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Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019

Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013, 2012, 2011, 2010, 2009, falls möglich mit Aufschlüsselung nach Rechtsgebiet, Gericht, Generalstaatsanwaltschaft bzw. gem. Ihren Kategorisierungen in den Informationssammlungen.

Ein (nicht der einzige) Hintergrund der nicht motivationsbedürftigen Anfrage ist der seit Jahren in Fachkreisen auch für andere Bundesländer bekannte und statistisch z. T. grob geschätzte Umstand der vielfältigen Beeinflussungen von wirtschaftlichen abhängigen Sachverständigen vor Gericht, zudem die aktuelle Verhaftung eines leitenden hessischen Oberstaatsanwalts aufgrund des geschäftsmäßigen Korruptionsverdachts:
https://www.hessenschau.de/panorama/oberstaatsanwalt-unter-korruptionsverdacht-alles-zum-fall-alexander-b,gutachten-fragen-antworten-100.html?fbclid=IwAR0E8pkepetOtACXr4DfTGnmGY-CULU71FqEf8B6Qg-WQgkDd1X5HiUa3fk

"Die Strukturen sind teilweise regelrecht mafios" (c): https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/

https://www.welt.de/welt_print/article2056490/Warum-bayerische-Richter-immer-wieder-denselben-Gutachter-bestellten.html?fbclid=IwAR1JLW5lexxx1nKycRRzXqqKqKeOG5pH28O_bgB0a9whiZkkYYeDxRsGDfI

Jordan B, Prof. Gresser U: Wie unabhängig sind Gutachter? Ergebnisse einer Befragung unter 548 medizinischen und psychologischen Sachverständigen in Bayern 2013, Der Sachverständige 4/2014 vom 08.04.2014; 41: S. 71-83
Verlag C.H. Beck München

https://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/Gerichtsgutachten-Oft-wird-die-Tendenz-vorgegeben

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. August 2020
  • Frist
    8. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019 [#194288]
Datum
4. August 2020 13:19
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013, 2012, 2011, 2010, 2009, falls möglich mit Aufschlüsselung nach Rechtsgebiet, Gericht, Generalstaatsanwaltschaft bzw. gem. Ihren Kategorisierungen in den Informationssammlungen. Ein (nicht der einzige) Hintergrund der nicht motivationsbedürftigen Anfrage ist der seit Jahren in Fachkreisen auch für andere Bundesländer bekannte und statistisch z. T. grob geschätzte Umstand der vielfältigen Beeinflussungen von wirtschaftlichen abhängigen Sachverständigen vor Gericht, zudem die aktuelle Verhaftung eines leitenden hessischen Oberstaatsanwalts aufgrund des geschäftsmäßigen Korruptionsverdachts: https://www.hessenschau.de/panorama/oberstaatsanwalt-unter-korruptionsverdacht-alles-zum-fall-alexander-b,gutachten-fragen-antworten-100.html?fbclid=IwAR0E8pkepetOtACXr4DfTGnmGY-CULU71FqEf8B6Qg-WQgkDd1X5HiUa3fk "Die Strukturen sind teilweise regelrecht mafios" (c): https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/ https://www.welt.de/welt_print/article2056490/Warum-bayerische-Richter-immer-wieder-denselben-Gutachter-bestellten.html?fbclid=IwAR1JLW5lexxx1nKycRRzXqqKqKeOG5pH28O_bgB0a9whiZkkYYeDxRsGDfI Jordan B, Prof. Gresser U: Wie unabhängig sind Gutachter? Ergebnisse einer Befragung unter 548 medizinischen und psychologischen Sachverständigen in Bayern 2013, Der Sachverständige 4/2014 vom 08.04.2014; 41: S. 71-83 Verlag C.H. Beck München https://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/Gerichtsgutachten-Oft-wird-die-Tendenz-vorgegeben
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194288/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW [...] 1451 …
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW [...]
Datum
14. August 2020 10:38
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 39/20 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 4. August 2020 Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihr o.g. Antrag ist am 4. August 2020 im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Nach § 4 Absatz 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe des IFG NRW gegenüber den im Gesetz genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Entsprechend der ständigen Praxis sämtlicher obersten Landesbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen setzt ein Antrag auf Gewährung eines Informationszugangs nach dem IFG NRW (jedenfalls) die Angabe des vollständigen Namens sowie der (ladungsfähigen) Anschrift des Antragstellers voraus. Ohne diese Angaben kann zum einen das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "natürliche Person" im Sinne des § 4 Absatz 1 IFG NRW und damit die Anspruchsberechtigung nicht überprüft werden. Zum anderen vermag ohne sie auch ein Verwaltungsverfahren nicht wirksam in Gang gebracht zu werden. So muss die Behörde u.a. in der Lage sein, die Handlungsfähigkeit des Antragstellers im Sinne von § 12 VwVfG NRW zu überprüfen. Dies erfordert es grundsätzlich, den Antragsteller mit dem vollständigen Namen, der Adresse und in Zweifelsfällen auch mit dem Geburtsdatum oder weiteren Angaben zu erfassen. Ohne diese Angaben könnte zudem ein etwaiger ablehnender Bescheid nach § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 37 VwVfG NRW erlassen werden (vgl. auch VG Lüneburg, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 2 B 48/20 -, juris Rn. 42). Ein diesen Anforderungen genügender Antrag auf Gewährung von Informationszugang nach dem IFG NRW liegt bislang nicht vor. Demgemäß wurde auch die Frist des § 5 Abs. 2 IFG NRW nicht in Gang gesetzt. Sofern Sie diesen Nachweis erbringen möchten, bitte ich diesen an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu übersenden. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ohne die vorgenannten Angaben eine Prüfung Ihres bislang nicht rechtswirksam gestellten Antrags nicht erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung „Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019“ [#194288] [#194288]
Datum
16. August 2020 11:40
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/194288/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die LDI NRW aus knappen Mitteln ein wichtiges Referat für Informationsfreiheit unterhält und ihre Rechtsauffassung nicht derart unverblümt vom Justizministerium gegen die Wand gefahren werden sollte Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 194288.pdf - 2020-08-14_1-2020-01-01MerkblattDSGVO.pdf Anfragenr: 194288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194288/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Inform…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung „Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019“ [#194288] [#194288]
Datum
17. August 2020 10:20
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich habe die LDI NRW informiert. Die Anfrage ist öffentlich geschaltet, …
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: „Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019 [#194288]
Datum
18. August 2020 15:06
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich habe die LDI NRW informiert. Die Anfrage ist öffentlich geschaltet, um zu zeigen, was Sie - im Gegensatz zu manchen anderen obersten Landesbehörden - von der ständigen Rechtsauffassung der machtlosen LDI NRW halten. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194288/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte Sie zudem, die Informationsübersichten zu Plänen, wie sie derz…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: „Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019 [#194288]
Datum
4. September 2020 23:13
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte Sie zudem, die Informationsübersichten zu Plänen, wie sie derzeit im Rechtsausschuss in Hessen diskutiert werden, mitschicken würden, v. a. betr. das "4-Augenprinzip" oder weitergehende Maßnahmen zur Vorbeugung der Korruption und "regelrecht mafiöser Strukturen" (titeltragendes Zitat in einem Artikel in der lto vor Jahren) im gerichtlichen Sachverständigenwesen. Ich verweise hier auf die Pläne des hess. Justizministeriums, nach der Verhaftung eines leitenden hess. Oberstaatsanwalts und seiner jahrelangen Komplizen in Folge einer zufälligen Anzeige durch Ex-Lebensgefährting sowie nach der entsprechenden Offenbarung der systemischen Verquickungen zwischen Justiz und Gutachterwesen. Ansonst fragt eine Strohperson im Petitionsausschuss des Landtags durch Bürgereingabe nach. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194288/
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW [...] 1…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW [...]
Datum
7. September 2020 09:47
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 39/20 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre Antragserweiterung vom 4. September 2020 Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihr o.g. Schreiben ist am 4. September 2020 im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Wie ich Ihnen bereits mit unten angehängter E-Mail vom 14. August 2020 mitgeteilt habe, liegt ein den hiesigen Anforderungen genügender Antrag auf Gewährung von Informationszugang nach dem IFG NRW bislang nicht vor. Gleiches gilt auch für Ihre Antragserweiterung vom 4. September 2020. Demgemäß wurde auch die Frist des § 5 Abs. 2 IFG NRW nicht in Gang gesetzt. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf meine Zuschrift vom 14. August 2020. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW [...] […
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW [...] [#194288]
Datum
21. September 2020 21:04
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte kooperieren Sie mit der LDI NRW. Mir ist zudem bekannt geworden, dass im hessischen Landtag bereits eine ähnlich gelagerte kleine Anfrage der FDP-Fraktion an die Landesregierung platziert worden ist. Wenn Sie nicht umgehend reagieren, fragt ggf. eine Strohperson im Landtag nach. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194288/
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Automatische Antwort: Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträ…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Automatische Antwort: Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW [...] [#194288]
Datum
21. September 2020 21:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bin am 22.09.2020 wieder im Hause erreichbar. Ihre E-Mail wurde nicht weitergeleitet. Dienstliche Post senden Sie bitte an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. In dringenden Fällen senden Sie die E-Mail bitte an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass Ihnen diese Meldung nur einmal übermittelt wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsau…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW [...] [#194288]
Datum
22. September 2020 19:27
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> werden Sie das Justizministerium nach Art. 58 DSGVO-EU anweisen, auf anlasslose Abfrage personenbezogener Daten nach IFG NRW auf fragdenstaat.de zu verzichten? Aufgrund der Bedeutung der Vorgänge um die "regelrecht mafiosen Strukturen" (titeltragende These aus einem Artikel aus lto) im gerichtlichen Sachverständigenwesen und der Verhaftung und dem Geständnis eines hess. Oberstaatsanwalts verweise ich auch darauf, dass in Hessen gegen weitere Komplizen laut Presse auch anonyme Strafanzeigen eingegangen seien, zudem die wirtschaftlichen Abhängigkeiten zwischen Sachverständigen und Justiz seit langem auch wissenschaftlich hinreichend erforscht sind (Prof. Gresser, B. Jordan et al.), weswegen für Antragstellende auch handfeste Nachteile sich ergeben können, die Öffentlichkeit auf fragdenstaat.de aber Anspruch auf Informationen hat, und die Antragstellenden auf anonyme Antragstellung. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194288/

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Automatische Antwort: Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsau…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Automatische Antwort: Informationsübersichten über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in NRW [...] [#194288]
Datum
23. September 2020 07:20
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
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