Informationsschreiben „Gewalt und Notfälle“ vom 01.02.2011

Das Informationsschreiben „Gewalt und Notfälle“ vom 01.02.2011, das für Schulen Berlins gilt

Ergebnis der Anfrage

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Oktober 2018
  • Frist
    16. November 2018
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Informationsschreiben „Gewalt und Notfälle“ vom 01.02.2011 [#34049]
Datum
15. Oktober 2018 15:40
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Informationsschreiben „Gewalt und Notfälle“ vom 01.02.2011, das für Schulen Berlins gilt
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrte Semsrott, Ihre Anfrage ging in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein und wurde an…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Informationsschreiben „Gewalt und Notfälle“ vom 01.02.2011 [#34049]
Datum
16. Oktober 2018 09:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Semsrott, Ihre Anfrage ging in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein und wurde an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet. Sie erhalten von dort eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrter Herr Semsrott, das Informationsschreiben "Gewalt und Notfälle" vom 01.02.2011 ist im I…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Informationsschreiben „Gewalt und Notfälle“ vom 01.02.2011 [#34049]
Datum
22. Oktober 2018 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
7,6 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, das Informationsschreiben "Gewalt und Notfälle" vom 01.02.2011 ist im Internet als pdf Dokument mit dem Namen "Informationsschreiben Gewalt und Notfälle" unter folgendem Link zu finden: https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/gewalt-und-notfaelle/informationen-fuer-schulen/ . Mit freundlichen Grüßen