Informationsfreiheitsgesetz-Anfrage bezüglich der Einsätze in Viersen zum Ende Gelände Camp

Die Einsatzprotokolle vom 17. Juni bis zum einschließlich 25. Juni bezüglich der Einsätze in Viersen und Mönchengladbach, die Bezug zum Ende Gelände Camp und dessen Besucher sowie umweltschutzbezogener Demonstrationen in diesem Zeitraum haben.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    23. August 2019
  • Frist
    25. September 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
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Betreff
Informationsfreiheitsgesetz-Anfrage bezüglich der Einsätze in Viersen zum Ende Gelände Camp [#164628]
Datum
23. August 2019 01:40
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Einsatzprotokolle vom 17. Juni bis zum einschließlich 25. Juni bezüglich der Einsätze in Viersen und Mönchengladbach, die Bezug zum Ende Gelände Camp und dessen Besucher sowie umweltschutzbezogener Demonstrationen in diesem Zeitraum haben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeipräsidium Aachen
Polizeipräsidium Aachen [P…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz-Anfrage bezüglich der Einsätze in Viersen zum Ende Gelände Camp [#164628]
Datum
17. September 2019 12:10
Status
Warte auf Antwort
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Polizeipräsidium Aachen [Polizei_Aachen_klein] Dir. ZA, ZA 11, Datenschutzbeauftragte 30.01 – 13/2019 POK‘in Nicole Gerlitz Aachen, 17.09.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie das Antwortschreiben sowie das Informationsblatt bezüglich Ihrer Anfrage nach dem Informations- und Freiheitsgesetz NRW. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Freundliche Grüße,