Informationsunterlagen zum Arbeitstreffen im Europ. Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am 31.3.22, an welchem Vertreterinnen des BVerfG teilgenommen haben

Überblick über Informationsunterlagen zum Arbeitstreffen im Europ. Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am 31.3.22, an welchem Vertreterinnen des BVerfG teilgenommen haben

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2022
  • Frist
    15. Juli 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Überblick über In…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
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Betreff
Informationsunterlagen zum Arbeitstreffen im Europ. Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am 31.3.22, an welchem Vertreterinnen des BVerfG teilgenommen haben [#251147]
Datum
11. Juni 2022 17:16
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Überblick über Informationsunterlagen zum Arbeitstreffen im Europ. Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am 31.3.22, an welchem Vertreterinnen des BVerfG teilgenommen haben
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251147/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverfassungsgericht
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
AW: Informationsunterlagen zum Arbeitstreffen im Europ. Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am 31.3.22, an welchem Vertreterinnen des BVerfG teilgenommen haben [#251147]
Datum
11. Juni 2022 17:17
Status
Warte auf Antwort
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail können nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Personenbezogene Informationen (bspw. Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse usw.), die Sie uns übermitteln, werden von uns ausschliesslich zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. Ihrer Eingabe verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Internetseite über den Button "Datenschutz" erreichen. Auf Wunsch können Ihnen diese Informationen auch in Papierform zugesendet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort. ---------------- Important notice: Your email has been received by the German Federal Constitutional Court. This communication channel may only be used for administrative matters. Please note that procedural motions or briefs cannot be submitted by email with legal effect. If your email contains such a document, it is mandatory to send the procedural motion or brief again by mail or by telefax (no. +49 721 9101382). A reply to other email enquiries or communications will only be made if a postal address is provided. We will only process personal data (e.g. name, first name, address, e-mail address etc.) that you have transmitted to us for the purpose of handling your request or your submission. Art. 6(1) first sentence letter a of the General Data Protection Regulation (GDPR) in conjunction with § 3 of the Federal Data Protection Act (Bundesdatenschutzgesetz) provides the legal basis in this regard. For further information regarding the protection of your personal data pursuant to Arts. 13 and 14 GDPR, please refer to our data protection statement. You can access it on our website by clicking on the button "Data Protection". You may also request a paper-based version of the data protection statement. This is an automatically generated reply.
Bundesverfassungsgericht
Informationsunterlagen zum Arbeitstreffen im Europ. Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am 31.3.22, an wel…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Informationsunterlagen zum Arbeitstreffen im Europ. Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am 31.3.22, an welchem Vertreterinnen des BVerfG teilgenommen haben [#251147]
Datum
7. Juli 2022 14:26
Status
Warte auf Antwort
Informationsunterlagen zum Arbeitstreffen im Europ. Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am 31.3.22, an welchem Vertreterinnen des BVerfG teilgenommen haben [#251147] ___________________________ Bundesverfassungsgericht I Verwaltung Schlossbezirk 3 I 76131 Karlsruhe
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Sehr geehrte Damen und Herren, heute ist 1 Monat verstrichen. Ob sich Ihre Sachbearbeitung zwischenzeitlich geänd…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
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Betreff
AW: Informationsunterlagen zum Arbeitstreffen im Europ. Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am 31.3.22, an welchem Vertreterinnen des BVerfG teilgenommen haben [#251147]
Datum
11. Juli 2022 14:03
An
Bundesverfassungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, heute ist 1 Monat verstrichen. Ob sich Ihre Sachbearbeitung zwischenzeitlich geändert hat, ist für die gesetzlichen Fristen und die Informationserteilungspflichten Ihrer Behördenleitung unerheblich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251147/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsunterlagen zum Arbeitstreffen im E…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsunterlagen zum Arbeitstreffen im Europ. Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am 31.3.22, an welchem Vertreterinnen des BVerfG teilgenommen haben [#251147]
Datum
16. Juli 2022 16:54
An
Bundesverfassungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsunterlagen zum Arbeitstreffen im Europ. Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am 31.3.22, an welchem Vertreterinnen des BVerfG teilgenommen haben“ vom 11.06.2022 (#251147) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationsunterlagen zum Arbeitstreffen im Europ. Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am 31.3.22, an welchem Vertreterinnen des BVerfG teilgenommen haben“ [#251147]
Datum
16. Juli 2022 16:57
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/251147/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auch nach 1 Monat die Informationen nicht erteilt worden sind. Hier ist zudem aus Presse (Legal Tribune Online und sonst) bekannt geworden, dass die auskunftspflichtige Stelle im BVerfG auch schon sonst mit Auskunftsansprüchen gesetzesfrist- und pflichtignorant umzugehen pflegte, anschließend mit externen Rechtsanwaltskanzleien aus öffentlichen Geldern vor Gerichten entsprechend belehrt werden musste. Bitte wirken Sie auf die Bundesverfassungsgerichtsverwaltung entsprechend deutlich hin. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 251147.pdf - 2022-07-07_1-zwischenmeldunghr-name.pdf Anfragenr: 251147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251147/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-726/003 II#0185 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationsunterlagen zum Arbeitstreffen im Europ. Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am 31.3.22, an welchem Vertreterinnen des BVerfG teilgenommen haben“ [#251147] # IFG-726/003 II#0185
Datum
27. Juli 2022 16:20
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-726/003 II#0185 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesverfassungsgericht
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz Ihr Antrag per E-Mail vom 11…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz
Datum
28. Juli 2022 14:49
Status
Warte auf Antwort
3,3 MB
geschwärzt
963,1 KB
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz Ihr Antrag per E-Mail vom 11. Juni 2022
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
31. August 2022 12:28
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-726/003 II#0185 [#251147] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Inform…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
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Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-726/003 II#0185 [#251147]
Datum
21. November 2022 10:29
An
Bundesverfassungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsunterlagen zum Arbeitstreffen im Europ. Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am 31.3.22, an welchem Vertreterinnen des BVerfG teilgenommen haben“ vom 11.06.2022 (#251147) wurde von Ihnen unvollständig beantwortet. Es fehlt u. a. Ihre Email an eine Frau von Arnim im Vorfeld des Arbeitstreffens, demnach Sie die Akte eines Petenten in einer laufenden Menschenrechtsbeschwerdesache im Umfeld des Arbeitstreffens mitnehmen wollten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesverfassungsgericht
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz Ihr Antrag per E-Mail vom 11…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz
Datum
12. Dezember 2022 13:53
Status
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz Ihr Antrag per E-Mail vom 11. Juni 2022

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