eine Datenschutz-Folgeabschätzung ist nicht erforderlich, da entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten des Betroffenen getroffen worden sind. Die Betroffenen werden auf der Internetseite des Polizeipräsidiums Bonn ausreichend, auch unter Zuhilfenahme von Datenschutzhinweisen und eines Informationsschreibens, über die Speicherung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der mobilen Videobeobachtung informiert. Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt im Regelfall für 14 Tage nach Aufnahme. Der Zugriff auf das Speichermedium kann nur durch einen bestimmten eingeschränkten Personenkreis erfolgen. Zu 3.): Beantwortung durch Fachdienststelle: Hier genannte Maßnahmen werden nicht eingesetzt Wir hoffen, dass Ihr Auskunftsersuchen mit den zuvor genannten Antworten zufriedenstellend beantwortet ist. Mit freundlichem Gruß