Informationssicherheit IRLS Aalen

In wie weit wird bei der IRLS (Integrierte Regionalleitstelle) in Aalen die Vorgaben der Informationssicherheit gewährleistet. Nach IT-Sicherheitsgesetz ist hierfür eine zweijährige Überprüfung für KRITIS notwendig. Gibt es hierfür Zertifizierungen z.B. nach BSI Grundschutz oder ISO 27001 oder wurden die notwendigen gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Januar 2020
  • Frist
    9. Februar 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In wie weit wird …
An Landratsamt Ostalbkreis Details
Von
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Betreff
Informationssicherheit IRLS Aalen [#173847]
Datum
10. Januar 2020 18:32
An
Landratsamt Ostalbkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In wie weit wird bei der IRLS (Integrierte Regionalleitstelle) in Aalen die Vorgaben der Informationssicherheit gewährleistet. Nach IT-Sicherheitsgesetz ist hierfür eine zweijährige Überprüfung für KRITIS notwendig. Gibt es hierfür Zertifizierungen z.B. nach BSI Grundschutz oder ISO 27001 oder wurden die notwendigen gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173847 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173847 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationssicherheit IRLS Aalen“ vom 10.01.202…
An Landratsamt Ostalbkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationssicherheit IRLS Aalen [#173847]
Datum
10. Februar 2020 18:31
An
Landratsamt Ostalbkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationssicherheit IRLS Aalen“ vom 10.01.2020 (#173847) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Anfragenr: 173847 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173847

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Landratsamt Ostalbkreis
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage, inwieweit bei der Integrierten Regionalleitstelle in Aalen die Vorgabe…
Von
Landratsamt Ostalbkreis
Betreff
AW: Informationssicherheit IRLS Aalen [#173847]
Datum
25. Februar 2020 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage, inwieweit bei der Integrierten Regionalleitstelle in Aalen die Vorgaben der Informationssicherheit gewährleistet sind, können wir wie folgt beantworten: Das IT-Sicherheitsgesetz findet für BOS-Leitstellen keine Anwendung, weil diese in der zugehörigen KritisV nicht mit aufgeführt sind. Damit erübrigt sich auch die Zertifizierung nach ISO 27001. Mit freundlichen Grüßen