Informationstechnische Vorgaben an Schulen in Baden-Württemberg

Welche Vorgaben gibt es an Schulen im Bezug auf die Informationstechnik?

Insbesondere bin ich interessiert in Vorgaben zu:
- der genutzten Software für das schulinterne Netzwerk
- Nutzerkonten der Schüler sowie der Lehrer im schulinternen Netzwerk
- der Internetpräsenz der Schule
- Kommunikation der Lehrer untereinander
- Kommunikation der Lehrer mit der Schulleitung
- Kommunikation der Schülervertretung untereinander
- Kommunikation der Elternvertretung untereinander
- E-Mail-Adressen für Lehrer, Elternvertreter, Schülervertreter sowie für die Schülerschaft.

Sollte für einen angefragten Bereich keine Vorgaben existieren, bitte ich dies ebenfalls mitzuteilen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    14. Februar 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Vorgabe…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationstechnische Vorgaben an Schulen in Baden-Württemberg [#42373]
Datum
15. Januar 2019 18:16
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Vorgaben gibt es an Schulen im Bezug auf die Informationstechnik? Insbesondere bin ich interessiert in Vorgaben zu: - der genutzten Software für das schulinterne Netzwerk - Nutzerkonten der Schüler sowie der Lehrer im schulinternen Netzwerk - der Internetpräsenz der Schule - Kommunikation der Lehrer untereinander - Kommunikation der Lehrer mit der Schulleitung - Kommunikation der Schülervertretung untereinander - Kommunikation der Elternvertretung untereinander - E-Mail-Adressen für Lehrer, Elternvertreter, Schülervertreter sowie für die Schülerschaft. Sollte für einen angefragten Bereich keine Vorgaben existieren, bitte ich dies ebenfalls mitzuteilen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
AW: Tablets und IT an Schulen in Baden-Württemberg Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Fragen zur …
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
AW: Tablets und IT an Schulen in Baden-Württemberg
Datum
24. Januar 2019 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,3 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Fragen zur Informationstechnik an Schulen und zum Einsatz von Tablets im Unterricht. Anbei sende ich Ihnen unsere Antworten: An welchen Schulen in Baden-Württemberg werden derzeit Tablets für den Unterrichtsgebrauch eingesetzt, die gebührenfrei für ALLE Schüler jeder Klassenstufe leihweise zur Verfügung stehen? Für die Ausstattung der Schulen mit mobilen digitalen Endgeräten wie z.B. Tablets sind die kommunalen Träger zuständig. Deshalb liegt dem Kultusministerium dazu keine Übersicht vor. Aktuell erprobt das Kultusministerium verschiedene Tablet-Projekte an ausgewählten allgemein bildenden und beruflichen Schulen. Eine Tablet-Vollausstattung aller Schülerinnen und Schüler in allen Klassenstufen ist aber auch in diesen Projekten nicht vorgesehen. Welche Vorgaben gibt es an Schulen in Bezug auf die Informationstechnik? Für die Informationstechnik an Schulen sind die Schulträger zuständig. Grundsätzlich müssen die Schulen die rechtlichen Vorgaben in Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften beachten. Von Seiten des Landes gibt es insbesondere Vorgaben und Hinweise zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://it.kultus-bw.de/,Lde/Startseite…. Insbesondere bin ich interessiert in Vorgaben zu: - der genutzten Software für das schulinterne Netzwerk - Nutzerkonten der Schüler sowie der Lehrer im schulinternen Netzwerk Zu Netzwerklösungen an Schulen bietet das Landesmedienzentrum ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot. Ob dieses Angebot genutzt wird, entscheidet die Schule in Abstimmung mit ihrem Träger. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.lmz-bw.de/netzwerkloesung/. - der Internetpräsenz der Schule - E-Mail-Adressen für Lehrer, Elternvertreter, Schülervertreters sowie für die Schülerschaft. In Bezug auf die Internetpräsenz bietet das Land den Schulen die Möglichkeit, über das Hochschulnetzwerk BelWü einen Internetzugang inkl. schulbezogener Website und schulischen Mailadressen zu beantragen. Ob dieses Angebot genutzt wird, entscheidet ebenfalls die Schule in Abstimmung mit ihrem Träger. - Kommunikation der Lehrer untereinander - Kommunikation der Lehrer mit der Schulleitung - Kommunikation der Schülervertretung untereinander - Kommunikation der Elternvertretung untereinander Für die digitale Kommunikation und Zusammenarbeit im schulischen Umfeld plant das Kultusministerium den Aufbau einer digitalen Bildungsplattform für die Schulen in Baden-Württemberg. Nachdem im September 2018 die Zusammenarbeit mit dem damaligen Technikpartner beendet wurde, wird das Projekt zurzeit neu aufgesetzt. Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Sollten Sie weitere Nachfragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
AW: Tablets und IT an Schulen in Baden-Württemberg Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Fragen zur …
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
AW: Tablets und IT an Schulen in Baden-Württemberg
Datum
24. Januar 2019 15:23
Status
image001.jpg
4,3 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Fragen zur Informationstechnik an Schulen und zum Einsatz von Tablets im Unterricht. Anbei sende ich Ihnen unsere Antworten: An welchen Schulen in Baden-Württemberg werden derzeit Tablets für den Unterrichtsgebrauch eingesetzt, die gebührenfrei für ALLE Schüler jeder Klassenstufe leihweise zur Verfügung stehen? Für die Ausstattung der Schulen mit mobilen digitalen Endgeräten wie z.B. Tablets sind die kommunalen Träger zuständig. Deshalb liegt dem Kultusministerium dazu keine Übersicht vor. Aktuell erprobt das Kultusministerium verschiedene Tablet-Projekte an ausgewählten allgemein bildenden und beruflichen Schulen. Eine Tablet-Vollausstattung aller Schülerinnen und Schüler in allen Klassenstufen ist aber auch in diesen Projekten nicht vorgesehen. Welche Vorgaben gibt es an Schulen in Bezug auf die Informationstechnik? Für die Informationstechnik an Schulen sind die Schulträger zuständig. Grundsätzlich müssen die Schulen die rechtlichen Vorgaben in Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften beachten. Von Seiten des Landes gibt es insbesondere Vorgaben und Hinweise zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://it.kultus-bw.de/,Lde/Startseite…. Insbesondere bin ich interessiert in Vorgaben zu: - der genutzten Software für das schulinterne Netzwerk - Nutzerkonten der Schüler sowie der Lehrer im schulinternen Netzwerk Zu Netzwerklösungen an Schulen bietet das Landesmedienzentrum ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot. Ob dieses Angebot genutzt wird, entscheidet die Schule in Abstimmung mit ihrem Träger. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.lmz-bw.de/netzwerkloesung/. - der Internetpräsenz der Schule - E-Mail-Adressen für Lehrer, Elternvertreter, Schülervertreters sowie für die Schülerschaft. In Bezug auf die Internetpräsenz bietet das Land den Schulen die Möglichkeit, über das Hochschulnetzwerk BelWü einen Internetzugang inkl. schulbezogener Website und schulischen Mailadressen zu beantragen. Ob dieses Angebot genutzt wird, entscheidet ebenfalls die Schule in Abstimmung mit ihrem Träger. - Kommunikation der Lehrer untereinander - Kommunikation der Lehrer mit der Schulleitung - Kommunikation der Schülervertretung untereinander - Kommunikation der Elternvertretung untereinander Für die digitale Kommunikation und Zusammenarbeit im schulischen Umfeld plant das Kultusministerium den Aufbau einer digitalen Bildungsplattform für die Schulen in Baden-Württemberg. Nachdem im September 2018 die Zusammenarbeit mit dem damaligen Technikpartner beendet wurde, wird das Projekt zurzeit neu aufgesetzt. Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Sollten Sie weitere Nachfragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen