Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Informationsübersichten über die Verteilung von Gerichtsaufträgen in Ihrem Gericht (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019

Anfrage an: Amtsgericht Köln

Informationsübersichten der Gerichtsverwaltung über die Verteilung von Gerichtsaufträgen in Ihrem Gericht (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013, 2012, 2011, 2010, 2009, falls möglich mit Aufschlüsselung nach Rechtsgebiet (Familiengericht etc.) bzw. gem. Ihren Kategorisierungen in den Informationssammlungen.

Ein (nicht der einzige) Hintergrund der nicht motivationsbedürftigen Anfrage ist der seit Jahren in Fachkreisen auch für andere Bundesländer bekannte und statistisch z. T. grob geschätzte Umstand der vielfältigen Beeinflussungen von wirtschaftlichen abhängigen Sachverständigen vor Gericht, zudem die aktuelle Verhaftung eines leitenden hessischen Oberstaatsanwalts aufgrund des geschäftsmäßigen Korruptionsverdachts:

https://www.hessenschau.de/panorama/oberstaatsanwalt-unter-korruptionsverdacht-alles-zum-fall-alexander-b,gutachten-fragen-antworten-100.html?fbclid=IwAR0E8pkepetOtACXr4DfTGnmGY-CULU71FqEf8B6Qg-WQgkDd1X5HiUa3fk

In Fachkreisen wird seit Jahren die Verquickung von Justiz und Gutachterwesen diskutiert: "Die Strukturen sind teilweise regelrecht mafios" (c) https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/

"Warum bayerische Richter immer wieder denselben Gutachter bestellten" (2008): https://www.welt.de/welt_print/article2056490/Warum-bayerische-Richter-immer-wieder-denselben-Gutachter-bestellten.html?fbclid=IwAR1JLW5lexxx1nKycRRzXqqKqKeOG5pH28O_bgB0a9whiZkkYYeDxRsGDfI

Jordan B, Prof. Gresser U: Wie unabhängig sind Gutachter? Ergebnisse einer Befragung unter 548 medizinischen und psychologischen Sachverständigen in Bayern 2013, Der Sachverständige 4/2014 vom 08.04.2014; 41: S. 71-83 Verlag C.H. Beck München

https://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/Gerichtsgutachten-Oft-wird-die-Tendenz-vorgegeben

Für die mehrheitlich den Mindestanforderungen nicht genügenden Beweisbeschlüsse im Familienrecht, die in der Vielzahl den Richtervorbehalt konterkarieren und von wirtschaftlich abhängigen Sachverständigen regelmäßig, ohne hierzu befugt zu sein, angekommen werden, siehe:
Bergmann, Matthias: Der Beweisbeschluss im Kindschaftsverfahren: Schnittstelle zwischen Recht und Spekulation | FamRB 2016, 364-372

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. August 2020
  • Frist
    23. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Amtsgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsübersichten über die Verteilung von Gerichtsaufträgen in Ihrem Gericht (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019 [#195701]
Datum
21. August 2020 10:44
An
Amtsgericht Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationsübersichten der Gerichtsverwaltung über die Verteilung von Gerichtsaufträgen in Ihrem Gericht (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013, 2012, 2011, 2010, 2009, falls möglich mit Aufschlüsselung nach Rechtsgebiet (Familiengericht etc.) bzw. gem. Ihren Kategorisierungen in den Informationssammlungen. Ein (nicht der einzige) Hintergrund der nicht motivationsbedürftigen Anfrage ist der seit Jahren in Fachkreisen auch für andere Bundesländer bekannte und statistisch z. T. grob geschätzte Umstand der vielfältigen Beeinflussungen von wirtschaftlichen abhängigen Sachverständigen vor Gericht, zudem die aktuelle Verhaftung eines leitenden hessischen Oberstaatsanwalts aufgrund des geschäftsmäßigen Korruptionsverdachts: https://www.hessenschau.de/panorama/oberstaatsanwalt-unter-korruptionsverdacht-alles-zum-fall-alexander-b,gutachten-fragen-antworten-100.html?fbclid=IwAR0E8pkepetOtACXr4DfTGnmGY-CULU71FqEf8B6Qg-WQgkDd1X5HiUa3fk In Fachkreisen wird seit Jahren die Verquickung von Justiz und Gutachterwesen diskutiert: "Die Strukturen sind teilweise regelrecht mafios" (c) https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/ "Warum bayerische Richter immer wieder denselben Gutachter bestellten" (2008): https://www.welt.de/welt_print/article2056490/Warum-bayerische-Richter-immer-wieder-denselben-Gutachter-bestellten.html?fbclid=IwAR1JLW5lexxx1nKycRRzXqqKqKeOG5pH28O_bgB0a9whiZkkYYeDxRsGDfI Jordan B, Prof. Gresser U: Wie unabhängig sind Gutachter? Ergebnisse einer Befragung unter 548 medizinischen und psychologischen Sachverständigen in Bayern 2013, Der Sachverständige 4/2014 vom 08.04.2014; 41: S. 71-83 Verlag C.H. Beck München https://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/Gerichtsgutachten-Oft-wird-die-Tendenz-vorgegeben Für die mehrheitlich den Mindestanforderungen nicht genügenden Beweisbeschlüsse im Familienrecht, die in der Vielzahl den Richtervorbehalt konterkarieren und von wirtschaftlich abhängigen Sachverständigen regelmäßig, ohne hierzu befugt zu sein, angekommen werden, siehe: Bergmann, Matthias: Der Beweisbeschluss im Kindschaftsverfahren: Schnittstelle zwischen Recht und Spekulation | FamRB 2016, 364-372
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 195701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195701/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Köln
Ihre Mail ans Amtsgericht Köln Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (autom…
Von
Amtsgericht Köln
Betreff
Ihre Mail ans Amtsgericht Köln
Datum
21. August 2020 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte teilen Sie mir Aktenzeichen zu der Anfrage nach IFG NRW, die im Üb…
An Amtsgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsübersichten über die Verteilung von Gerichtsaufträgen in Ihrem Gericht (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019 [#195701]
Datum
26. August 2020 16:51
An
Amtsgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte teilen Sie mir Aktenzeichen zu der Anfrage nach IFG NRW, die im Übrigen nach Gesetz "unverzüglich" zu beantworten ist. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 195701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195701/
Amtsgericht Köln
Ihre Mail ans Amtsgericht Köln Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (autom…
Von
Amtsgericht Köln
Betreff
Ihre Mail ans Amtsgericht Köln
Datum
26. August 2020 16:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Köln
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 21.08.2020
Von
Amtsgericht Köln
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 21.08.2020
Datum
7. September 2020 12:16
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
880,2 KB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 21.08.2020 [#195701] Sehr geehrte<Information-entfernt> sind Sie sicher…
An Amtsgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 21.08.2020 [#195701]
Datum
21. September 2020 21:06
An
Amtsgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> sind Sie sicher, dass die Informationen nicht vorhanden sind? Bitte erteilen Sie Akteneinsicht in die Prüfakte, durch Ablichtung. Mir ist bekannt geworden, dass im hessischen Landtag bereits eine ähnlich gelagerte kleine Anfrage der FDP-Fraktion an die Landesregierung platziert worden ist. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 195701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195701/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.