Infostände in Siegburg

Wer hat für welchen Ort und Zeitpunkt die Genehmigung für einen politischen Infostand erhalten?

Bitte listen Sie dazu alle Anmeldungen zu Infoständen von politischen Parteien und Organisationen zwischen dem 01.01.2012 und dem heutigen Tage auf. Bitte geben Sie jeweils neben dem genehmigten Zeitraum und der beantragenden Organisation / Partei auch den genauen, in der Genehmigung benannten Ort an (z.B. 20.04.2013, Partei XYZ, S-Carre vor KSK; 22.05.2013, Parteinahe Organisation ZYX, Oberer Markt bereich Siegessäule... etc).
Bitte nehmen Sie auch bereits erteilte Genehmigungen für noch in der Zukunft liegende Termine in die Aufstellung mit auf.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2017
  • Frist
    21. April 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Siegburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Infostände in Siegburg [#20730]
Datum
19. März 2017 14:43
An
Kommunalverwaltung Siegburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer hat für welchen Ort und Zeitpunkt die Genehmigung für einen politischen Infostand erhalten? Bitte listen Sie dazu alle Anmeldungen zu Infoständen von politischen Parteien und Organisationen zwischen dem 01.01.2012 und dem heutigen Tage auf. Bitte geben Sie jeweils neben dem genehmigten Zeitraum und der beantragenden Organisation / Partei auch den genauen, in der Genehmigung benannten Ort an (z.B. 20.04.2013, Partei XYZ, S-Carre vor KSK; 22.05.2013, Parteinahe Organisation ZYX, Oberer Markt bereich Siegessäule... etc). Bitte nehmen Sie auch bereits erteilte Genehmigungen für noch in der Zukunft liegende Termine in die Aufstellung mit auf.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Siegburg
Sehr geehrtAntragsteller/in die Antwort auf Ihren Antrag vom 19.03.2017, alle politischen Informationsstände ent…
Von
Kommunalverwaltung Siegburg
Betreff
AW: Infostände in Siegburg [#20730]
Datum
18. April 2017 13:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Antwort auf Ihren Antrag vom 19.03.2017, alle politischen Informationsstände entsprechend dem Informationsfreiheitsgesetz § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW ab dem 01.01.2012 aufzulisten, wird Ihnen in den nächsten Tagen zugesandt. Freundliche Grüße

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Kommunalverwaltung Siegburg
Anfrage gem. IFG Sehr geehrtAntragsteller/in entsprechend Ihrer Anfrage vom 19.03.2017 übersende ich Ihnen die A…
Von
Kommunalverwaltung Siegburg
Betreff
Anfrage gem. IFG
Datum
20. April 2017 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in entsprechend Ihrer Anfrage vom 19.03.2017 übersende ich Ihnen die Aufstellung über alle politischen Wahl- und Informationsstände, rückwirkend ab dem 01.01.2012. Freundliche Grüße