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Informationsübersichten, Prüfergebnisse etc. aus den Informationssammlungen des BfDI zum Geheimstatus der bisherigen Ergebnisse der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" im Auftrag des BMFSFJ

Informationsübersichten, Prüfergebnisse etc. aus den Informationssammlungen des BfDI zum derzeitigen Geheimstatus der bisherigen Ergebnisse der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" im Auftrag des BMFSFJ.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Juli 2020
  • Frist
    1. September 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informa…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsübersichten, Prüfergebnisse etc. aus den Informationssammlungen des BfDI zum Geheimstatus der bisherigen Ergebnisse der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" im Auftrag des BMFSFJ [#193732]
Datum
29. Juli 2020 09:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationsübersichten, Prüfergebnisse etc. aus den Informationssammlungen des BfDI zum derzeitigen Geheimstatus der bisherigen Ergebnisse der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" im Auftrag des BMFSFJ.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 193732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193732/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antrag gem. § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) # 25-780/003 II#0547 Der Bundesbeauftragte für…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Antrag gem. § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) # 25-780/003 II#0547
Datum
12. August 2020 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
414,2 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/003 II#0547 Sehr geehrte<Information-entfernt> anbei erhalten Sie mein Schreiben vom heutigen Tag. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Antrag gem. § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) # 25-780/003 II#0547 [#193732] Sehr geehrt…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Antrag gem. § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) # 25-780/003 II#0547 [#193732]
Datum
12. August 2020 15:19
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank. Dann sind also die Studienergebnisse gar nicht geheim und fragt das Ministerium anlasslos auf fragdenstaat.de personenbezogene Daten generell und von mindj. Kindern ab, obwohl die Ergebnisse auch nach Prüfungen durch BfDI nach IFG Bund nicht vorzuenthalten sind? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 193732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193732/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antrag gem. § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) # 25-780/003 II#0547 Der Bundesbeauftragte für…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Antrag gem. § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) # 25-780/003 II#0547
Datum
17. August 2020 13:26
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/003 II#0547 Sehr geehrte<Information-entfernt> anbei erhalten Sie mein Schreiben vom heutigen Tag inkl. Anlage. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Antrag gem. § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) # 25-780/003 II#0547 [#193732] Sehr geehrt…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Antrag gem. § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) # 25-780/003 II#0547 [#193732]
Datum
2. September 2020 10:58
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> mit dieser Rechtsauffassung bringen Sie bzw. bringt das Ministerium ein getrennt erzogenes <Information-entfernt>, das nach der UN-Kinderrechtskonvention Anspruch auf Informationszugang hat, in einen "Loyalitätskonflikt", da sogar das Ministerium selbst mitten im Studienverlauf in das Untersuchungsdesign der Studie eingriff, um Kinder - ohne Zustimmung von beiden Sorgeberechtigten - vor sanfter Befragung durch speziell ausgebildete Fachleute zu schützen, da eine solche Befragung ohne Zustimmung von Sorgeberechtigten einen Loyalitätskonflikt verursachen kann, während vor Familiengerichten Kinder von meist nicht (kinder)psychologisch gar nicht ausgebildeten Richtern routiniert in wenigen Minuten befragt werden. Sie schreiben mir also, dass ein <Information-entfernt> faktisch keinen Anspruch auf Kinder betreffende Informationen hat, ohne Zustimmung von beiden Sorgeberechtigten? Rechtsfähige Bescheide verschicken mehrere Institutionen, einschl. der Landesdatenschutzbeauftragten hingegen auch schon nicht postalisch und auch via fragdenstaat.de Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 193732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193732/

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AW: Antrag gem. § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) # 25-780/003 II#0547 [#193732] Sehr geehrt…
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Betreff
AW: Antrag gem. § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) # 25-780/003 II#0547 [#193732]
Datum
2. September 2020 12:41
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> Sie haben in einem der beiden Antwortschreiben auf eine andere Anfrage nach IFG NRW geantwortet. Auskunftspflichtig sind im Falle meiner Anfrage Sie und nicht das Ministerium. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 193732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193732/
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