Informationssicherheitsvorfall auf dokumente.bfr.bund.de

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Schutz persönlicher Informationen bitte ich Sie mir gemäß EU-DSGVO folgende Informationen zur Mitigation der zwischen dem 06.05.2019 bis 09.05.2019 auf dokumente.bfr.bund.de sowie angeschlossener Systeme vorgefallenen Informationssicherheitsvorfälle bereitzustellen:

- Welchen Umfang hatten die Informationssicherheitsvorfälle?
- Wann wurden die Vorfälle Ihnen oder ihrem Auftragsverarbeiter erstmals bekannt?
- Welche Schutzziele wurden verletzt?
- Welche personenbezogenen Daten (IPs, Zugangsdaten mit E-Mails, ...) werden im Rahmen von dokumente.bfr.bund.de erfragt und/oder gespeichert?
- Welche personenbezogenen Daten waren potenziell betroffen?
- Was sind die wahrscheinlichen Folgen aufgrund der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten?
- Welche technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen wurden zuvor zum Schutz personenbezogener Daten unternommen?
- Welche Maßnahmen wurden zur Abmilderung der möglichen, nachteiligen Auswirkungen ergriffen und wann wurden diesen eingleitet sowie ggf. abgeschlossen?
- Welche Abhilfemaßnahmen wurden ergriffen und wann wurden diesen eingleitet sowie ggf. abgeschlossen?
- Wann wurde die Aufsichtsbehörde über die Informationssicherheitsvorfälle informiert?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2019
  • Frist
    20. August 2019
  • 10 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in zum Schutz persönlicher Informationen bitte ich Sie mir…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationssicherheitsvorfall auf dokumente.bfr.bund.de [#138985]
Datum
9. Mai 2019 16:05
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in zum Schutz persönlicher Informationen bitte ich Sie mir gemäß EU-DSGVO folgende Informationen zur Mitigation der zwischen dem 06.05.2019 bis 09.05.2019 auf dokumente.bfr.bund.de sowie angeschlossener Systeme vorgefallenen Informationssicherheitsvorfälle bereitzustellen: - Welchen Umfang hatten die Informationssicherheitsvorfälle? - Wann wurden die Vorfälle Ihnen oder ihrem Auftragsverarbeiter erstmals bekannt? - Welche Schutzziele wurden verletzt? - Welche personenbezogenen Daten (IPs, Zugangsdaten mit E-Mails, ...) werden im Rahmen von dokumente.bfr.bund.de erfragt und/oder gespeichert? - Welche personenbezogenen Daten waren potenziell betroffen? - Was sind die wahrscheinlichen Folgen aufgrund der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten? - Welche technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen wurden zuvor zum Schutz personenbezogener Daten unternommen? - Welche Maßnahmen wurden zur Abmilderung der möglichen, nachteiligen Auswirkungen ergriffen und wann wurden diesen eingleitet sowie ggf. abgeschlossen? - Welche Abhilfemaßnahmen wurden ergriffen und wann wurden diesen eingleitet sowie ggf. abgeschlossen? - Wann wurde die Aufsichtsbehörde über die Informationssicherheitsvorfälle informiert? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationssicherheitsvorfall auf dokumente.bfr…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationssicherheitsvorfall auf dokumente.bfr.bund.de [#138985]
Datum
14. Juni 2019 17:19
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationssicherheitsvorfall auf dokumente.bfr.bund.de“ vom 09.05.2019 (#138985) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 138985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihre E-Mail vom 14.06.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersenden wir Ihnen unser Schreiben vom heutig…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihre E-Mail vom 14.06.2019
Datum
20. Juni 2019 11:12
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
597,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersenden wir Ihnen unser Schreiben vom heutigen Tag. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 14.06.2019 [#138985] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Anbei fin…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 14.06.2019 [#138985]
Datum
23. Juni 2019 16:58
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Anbei finden Sie erneut wie angefragt meine Anfrage vom 09.05.2019, sowie wie benötigt meine vollständige Adresse. Da es bei meiner Anfrage insbesondere um Informationen zur Mitigation jüngster, berichteter Informationssicherheitsvorfälle auf der Plattform "dokumente.bfr.bund.de" geht, wäre ich Ihnen über eine zeitnahe Prüfung/Antwort meiner Anfrage sehr dankbar. Sollten Sie von mir weitere Informationen benötigen, so stehe ich gerne zur Verfügung. Anfrage vom 09.05.2019: > Sehr geehrte Damen und Herren, > > zum Schutz persönlicher Informationen bitte ich Sie mir gemäß EU-DSGVO folgende Informationen zur Mitigation der zwischen dem 06.05.2019 bis 09.05.2019 auf dokumente.bfr.bund.de sowie angeschlossener Systeme vorgefallenen Informationssicherheitsvorfälle bereitzustellen: > > - Welchen Umfang hatten die Informationssicherheitsvorfälle? > - Wann wurden die Vorfälle Ihnen oder ihrem Auftragsverarbeiter erstmals bekannt? > - Welche Schutzziele wurden verletzt? > - Welche personenbezogenen Daten (IPs, Zugangsdaten mit E-Mails, ...) werden im Rahmen von dokumente.bfr.bund.de erfragt und/oder gespeichert? > - Welche personenbezogenen Daten waren potenziell betroffen? > - Was sind die wahrscheinlichen Folgen aufgrund der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten? > - Welche technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen wurden zuvor zum Schutz personenbezogener Daten unternommen? > - Welche Maßnahmen wurden zur Abmilderung der möglichen, nachteiligen Auswirkungen ergriffen und wann wurden diesen eingleitet sowie ggf. abgeschlossen? > - Welche Abhilfemaßnahmen wurden ergriffen und wann wurden diesen eingleitet sowie ggf. abgeschlossen? > - Wann wurde die Aufsichtsbehörde über die Informationssicherheitsvorfälle informiert? > > Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. > > Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. > > Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. > > Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. > > Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 138985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz 25.06.2019
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz 25.06.2019
Datum
18. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
121,8 KB

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AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz 25.06.2019 [#138985] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Infor…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz 25.06.2019 [#138985]
Datum
21. August 2019 09:35
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationssicherheitsvorfall auf dokumente.bfr.bund.de“ vom 09.05.2019 (#138985) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 138985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>