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Informationspflicht Rundfunkbeitrag

1. Welche Stelle in Bayern ist zuständig für die Informationspflicht zum Thema Rundfunkbeitrag?

2. Nach Information der Verbraucherzentrale Bayern ist die Verbraucherzentrale Bayern seit 1.1.2013 zuständig für die Information zum Thema Rundfunkbeitrag (Kosten des Beratungsvorgangs - 0,00 EUR). Schicken Sie mir bitte die gesetzliche Grundlage, nach der der Verbraucherzentrale Bayern die Informationspflicht zum Rundfunkbeitrag auferlegt wurde.
https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/vertraege-reklamation/beratung-zum-rundfunkbeitrag-14541

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Oktober 2018
  • Frist
    1. November 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. We…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationspflicht Rundfunkbeitrag [#33866]
Datum
2. Oktober 2018 18:34
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Stelle in Bayern ist zuständig für die Informationspflicht zum Thema Rundfunkbeitrag? 2. Nach Information der Verbraucherzentrale Bayern ist die Verbraucherzentrale Bayern seit 1.1.2013 zuständig für die Information zum Thema Rundfunkbeitrag (Kosten des Beratungsvorgangs - 0,00 EUR). Schicken Sie mir bitte die gesetzliche Grundlage, nach der der Verbraucherzentrale Bayern die Informationspflicht zum Rundfunkbeitrag auferlegt wurde. https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/vertraege-reklamation/beratung-zum-rundfunkbeitrag-14541
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerische Staatskanzlei
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie ein Schreiben der Bayerischen …
Von
Bayerische Staatskanzlei
Betreff
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Datum
18. Oktober 2018 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie ein Schreiben der Bayerischen Staatskanzlei, mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.