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Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019

Informationsübersichten der Staatskanzlei NRW über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013, 2012, 2011, 2010, 2009, falls möglich mit Aufschlüsselung nach Rechtsgebiet, Gericht, Generalstaatsanwaltschaft bzw. gem. Ihren Kategorisierungen in den Informationssammlungen.

Ein (nicht der einzige) Hintergrund der nicht motivationsbedürftigen Anfrage ist der seit Jahren in Fachkreisen auch für andere Bundesländer bekannte und statistisch z. T. grob geschätzte Umstand der vielfältigen Beeinflussungen von wirtschaftlichen abhängigen Sachverständigen vor Gericht, zudem die aktuelle Verhaftung eines leitenden hessischen Oberstaatsanwalts aufgrund des geschäftsmäßigen Korruptionsverdachts:

https://www.hessenschau.de/panorama/oberstaatsanwalt-unter-korruptionsverdacht-alles-zum-fall-alexander-b,gutachten-fragen-antworten-100.html?fbclid=IwAR0E8pkepetOtACXr4DfTGnmGY-CULU71FqEf8B6Qg-WQgkDd1X5HiUa3fk

Die Strukturen sind teilweise regelrecht mafios" (c): https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/

"Warum bayerische Richter immer wieder denselben Gutachter bestellten" (2008):

https://www.welt.de/welt_print/article2056490/Warum-bayerische-Richter-immer-wieder-denselben-Gutachter-bestellten.html?fbclid=IwAR1JLW5lexxx1nKycRRzXqqKqKeOG5pH28O_bgB0a9whiZkkYYeDxRsGDfI

Jordan B, Prof. Gresser U: Wie unabhängig sind Gutachter? Ergebnisse einer Befragung unter 548 medizinischen und psychologischen Sachverständigen in Bayern 2013, Der Sachverständige 4/2014 vom 08.04.2014; 41: S. 71-83
Verlag C.H. Beck München

https://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/Gerichtsgutachten-Oft-wird-die-Tendenz-vorgegeben

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. August 2020
  • Frist
    8. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019 [#194289]
Datum
4. August 2020 13:30
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationsübersichten der Staatskanzlei NRW über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013, 2012, 2011, 2010, 2009, falls möglich mit Aufschlüsselung nach Rechtsgebiet, Gericht, Generalstaatsanwaltschaft bzw. gem. Ihren Kategorisierungen in den Informationssammlungen. Ein (nicht der einzige) Hintergrund der nicht motivationsbedürftigen Anfrage ist der seit Jahren in Fachkreisen auch für andere Bundesländer bekannte und statistisch z. T. grob geschätzte Umstand der vielfältigen Beeinflussungen von wirtschaftlichen abhängigen Sachverständigen vor Gericht, zudem die aktuelle Verhaftung eines leitenden hessischen Oberstaatsanwalts aufgrund des geschäftsmäßigen Korruptionsverdachts: https://www.hessenschau.de/panorama/oberstaatsanwalt-unter-korruptionsverdacht-alles-zum-fall-alexander-b,gutachten-fragen-antworten-100.html?fbclid=IwAR0E8pkepetOtACXr4DfTGnmGY-CULU71FqEf8B6Qg-WQgkDd1X5HiUa3fk Die Strukturen sind teilweise regelrecht mafios" (c): https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/ "Warum bayerische Richter immer wieder denselben Gutachter bestellten" (2008): https://www.welt.de/welt_print/article2056490/Warum-bayerische-Richter-immer-wieder-denselben-Gutachter-bestellten.html?fbclid=IwAR1JLW5lexxx1nKycRRzXqqKqKeOG5pH28O_bgB0a9whiZkkYYeDxRsGDfI Jordan B, Prof. Gresser U: Wie unabhängig sind Gutachter? Ergebnisse einer Befragung unter 548 medizinischen und psychologischen Sachverständigen in Bayern 2013, Der Sachverständige 4/2014 vom 08.04.2014; 41: S. 71-83 Verlag C.H. Beck München https://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/Gerichtsgutachten-Oft-wird-die-Tendenz-vorgegeben
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194289/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: [BC-2020-2314780] Bitte um Übernahme Sehr geehrte<Information-entfernt> bevor Ihre Anfrage hier weiter …
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: [BC-2020-2314780] Bitte um Übernahme
Datum
10. August 2020 18:55
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,2 KB


Sehr geehrte<Information-entfernt> bevor Ihre Anfrage hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihren Namen und Ihre Postanschrift mitzuteilen. Hinweise und Informationen zur Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten finden Sie hier: https://www.land.nrw/de/datenschutzhinw…. Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Da mir keine verifizierbaren Informationen über Ihre Identität vorliegen, kann ich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass hinter Ihrem Namen eine juristische Person oder Personengruppe steht, die als Anspruchsberechtigte ausscheidet. Zudem sehen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: [BC-2020-2314780] Bitte um Übernahme [#194289] Sehr geehrte<Information-entfernt> wie verarbeien Si…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [BC-2020-2314780] Bitte um Übernahme [#194289]
Datum
10. August 2020 23:08
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> wie verarbeien Sie die personenbezogenen Daten von Minderjährigen nach Ihren, leider nicht mitgeschickten Datenschutzhinweisen und gem. der UN-Kinderrechtskonvention? Was Sie von der ständigen Rechtsauffassung der weisungsfreien, sonst machtlosen und von Ihnen symbolisch entmachteten LDI NRW halten, ist auf fragdenstaat.de hinreichend dokumentiert. Sie dürfen nicht anlasslos Daten abfragen. Die Antragstellung ist formlos möglich, zudem anonym. Fragen Sie die von Ihnen symbolisch ent- und missachtete LDI NRW. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194289/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung „Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019“ [#194289] [#194289]
Datum
10. August 2020 23:10
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IF). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/194289/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die LDI NRW, die aus knappen öffentlichen Geldern ein Referat für Informationsfreiheit unterhält, keine belanglose Institution ist, deren Rechtsauffassung derart unverblümt als wertlos missachtet werden sollte, zumal die LDI NRW die Informationen für die von negativen Nachteilen bedrohten Antragstellenden und die Öffentlichkeit auch über ein Musterverfahren einklagen könnte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 194289.pdf - 2020-08-10_1-image001.jpg Anfragenr: 194289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194289/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung „Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019“ [#194289] [#194289]
Datum
11. August 2020 07:12
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> werden Sie gegen die Behörde einen anfechtbaren Bescheid gem. Art. 58 Ab…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung „Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019 [#194289] [#194289]
Datum
19. August 2020 23:55
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> werden Sie gegen die Behörde einen anfechtbaren Bescheid gem. Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO-EU erlassen und anweisen, keine anlasslosen Datenerhebungen mehr vorzunehmen, wie es auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gegenüber dem Bundesinnenministerium gemacht hat (https://fragdenstaat.de/dokumente/4352/), woraufhin die Bundesrepublik Deutschland (Bundesinnenministerium) die Bundesrepublik Deutschland (BfDI) durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei verklagt hat und somit die Rechtslage nun vor dem Verwaltungsgericht Köln geklärt wird: https://fragdenstaat.de/blog/2020/08/18/anonyme-anfragen-innenministerium-und-datenschutzbeauftragter-streiten-um-fragdenstaat/ Wird die LDI NRW eine ähnliche Klärung durch einen Bescheid samt Anweisung an die Landesbehörden, die sich nicht kooperativ zeigt, vornehmen? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 194289.pdf - 2020-08-10_1-image001.jpg Anfragenr: 194289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194289/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Inform…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung „Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019 [#194289] [#194289]
Datum
20. August 2020 06:48
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> mir ist bekannt geworden, dass im hessischen Landtag bereits eine ähnlic…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: „Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019 [#194289]
Datum
21. September 2020 19:10
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> mir ist bekannt geworden, dass im hessischen Landtag bereits eine ähnlich gelagerte kleine Anfrage der FDP-Fraktion an die Landesregierung platziert worden ist. Wenn Sie nicht umgehend reagieren, fragt ggf. ein Strohperson im Landtag nach. Bitte kooperieren Sie mit der LDI NRW. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194289/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.