Informationstechnische Vorgaben an Schulen in Hamburg

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Welche Vorgaben gibt es an Schulen im Bezug auf die Informationstechnik?

Insbesondere bin ich interessiert in Vorgaben zu:
- der genutzten Software für das schulinterne Netzwerk
- Nutzerkonten der Schüler sowie der Lehrer im schulinternen Netzwerk
- der Internetpräsenz der Schule
- Kommunikation der Lehrer untereinander
- Kommunikation der Lehrer mit der Schulleitung
- Kommunikation der Schülervertretung untereinander
- Kommunikation der Elternvertretung untereinander
- E-Mail Adressen für Lehrer und, Elternvertreter, Schülervertreter sowie für die Schülerschaft.

Sollte für einen angefragten Bereich keine Vorgaben existieren, bitte ich dies ebenfalls mitzuteilen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe an nicht staatliche Stellen.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2018
  • Frist
    28. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationstechnische Vorgaben an Schulen in Hamburg [#34879]
Datum
24. November 2018 09:52
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Welche Vorgaben gibt es an Schulen im Bezug auf die Informationstechnik? Insbesondere bin ich interessiert in Vorgaben zu: - der genutzten Software für das schulinterne Netzwerk - Nutzerkonten der Schüler sowie der Lehrer im schulinternen Netzwerk - der Internetpräsenz der Schule - Kommunikation der Lehrer untereinander - Kommunikation der Lehrer mit der Schulleitung - Kommunikation der Schülervertretung untereinander - Kommunikation der Elternvertretung untereinander - E-Mail Adressen für Lehrer und, Elternvertreter, Schülervertreter sowie für die Schülerschaft. Sollte für einen angefragten Bereich keine Vorgaben existieren, bitte ich dies ebenfalls mitzuteilen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe an nicht staatliche Stellen. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag kann ich Ihnen die folgenden Informationen übermitteln: Die automat…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: Informationstechnische Vorgaben an Schulen in Hamburg [#34879]
Datum
19. Dezember 2018 17:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag kann ich Ihnen die folgenden Informationen übermitteln: Die automatisierte Datenverarbeitung erfolgt in den Schulen der Freien und Hansestadt Hamburg in datenschutzrechtlicher Hinsicht auf der gesetzlichen Grundlage des Art. 6 Absatz 1 e) EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 98 Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG), der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Schulwesen (Schul-Datenschutzverordnung) vom 20. Juni 2006 sowie § 4 Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG). Die Art und der Umfang der verarbeiteten Daten ergibt sich aus § 1 Schul-Datenschutzverordnung. Die gesetzlichen Regelungen sind nachfolgend verlinkt: EU-Datenschutz-Grundverordnung: vgl. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artike… Hamburgisches Schulgesetz: vgl. http://www.schulrechthamburg.de/jportal… Schul-Datenschutzverordnung: vgl. http://www.schulrechthamburg.de/jportal… Hamburgisches Datenschutzgesetz: vgl. http://www.landesrecht-hamburg.de/jport… Die Art und der Umfang der automatisierten Datenverarbeitung ergibt sich aus § 1 Schul-Datenschutzverordnung, vgl. http://www.schulrechthamburg.de/jportal… Die personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben der Behörde für Schule und Berufsbildung verarbeitet, vgl. § 98 Absatz 1 HmbSG in Verbindung mit §§ 1 ff. Schul-Datenschutzverordnung. Soweit die personenbezogenen Daten elektronisch/automatisiert durch den IT-Auftragsverarbeiter Dataport (vgl. https://www.dataport.de/Seiten/Startsei…) unter „DiVis“ (Schulverwaltungssoftware) bzw. dem ZSR (Zentrales Schülerregister) erfolgt, gilt Folgendes: Die RZ²-Rechenzentrumsumgebung von Dataport in Alsterdorf und Norderstedt (die von Akquinet im Outsourcing betriebene Raum- und Gebäudeinfrastruktur, die Netzarchitektur der Datacenter bis zum Übergabepunkt in externe Netze [wie z. B. dem Internet] und die Rechenzentrumsdienste, die für den grundschutzkonformen Verfahrensbetrieb benötigt werden [wie z. B. Netz- und Systemmanagement, Datensicherung, SAN und NAS]) ist vom BSI nach Grundschutz zertifiziert (BSI-IGZ-0275-2017). Die von Dataport umgesetzten Maßnahmen können dem Sicherheitskonzept von RZ² und dem Zugangsnetz entnommen werden. Das Rahmensicherheitskonzept ist unter dem nachfolgenden Link abrufbar: http://suche.transparenz.hamburg.de/dat… Die Verarbeitungsdauer der personenbezogenen Daten ergibt sich aus § 4 Schul-Datenschutzverordnung, vgl. http://www.schulrechthamburg.de/jportal… Auftragsdatenverarbeiter ist Dataport (Anstalt des öffentlichen Rechts), vgl. https://www.dataport.de/Seiten/Startsei… Rechtsgrundlage für die Auftragsdatenverarbeitung sind die Art. 28 ff. DSGVO. Eine Übermittlung an Dritte findet – vorbehaltlich der geltenden Aufbewahrungsbestimmungen – grundsätzlich nicht, ausnahmsweise nur anlassbezogen bei Anforderungen anderer Stellen statt, wenn die Voraussetzungen des Art. 15 DSGVO in Verbindung mit § 4 HmbDSG (HmbDSG, vgl. http://www.landesrecht-hamburg.de/jport…) vorliegen. Dies gilt auch für eine etwaige Übermittlung an private Dritte; diese ist nur nach den gesetzlichen Vorgaben der DSGVO möglich. Darüber hinaus existieren die folgenden Richtlinien zum Einsatz von Informationstechnik an Schulen der Freien und Hansestadt Hamburg: - Richtlinie zur Verwendung privater Datenverarbeitungsgeräte (z. B. Personalcomputer) für dienstliche Verarbeitung personenbezogener Daten durch Lehrkräfte außerhalb von Diensträumen Vgl. http://www.schulrechthamburg.de/jportal… - Dienstvereinbarung über Einführung von Bildschirmarbeit zur Unterstützung der Arbeit in den Schulbüros der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung Vgl. http://www.schulrechthamburg.de/jportal… - Vereinbarung nach § 94 HmbPersVG über den Prozess zur Einführung und Nutzung allgemeiner automatisierter Bürofunktionen und multimedialer Technik (Bürokommunikation) und zur Entwicklung von E-Government Vgl. https://www.hamburg.de/contentblob/2448… - Dienstvereinbarung zum IT-Verfahren "EduPort" und "DiVis" Vgl. https://www.hamburg.de/contentblob/7568… Die Auskunft ergeht gebührenfrei. Freundliche Grüße

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Mit freundlichen Grüßen Antragstel…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationstechnische Vorgaben an Schulen in Hamburg [#34879]
Datum
19. Dezember 2018 17:56
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>