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Informationsübersichten, Statistiken, Schätzungen oder Studien zum (strukturellen) Rassismus unter dem Polizeipersonal sowie in der Polizeiaufsicht in NRW

Sehr geehrte Damen und Herren

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationsübersichten, Statistiken, Schätzungen oder Studien zum (strukturellen) Rassismus unter dem Polizeipersonal sowie in der Polizeiaufsicht in NRW

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Juli 2020
  • Frist
    19. August 2020
  • Ein:e Follower:in
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Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationsübersichten, Statistiken…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Informationsübersichten, Statistiken, Schätzungen oder Studien zum (strukturellen) Rassismus unter dem Polizeipersonal sowie in der Polizeiaufsicht in NRW [#192845]
Datum
17. Juli 2020 00:22
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationsübersichten, Statistiken, Schätzungen oder Studien zum (strukturellen) Rassismus unter dem Polizeipersonal sowie in der Polizeiaufsicht in NRW Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192845/
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 17. Juli 2020 - Az. 432-30.01 Der Kreis der Informationsberech…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 17. Juli 2020 - Az. 432-30.01
Datum
30. Juli 2020 16:43
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,1 KB


Der Kreis der Informationsberechtigten nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist in § 4 Abs. 1 IFG NRW auf „natürliche Personen “ beschränkt. Eine anonyme oder pseudonyme Art der Antragstellung lässt sich weder aus dem IFG NRW noch aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen folgern. Vor diesem Hintergrund bitte ich zur Klärung der Identität um Mitteilung von Vor- und Nachnamen. Freundliche Grüße
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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationsübersichten, Statistiken, Schätzungen oder Studien zum (strukturellen) Rassismus unter dem Polizeipersonal sowie in der Polizeiaufsicht in NRW“ [#192845] [#192845]
Datum
30. Juli 2020 16:57
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/192845/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Ministerium des Inneren anlasslos die anonyme Antragsstellung ablehnt und eine unverblümte Ignoranz gegenüber der ständigen Rechtsauffassung der LDI NRW öffentlich zelebriert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anhänge: - 192845.pdf - 2020-07-30_1-image001.png Anfragenr: 192845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192845/
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Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte missachten Sie nicht die ständige Rechtsauffassung der Landesbeauf…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsübersichten, Statistiken, Schätzungen oder Studien zum (strukturellen) Rassismus unter dem Polizeipersonal sowie in der Polizeiaufsicht in NRW“ [#192845] [#192845]
Datum
30. Juli 2020 17:00
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte missachten Sie nicht die ständige Rechtsauffassung der Landesbeauftragten! Ansonsten vielen Dank für diese bemerkenswerte Antwort, die öffentlich nachlesbar ist. Im Übrigen dürfen SIe allein schon deshalb keine Daten (anlasslos) abfragen, weil Datenschutzhinweise fehlen - generell und zum Umgang von Daten von minderjährigen Kindern. Die Anfrage wurde auch sonst zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Gesetz ausdrücklich die pseudo- bzw. anonyme Antragsstellung ermöglicht. Ein Antrag nach dem IFG NRW kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Der Gesetzgeber hat somit ausdrücklich zwei Antragsarten (mündlich und elektronisch) zugelassen, bei denen es eine sichere Identifizierbarkeit des/der Antragstellers/in eventuell nicht gegeben sein kann. Da der freie Zugang zu Informationen als wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip gesehen wird (s. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 13/1311) und die Ausübung von Kontrollmöglichkeiten gegenüber dem Staat durch die Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden sollte, hat der Gesetzgeber jedoch ganz bewusst geringe Anforderungen an die Antragstellung gestellt. Auch muss die Möglichkeit anonymer oder pseudonymer Antragstellungen allein schon deshalb gewährleistet sein, um eventuellen negativen Folgen für die Antragenden vorzubeugen. Die einzige durch den Gesetzgeber vorgesehene materielle Antragsvoraussetzung ist, dass der Antrag erkennen lassen muss, auf welche Information er gerichtet ist. Zu der Frage, ob ein elektronisch gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW zulässig ist, wurde bereits im 22. Datenschutz und Informationsfreiheitsbericht auf Seite 100 Stellung bezogen. Hierbei handelt es sich um Anträge, die über die Internetplattform fragdenstaat.de gestellt wurden (zu finden unter: https://www.ldi.nrw.de). Zudem wurde am 30.06.2016 in der 86. Innenausschusssitzung des Landtags der elektronische Zugang von Anträgen auf Informationszugang nach dem IFG NRW erörtert. Im Ausschuss stellte die Landesregierung ausdrücklich klar, dass Anträge, die über die Internetplattform Fragenstaat gestellt werden, grundsätzlich beantwortet werden (ich verweise hierzu auf das Protokoll, Seite 17, zu finden unter: https://www.landtag.nrw.de). Ich rüge Ihren Bescheid zu dem Antrag, vermisse zudem die obligatorische Information zur Datenverarbeitung nach der DSGVO-EU. Während ich auf die Informationen und die fehlende, obligatorische Auskunft nach der DSGVO-EU über die von Ihnen anlasslos begehrte Datenverarbeitung und -erhebung warte, erinnere ich Sie an Folgendes. "Die Formlosigkeit der Antragstellung, die vom Gesetzgeber so entschieden worden ist, ist zu respektieren." Schoch, Informationsfreiheitsgesetz: IFG, Kommentar, 2016, § 7, Rn. 19. "Der Antragsteller entscheidet über die Form der Antragstellung. Verbreitet ist die Antragstellung per E-Mail; auf diese Vorgehensweise des Antragstellers wird gerichtlich verschiedentlich ausdrücklich hingewiesen." [Ebd., Rn. 17] Ich habe meinen Antrag per email gestellt. Dies reicht für Ihre Aufgabenerfüllung im Rahmen der Erteilung der einfachen Antwort und der klar eingegrenzten Information vollkommen aus. Sie vertreten eine Rechtsauffassung, die von der Rechtsauffassung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abweicht. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 192845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192845/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.07.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsübersichten, Statistiken, Schätzungen oder Studien zum (strukturellen) Rassismus unter dem Polizeipersonal sowie in der Polizeiaufsicht in NRW“ [#192845] [#192845]
Datum
31. Juli 2020 08:11
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.07.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
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Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte kooperieren Sie mit der LDI NRW, deren ständige Rechtsauffassung S…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsübersichten, Statistiken, Schätzungen oder Studien zum (strukturellen) Rassismus unter dem Polizeipersonal sowie in der Polizeiaufsicht in NRW“ [#192845] [#192845]
Datum
18. September 2020 09:42
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte kooperieren Sie mit der LDI NRW, deren ständige Rechtsauffassung Sie auf fragdenstaat.de öffentliche zu ignorieren pflegen. Haben Sie etwas zum Phänomen des (strukturellen) Rassismus in der Polizei(aufsicht) zu verbergen? Meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsübersichten, Statistiken, Schätzungen oder Studien zum (strukturellen) Rassismus unter dem Polizeipersonal sowie in der Polizeiaufsicht in NRW“ vom 17.07.2020 (#192845) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192845/
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Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte teilen Sie mit, ob das Innenministerium mit der LDI NRW zu kooperi…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsübersichten, Statistiken, Schätzungen oder Studien zum (strukturellen) Rassismus unter dem Polizeipersonal sowie in der Polizeiaufsicht in NRW“ [#192845] [#192845]
Datum
18. September 2020 09:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte teilen Sie mit, ob das Innenministerium mit der LDI NRW zu kooperieren nicht bereit ist und ob Sie nach Art. 58 DSGVO-EU den für die Verarbeitung Verantwortlichen anweisen werden, auf anlasslose Abfrage von personenbezogenen Daten bei Anträgen nach IFG NRW zu verzichten. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192845/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsübersichten, Statistiken, Schätzungen oder Studien zum (strukturellen) Rassismus unter dem Polizeipersonal sowie in der Polizeiaufsicht in NRW“ [#192845] [#192845]
Datum
18. September 2020 09:45
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
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Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsübersichten, Statistiken…
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsübersichten, Statistiken, Schätzungen oder Studien zum (strukturellen) Rassismus unter dem Polizeipersonal sowie in der Polizeiaufsicht in NRW“ [#192845] [#192845]
Datum
10. Oktober 2020 11:18
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsübersichten, Statistiken, Schätzungen oder Studien zum (strukturellen) Rassismus unter dem Polizeipersonal sowie in der Polizeiaufsicht in NRW“ vom 17.07.2020 (#192845) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Frist wurde mittlerweile um 53 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand Ihrer Vermittlungsbemühungen und ob Sie nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO-EU einen Bescheid gegen die datenerhebungsfreudige Stelle erlassen werden. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192845/

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Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.10.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsübersichten, Statistiken, Schätzungen oder Studien zum (strukturellen) Rassismus unter dem Polizeipersonal sowie in der Polizeiaufsicht in NRW“ [#192845] [#192845]
Datum
12. Oktober 2020 08:51
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.10.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.