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Informationsübersichten über die Verteilung von Gerichtsaufträgen in Ihrem Gerichtsbezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019

Informationsübersichten der Oberlandesgerichtsverwaltung über die Verteilung von Gerichtsaufträgen in Ihrem Gerichtsbezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013, 2012, 2011, 2010, 2009, falls möglich mit Aufschlüsselung nach Rechtsgebiet, Gericht, Generalstaatsanwaltschaft bzw. gem. Ihren Kategorisierungen in den Informationssammlungen.

Ein (nicht der einzige) Hintergrund der nicht motivationsbedürftigen Anfrage ist der seit Jahren in Fachkreisen auch für andere Bundesländer bekannte und statistisch z. T. grob geschätzte Umstand der vielfältigen Beeinflussungen von wirtschaftlichen abhängigen Sachverständigen vor Gericht, zudem die aktuelle Verhaftung eines leitenden hessischen Oberstaatsanwalts aufgrund des geschäftsmäßigen Korruptionsverdachts:

https://www.hessenschau.de/panorama/oberstaatsanwalt-unter-korruptionsverdacht-alles-zum-fall-alexander-b,gutachten-fragen-antworten-100.html?fbclid=IwAR0E8pkepetOtACXr4DfTGnmGY-CULU71FqEf8B6Qg-WQgkDd1X5HiUa3fk

In Fachkreisen wird seit Jahren die Verquickung von Justiz und Gutachterwesen diskutiert: "Die Strukturen sind teilweise regelrecht mafios" (c) https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/

"Warum bayerische Richter immer wieder denselben Gutachter bestellten" (2008):

https://www.welt.de/welt_print/article2056490/Warum-bayerische-Richter-immer-wieder-denselben-Gutachter-bestellten.html?fbclid=IwAR1JLW5lexxx1nKycRRzXqqKqKeOG5pH28O_bgB0a9whiZkkYYeDxRsGDfI

Jordan B, Prof. Gresser U: Wie unabhängig sind Gutachter? Ergebnisse einer Befragung unter 548 medizinischen und psychologischen Sachverständigen in Bayern 2013, Der Sachverständige 4/2014 vom 08.04.2014; 41: S. 71-83
Verlag C.H. Beck München

https://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/Gerichtsgutachten-Oft-wird-die-Tendenz-vorgegeben

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. August 2020
  • Frist
    8. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Oberlandesgericht Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsübersichten über die Verteilung von Gerichtsaufträgen in Ihrem Gerichtsbezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019 [#194377]
Datum
5. August 2020 11:03
An
Oberlandesgericht Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationsübersichten der Oberlandesgerichtsverwaltung über die Verteilung von Gerichtsaufträgen in Ihrem Gerichtsbezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013, 2012, 2011, 2010, 2009, falls möglich mit Aufschlüsselung nach Rechtsgebiet, Gericht, Generalstaatsanwaltschaft bzw. gem. Ihren Kategorisierungen in den Informationssammlungen. Ein (nicht der einzige) Hintergrund der nicht motivationsbedürftigen Anfrage ist der seit Jahren in Fachkreisen auch für andere Bundesländer bekannte und statistisch z. T. grob geschätzte Umstand der vielfältigen Beeinflussungen von wirtschaftlichen abhängigen Sachverständigen vor Gericht, zudem die aktuelle Verhaftung eines leitenden hessischen Oberstaatsanwalts aufgrund des geschäftsmäßigen Korruptionsverdachts: https://www.hessenschau.de/panorama/oberstaatsanwalt-unter-korruptionsverdacht-alles-zum-fall-alexander-b,gutachten-fragen-antworten-100.html?fbclid=IwAR0E8pkepetOtACXr4DfTGnmGY-CULU71FqEf8B6Qg-WQgkDd1X5HiUa3fk In Fachkreisen wird seit Jahren die Verquickung von Justiz und Gutachterwesen diskutiert: "Die Strukturen sind teilweise regelrecht mafios" (c) https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/ "Warum bayerische Richter immer wieder denselben Gutachter bestellten" (2008): https://www.welt.de/welt_print/article2056490/Warum-bayerische-Richter-immer-wieder-denselben-Gutachter-bestellten.html?fbclid=IwAR1JLW5lexxx1nKycRRzXqqKqKeOG5pH28O_bgB0a9whiZkkYYeDxRsGDfI Jordan B, Prof. Gresser U: Wie unabhängig sind Gutachter? Ergebnisse einer Befragung unter 548 medizinischen und psychologischen Sachverständigen in Bayern 2013, Der Sachverständige 4/2014 vom 08.04.2014; 41: S. 71-83 Verlag C.H. Beck München https://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/Gerichtsgutachten-Oft-wird-die-Tendenz-vorgegeben
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194377/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Oberlandesgericht Düsseldorf
Wichtiger Hinweis Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugt…
Von
Oberlandesgericht Düsseldorf
Betreff
Wichtiger Hinweis
Datum
5. August 2020 11:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Oberlandesgericht Düsseldorf gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Oberlandesgericht Düsseldorf
AW: Informationsübersichten über die Verteilung von Gerichtsaufträgen....., für die Jahre 2009-2019 [#194377], Ant…
Von
Oberlandesgericht Düsseldorf
Betreff
AW: Informationsübersichten über die Verteilung von Gerichtsaufträgen....., für die Jahre 2009-2019 [#194377], Antragsteller/in Antragsteller/in [#194377] <<Name und E-Mail-Adresse>>
Datum
6. August 2020 11:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 05.08.2020. Um eine Anspruchsberechtigung nach § 4 Abs. 1 IFG NRW feststellen zu können, benötige ich in jedem Fall die Angabe Ihrer vollständigen Personalien im Sinne des § 111 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsübersichten über die Verteilung von Gerichtsaufträgen....., für die Jahre 2009-2019 [#194377], Ant…
An Oberlandesgericht Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsübersichten über die Verteilung von Gerichtsaufträgen....., für die Jahre 2009-2019 [#194377], Antragsteller/in Antragsteller/in [#194377] <<Name und E-Mail-Adresse>> [#194377]
Datum
6. August 2020 13:07
An
Oberlandesgericht Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für diese bemerkenswerte Antwort, die ich zitiere. Sie vertreten eine Rechtsauffassung, die von der Rechtsauffassung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abweicht. Bitte missachten Sie nicht die Rechtsauffassungen der Landesbeauftragten! Die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Gesetz ausdrücklich die pseudo- bzw. anonyme Antragsstellung ermöglicht. Ein Antrag nach dem IFG NRW kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Der Gesetzgeber hat somit ausdrücklich zwei Antragsarten (mündlich und elektronisch) zugelassen, bei denen es eine sichere Identifizierbarkeit des/der Antragstellers/in eventuell nicht gegeben sein kann. Da der freie Zugang zu Informationen als wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip gesehen wird (s. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 13/1311) und die Ausübung von Kontrollmöglichkeiten gegenüber dem Staat durch die Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden sollte, hat der Gesetzgeber jedoch ganz bewusst geringe Anforderungen an die Antragstellung gestellt. Auch muss die Möglichkeit anonymer oder pseudonymer Antragstellungen allein schon deshalb gewährleistet sein, um eventuellen negativen Folgen für die Antragenden vorzubeugen. Die einzige durch den Gesetzgeber vorgesehene materielle Antragsvoraussetzung ist, dass der Antrag erkennen lassen muss, auf welche Information er gerichtet ist. Zu der Frage, ob ein elektronisch gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW zulässig ist, wurde bereits im 22. Datenschutz und Informationsfreiheitsbericht auf Seite 100 Stellung bezogen. Hierbei handelt es sich um Anträge, die über die Internetplattform fragdenstaat.de gestellt wurden (zu finden unter: https://www.ldi.nrw.de). Zudem wurde am 30.06.2016 in der 86. Innenausschusssitzung des Landtags der elektronische Zugang von Anträgen auf Informationszugang nach dem IFG NRW erörtert. Im Ausschuss stellte die Landesregierung ausdrücklich klar, dass Anträge, die über die Internetplattform Fragenstaat gestellt werden, grundsätzlich beantwortet werden (ich verweise hierzu auf das Protokoll, Seite 17, zu finden unter: https://www.landtag.nrw.de). Ich rüge Ihren Bescheid zu dem Antrag, vermisse zudem die obligatorische Information zur Datenverarbeitung nach der DSGVO-EU. Darf Ihre Gerichtsverwaltung (anlasslos) Daten ggf. von mindj. Kindern verarbeiten? Haben Sie Datenschutzhinweise in leichter Sprache nach der UN-Kinderrechtskonvention? Während ich auf die Informationen und die fehlende, obligatorische Auskunft nach der DSGVO-EU über die von Ihnen anlasslos begehrte Datenverarbeitung und -erhebung warte, erinnere ich Sie an Folgendes. "Die Formlosigkeit der Antragstellung, die vom Gesetzgeber so entschieden worden ist, ist zu respektieren." Schoch, Informationsfreiheitsgesetz: IFG, Kommentar, 2016, § 7, Rn. 19. "Der Antragsteller entscheidet über die Form der Antragstellung. Verbreitet ist die Antragstellung per E-Mail; auf diese Vorgehensweise des Antragstellers wird gerichtlich verschiedentlich ausdrücklich hingewiesen." [Ebd., Rn. 17] Ich habe meinen Antrag per email gestellt. Dies reicht für Ihre Aufgabenerfüllung im Rahmen der Erteilung der einfachen Antwort und der klar eingegrenzten Information vollkommen aus. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 194377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194377/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationsübersichten über die Verteilung von Gerichtsaufträgen in Ihrem Gerichtsbezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019“ [#194377] [#194377]
Datum
6. August 2020 13:09
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/194377/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auch Gerichtsverwaltungen die ständige Rechtsauffassung der LDI NRW nicht derart unveblümt missachten sollten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 194377.pdf Anfragenr: 194377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194377/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsübersichten über die Verteilung von Gerichtsaufträgen in Ihrem Gerichtsbezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019“ [#194377] [#194377]
Datum
6. August 2020 13:21
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsübersichten über die Verteilung von Gerichtsaufträgen in Ihrem Gerichtsbe…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsübersichten über die Verteilung von Gerichtsaufträgen in Ihrem Gerichtsbezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-19 [#194377]
Datum
22. September 2020 23:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ist die Gerichtsverwaltung zur Kooperation mit der LDI NRW nicht bereit? Können Sie nach Art. 58 DSGVO-EU vorgehen? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194377/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsübersichten über die Verteilung von Gerichtsaufträgen in Ihrem Gerichtsbe…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsübersichten über die Verteilung von Gerichtsaufträgen in Ihrem Gerichtsbezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-19 [#194377]
Datum
23. September 2020 07:23
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Oberlandesgericht Düsseldorf
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Sehr geehrte<Information-entfernt> das im D…
Von
Oberlandesgericht Düsseldorf
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
Datum
24. September 2020 13:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> das im Dateianhang beigefügte Schreiben übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#194377] Sehr geehrte<Information-entfernt…
An Oberlandesgericht Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#194377]
Datum
2. Oktober 2020 12:29
An
Oberlandesgericht Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank. Im Hessischen Landtag - wurde nach der Verhaftung eines inzwischen gestaendigen Oberstaatsanwalts und seiner Komplizen - eine kleine Anfrage an die dortige Landesregierung gerichtet, u. a. auch dahingehend, welche Kosten f. das Land im Zusammenhang mit der Vergabe von Gutachterauftraegen verursacht und somit in den dortigen Abrechnungsunterlagen jenseits der Rechtssprechung verarbeitet werden. Sie teilen aber mit, dass Sie gar keinen überblick haben - das ist eine Besorgnis erregende Auskunftangesichts in systemischer Hinsicht. Ihre Auffassung wiederum, dass Anfragen nach IFG NRW anonym nicht zu beantworten seien, vermag ich angesichts der staendigen Rechtsauffassung der LDI NRW nicht nachzuvollziehen und werde die LDI NRW fragen, ob sie nach Art. 58 DSGVO-EU Sie anweisen wird, auf die anlasslose Erhebung von personenbezogenen Daten in Zukunft zu verzichten. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194377/
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