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Informationspflicht Rundfunkbeitrag

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

1. Welche Stelle in Hamburg ist zuständig für die Informationspflicht zum Thema Rundfunkbeitrag?

2. Nach Information der Verbraucherzentrale Hamburg ist die Verbraucherzentrale Hamburg seit 1.1.2013 zuständig für die Information zum Thema Rundfunkbeitrag (Kosten des Beratungsvorgangs 0,00 EUR). Schicken Sie mir bitte die gesetzliche Grundlage, nach der der Verbraucherzentrale Hamburg die Informationspflicht zum Rundfunkbeitrag auferlegt wurde.
https://www.vzhh.de/themen/rundfunkbeitrag

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Oktober 2018
  • Frist
    3. November 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte<Information-entfernt> ich m…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationspflicht Rundfunkbeitrag [#33869]
Datum
2. Oktober 2018 18:56
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte<Information-entfernt> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Welche Stelle in Hamburg ist zuständig für die Informationspflicht zum Thema Rundfunkbeitrag? 2. Nach Information der Verbraucherzentrale Hamburg ist die Verbraucherzentrale Hamburg seit 1.1.2013 zuständig für die Information zum Thema Rundfunkbeitrag (Kosten des Beratungsvorgangs 0,00 EUR). Schicken Sie mir bitte die gesetzliche Grundlage, nach der der Verbraucherzentrale Hamburg die Informationspflicht zum Rundfunkbeitrag auferlegt wurde. https://www.vzhh.de/themen/rundfunkbeitrag
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatskanzlei Hamburg
Ihre Anfrage vom 02.10.2018 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 02.10.2018 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz
Datum
11. Oktober 2018 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 02.10.2018 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) wurde unserem fachlich zuständigen Amt Medien der Behörde für Kultur und Medien zugeleitet. Ihre erste Frage bezieht sich darauf, welche Stelle in Hamburg bezüglich Rundfunkbeitrag zuständig ist. Zweitens fragen Sie nach der gesetzlichen Grundlage, nach der der Verbraucherzentrale Hamburg die Informationspflicht zum Rundfunkbeitrag auferlegt sei. Hierzu kann ich Ihnen zu Ihrer ersten Frage Folgendes mitteilen: In Hamburg ist für Medienrecht und Rundfunk das Amt Medien der Behörde für Kultur und Medien zuständig. Zu diesem Zuständigkeitsbereich gehören auch Fragen des Rundfunkbeitrags. Auch ist auf den Norddeutschen Rundfunk hinzuweisen, der in eigener Verantwortung den Rundfunkbeitrag erhebt und einzieht. Hinsichtlich Ihrer zweiten Frage, weise ich darauf hin, dass es sich bei der Verbraucherzentrale um eine Interessenvertretung der Verbraucher handelt. Sie setzt sich nach eigenen Angaben öffentlich und mit rechtlichen Mitteln für einen wirksamen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Verbraucherschutz ein. Eine gesetzliche Verpflichtung der Verbraucherzentrale, über den Rundfunkbeitrag zu informieren, gibt es jedoch, soweit von hier ersichtlich, nicht. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 02.10.2018 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz [#33869] Sehr geehrte<Information-entf…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 02.10.2018 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz [#33869]
Datum
11. Oktober 2018 15:42
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich brauche noch Information in diesem Zusammenhang: 1. Da Verbraucherzentrale Hamburg Bürger zum Thema öffentliche Abgabe "Rundfunkbeitrag" berät, unterliegt Verbraucherzentrale Hamburg bei dieser Beratung dem Hamburgischen Transparenzgesetz? 2. In Ihrer Antwort haben Sie folgendes angegeben: "Eine gesetzliche Verpflichtung der Verbraucherzentrale, über den Rundfunkbeitrag zu informieren, gibt es jedoch, soweit von hier ersichtlich, nicht." Es gibt keine gesetzliche Grundlage für diese besondere Beratung. Auch privatrechtliche Grundlage der Beratung zum Thema öffentliche Abgabe wird auf Internet-Seite der Verbraucherzentrale nicht genannt. Wie könnte man überhaupt erfahren, nach welcher Rechtsgrundlage überhaupt kostenlos beraten wird? https://www.vzhh.de/themen/rundfunkbeitrag 3. Wer haftet im Falle der Falschberatung? Verbraucherzentrale Hamburg? NDR? Bundesland Hamburg? 4. Nach meiner Anfrage bei Verbraucherzentrale eines anderen Bundeslandes zur Beratung zum Thema "Rundfunkbeitrag" wurde mir von dieser Verbraucherzentrale erklärt, dass Verbraucherzentralen in Fragen des Rundfunkbeitrags nicht beraten dürfen, da Rundfunkbeitrag eine öffentliche Abgabe des Landes ist und somit zum Verwaltungsrecht gehört. Ich bitte um Information, warum in Hamburg die rechtliche Situation anders ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Senatskanzlei Hamburg
Ihre Anfrage über Frag-den-Staat Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 02.10.2018 an die B…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage über Frag-den-Staat
Datum
5. November 2018 12:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 02.10.2018 an die Behörde für Kultur und Medien (BKM), die Ihnen geantwortet hat. Da wir Ihre Nachfragen vom 11.10.2018 (aus Gründen der Zuständigkeit) jetzt von der BKM erhalten haben, hat sich die Bearbeitungszeit leider verzögert. Dafür bitte ich um Entschuldigung. Aus datenschutz- und gebührenrechtlichen Gründen soll eine Beantwortung an Sie als Antragsteller persönlich und nicht über die Plattform Frag-den-Staat erfolgen. Bitte teilen Sie uns hierzu zunächst Ihre persönlichen Kontaktdaten mit. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage über Frag-den-Staat [#33869] Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwo…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage über Frag-den-Staat [#33869]
Datum
8. November 2018 00:48
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe die Seite fragdenstaat.de extra für meine Anfrage gewählt, da ich Informationen brauche. Hätte ich von Ihnen einen Bescheid gebraucht, hätte ich einen anderen Kommunikationsweg gewählt. Ich erwarte von Ihnen die angefragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Senatskanzlei Hamburg
AW: Ihre Anfrage über Frag-den-Staat [#33869] Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre E-Mail vom heutigen Tag.…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: Ihre Anfrage über Frag-den-Staat [#33869]
Datum
8. November 2018 12:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre E-Mail vom heutigen Tag. Wie ich Ihnen schon in meiner E-Mail vom 05.11.2018 dargelegt habe, können Ihre Fragen aus datenschutz- und gebührenrechtlichen Gründen an Sie als Antragsteller nur persönlich und nicht über die Plattform Frag-den-Staat erfolgen. Wenn Sie weiterhin an Antworten auf Ihre Fragen interessiert sind, teilen Sie uns bitte hierzu zunächst Ihre persönlichen Kontaktdaten mit. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transp…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationspflicht Rundfunkbeitrag“ [#33869] [#33869]
Datum
8. November 2018 12:41
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33869 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil man weigert, die Information zu liefern. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 33869.pdf Anfragenr: 33869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. November 2018 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen D32/2110/2018 Sehr geehrte<Information-entfernt> es geht um diese Zeile: "Aus datenschut…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationspflicht Rundfunkbeitrag“ [#33869] [#33869] (D32/2110/2018) [#33869]
Datum
15. November 2018 15:08
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen D32/2110/2018 Sehr geehrte<Information-entfernt> es geht um diese Zeile: "Aus datenschutz- und gebührenrechtlichen Gründen soll eine Beantwortung an Sie als Antragsteller persönlich und nicht über die Plattform Frag-den-Staat erfolgen. Bitte teilen Sie uns hierzu zunächst Ihre persönlichen Kontaktdaten mit." 1. man zwingt mich, die Plattform Frag-den-Staat nicht zu nutzen. 2. man fordert von mir "zunächst persönliche Kontaktdaten". Später folgen wahrscheinlich noch irgendwelche Forderungen. 3. ich erwarte die Information zu diesen Punkten und erwarte, dass Information vorhanden ist: a. Da Verbraucherzentrale Hamburg Bürger zum Thema öffentliche Abgabe "Rundfunkbeitrag" berät, unterliegt Verbraucherzentrale Hamburg bei dieser Beratung dem Hamburgischen Transparenzgesetz? b. In Ihrer Antwort haben Sie folgendes angegeben: "Eine gesetzliche Verpflichtung der Verbraucherzentrale, über den Rundfunkbeitrag zu informieren, gibt es jedoch, soweit von hier ersichtlich, nicht." Es gibt keine gesetzliche Grundlage für diese besondere Beratung. Auch privatrechtliche Grundlage der Beratung zum Thema öffentliche Abgabe wird auf Internet-Seite der Verbraucherzentrale nicht genannt. Wie könnte man überhaupt erfahren, nach welcher Rechtsgrundlage überhaupt kostenlos beraten wird? https://www.vzhh.de/themen/rundfunkbeitrag c. Wer haftet im Falle der Falschberatung? Verbraucherzentrale Hamburg? NDR? Bundesland Hamburg? d. Nach meiner Anfrage bei Verbraucherzentrale eines anderen Bundeslandes zur Beratung zum Thema "Rundfunkbeitrag" wurde mir von dieser Verbraucherzentrale erklärt, dass Verbraucherzentralen in Fragen des Rundfunkbeitrags nicht beraten dürfen, da Rundfunkbeitrag eine öffentliche Abgabe des Landes ist und somit zum Verwaltungsrecht gehört. Ich bitte um Information, warum in Hamburg die rechtliche Situation anders ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. In Ihrer Antwort geben Sie folgendes an: …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationspflicht Rundfunkbeitrag“ [#33869] [#33869] (D32/2110/2018) [#33869]
Datum
20. November 2018 23:40
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. In Ihrer Antwort geben Sie folgendes an: "Die BGV ist daher im Falle der Entstehung einer Gebühr berechtigt, Sie um Mitteilung Ihrer Adresse zu bitten." Ich bitte im Ihr Einschreiten, da meine einfachsten Fragen keine Gebühr auslösen können: 1. unterliegt Verbraucherzentrale Hamburg bei Beratung zum Rundfunkbeitrag dem Hamburgischen Transparenzgesetz? Ja / Nein. 2. nach welcher Rechtsgrundlage berät Verbraucherzentrale Hamburg zum Thema Rundfunkbeitrag? Dazu wäre nur die Angabe der entsprechenden gesetzlichen Grundlage nötig. 3. Wer haftet im Falle der Falschberatung der Verbraucherzentrale Hamburg? Hier wäre nur die Angabe der entsprechenden Stelle nötig. 4. Warum in Hamburg die rechtliche Situation anders als in anderen Bundesländern ist, dass Verbraucherzentrale Hamburg zum Thema öffentlicher Beitrag "Rundfunkbeitrag" berät? Dazu wäre nur die Angabe der Gesetzesstelle nötig. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Senatskanzlei Hamburg
AW: Ihre Anfrage über Frag-den-Staat [#33869] Sehr geehrtAntragsteller/in Sie hatten noch folgende Fragen zum The…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: Ihre Anfrage über Frag-den-Staat [#33869]
Datum
19. Dezember 2018 11:50
Status
image001.jpg
12,1 KB
KrischokAnne.vcf
5,1 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Sie hatten noch folgende Fragen zum Thema Rundfunkbeiträge: 1. Da Verbraucherzentrale Hamburg Bürger zum Thema öffentliche Abgabe "Rundfunkbeitrag" berät, unterliegt Verbraucherzentrale Hamburg bei dieser Beratung dem Hamburgischen Transparenzgesetz? 2. In Ihrer Antwort haben Sie folgendes angegeben: "Eine gesetzliche Verpflichtung der Verbraucherzentrale, über den Rundfunkbeitrag zu informieren, gibt es jedoch, soweit von hier ersichtlich, nicht." Es gibt keine gesetzliche Grundlage für diese besondere Beratung. Auch privatrechtliche Grundlage der Beratung zum Thema öffentliche Abgabe wird auf Internet-Seite der Verbraucherzentrale nicht genannt. Wie könnte man überhaupt erfahren, nach welcher Rechtsgrundlage überhaupt kostenlos beraten wird? https://www.vzhh.de/themen/rundfunkbe... 3. Wer haftet im Falle der Falschberatung? Verbraucherzentrale Hamburg? NDR? Bundesland Hamburg? 4. Nach meiner Anfrage bei Verbraucherzentrale eines anderen Bundeslandes zur Beratung zum Thema "Rundfunkbeitrag" wurde mir von dieser Verbraucherzentrale erklärt, dass Verbraucherzentralen in Fragen des Rundfunkbeitrags nicht beraten dürfen, da Rundfunkbeitrag eine öffentliche Abgabe des Landes ist und somit zum Verwaltungsrecht gehört. Ich bitte um Information, warum in Hamburg die rechtliche Situation anders ist. Zu 1.: Nein. Zu 2.: Die Antwort ist nicht von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz. Zu den Beratungsangeboten der Verbraucherzentrale Hamburg siehe nachfolgenden Link: https://www.vzhh.de/themen/rundfunkbeitrag Auf der Seite finden Sie unter „Beratungsangebot Rundfunkbeitrag“ Ihre Antwort. Zu 3.: Hierfür wäre es erforderlich zu wissen, ob Sie überhaupt in Hamburg wohnen. Andernfalls wären die Informationen irrelevant, und es wäre zweckmäßiger, wenn Sie sich in Ihrem Bundesland informieren. Zu 4.: Die 16 Verbraucherzentralen in Deutschland haben zum Teil unterschiedliche Profile und Aufgaben. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben sich über FragdenStaat.de am 8.11.2018 an den Hamburgischen Beauftragten für…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationspflicht Rundfunkbeitrag“ [#33869] [#33869] (D32/2110/2018) [#33869]
Datum
17. Januar 2019 10:56
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben sich über FragdenStaat.de am 8.11.2018 an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewandt. Hierin haben Sie moniert, dass Sie von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) um Mitteilung Ihrer persönlichen Kontaktdaten gebeten wurden. Sie waren der Auffassung, dass es sich bei der Beantwortung Ihrer Fragen um eine einfache Auskunftserteilung handele, für die keine Gebühren entstehen könnten, sodass es zur Bescheidung Ihres Antrags nicht der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten bedürfe. Ich habe daher Kontakt zur BGV aufgenommen und diese gebeten zu prüfen, ob für die Beauskunftung Ihres Antrags eine Gebühr entstünde und mir mitzuteilen, warum man eine Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten für erforderlich halte. Die BGV hat Ihren Antrag nunmehr am 19.12.2018 beauskunftet und von der Erhebung einer Gebühr abgesehen. Von einer Erhebung Ihrer persönlichen Kontaktdaten wurde abgesehen. Sofern ich in dieser Angelegenheit nichts weiter von Ihnen höre, würde ich den Vorgang daher nun bei uns schließen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.