Infotafel Offenbach Innenstadt

Anfrage an: Offenbach am Main

Bitte übermitteln sie die Vereinbarungen und Verträge für die Aufstellung und den Betrieb der neuen Stadtinfirmationsanlagen, die in der Offenbacher Innenstadt installiert wurden. Vgl https://www.rheinmainverlag.de/2022/05/12/offenbach-neue-digitale-stadtinformationsanlagen-gehen-in-den-betrieb/
Bitte übermitteln sie ebenfalls die Dokumentation, die während der Ausschreibung, Evaluierung und Kostenaufstellung für die Stadt aufgrund von Anschaffung und Betrieb der Screens, inkl. des langjährigen Pachtvertrag.
Mit welchen Einnahmen rechnet die Stadt? Auf welcher Grundlage wurden die Zahlen ermittelt?
Wie hat die Stadt ermittelt, dass Bürger so besser erreicht werden als mit anderen Werbeformen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte übermit…
An Offenbach am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Infotafel Offenbach Innenstadt [#251577]
Datum
16. Juni 2022 12:19
An
Offenbach am Main
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte übermitteln sie die Vereinbarungen und Verträge für die Aufstellung und den Betrieb der neuen Stadtinfirmationsanlagen, die in der Offenbacher Innenstadt installiert wurden. Vgl https://www.rheinmainverlag.de/2022/05/12/offenbach-neue-digitale-stadtinformationsanlagen-gehen-in-den-betrieb/ Bitte übermitteln sie ebenfalls die Dokumentation, die während der Ausschreibung, Evaluierung und Kostenaufstellung für die Stadt aufgrund von Anschaffung und Betrieb der Screens, inkl. des langjährigen Pachtvertrag. Mit welchen Einnahmen rechnet die Stadt? Auf welcher Grundlage wurden die Zahlen ermittelt? Wie hat die Stadt ermittelt, dass Bürger so besser erreicht werden als mit anderen Werbeformen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251577/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Offenbach am Main
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag zum Thema „Infotafel Offenbach Innenstadt“ ist am 16. Juni 202…
Von
Offenbach am Main
Betreff
AW: Infotafel Offenbach Innenstadt [#251577]
Datum
7. Juli 2022 11:11
Status
Warte auf Antwort
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28,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag zum Thema „Infotafel Offenbach Innenstadt“ ist am 16. Juni 2022 eingegangen und wird aktuell geprüft. Die Frist des § 87 Abs. 1 S. 1 1. Halbsatz HDSIG („innerhalb eines Monats“) ist im vorliegenden Fall gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz HDSIG auf drei Monate zu verlängern, da vorliegend durch den Antrag Belange Dritter im Sinne der §§ 86, 82 HDSIG betroffen sind und diese unsererseits zur Stellungnahme aufzufordern sind. Innerhalb dieser verlängerten Frist wird eine Entscheidung über Ihren Antrag ergehen. Sollten für die Erteilung der Auskünfte Kosten anfallen, werden Sie diesbezüglich vorab informiert. Freundliche Grüße

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Offenbach am Main
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zu den neuen Stadtinformationsanlagen in Off…
Von
Offenbach am Main
Betreff
AW: Infotafel Offenbach Innenstadt [#251577]
Datum
26. September 2022 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zu den neuen Stadtinformationsanlagen in Offenbach am Main (Ihre E-Mail vom 16. Juni 2022 an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), die wir nach entsprechender Prüfung wie folgt beantworten können: Die Aufstellung der neuen digitalen Stadtinformationsanlagen erfolgte im Rahmen des laufenden Werbepachtvertrages zwischen der Offenbacher Stadtmarketinggesellschaft mbH (OSG) und der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH in Ergänzung zu den bereits bestehenden analogen Werbeanlagen und wurde vom Magistrat der Stadt Offenbach per Beschluss im Jahr 2021 befürwortet. Der Vertrag unterliegt - wie andere privatwirtschaftlichen Verträge - der gegenseitigen Vertraulichkeit zwischen den Vertragspartnern und kann aufgrund der darin enthaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse weder durch die OSG noch durch die Stadt Offenbach veröffentlicht werden. Eine Einsicht ist mit Verweis auf § 82 HDSIG, Nr. 4, daher leider nicht möglich. Eine Unkenntlichmachung der genannten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wäre nicht zielführend, da dies zu einer umfassenden Schwärzung des Vertragswerkes und damit zu keinem weiteren Informationsgewinn führen würde. Wir können Ihnen darüber hinaus aber mitteilen, dass der Stadt Offenbach und der OSG mbH für die Errichtung der digitalen Anlagen keine Kosten entstehen. Vielmehr erzielt die OSG Pachteinnahmen. Die OSG erwarten bei dauerhafter und vollständiger Aufstellung der Anlagen zusätzliche Einnahmen von rund 70.000 Euro jährlich bis 2030 auf Basis der vereinbarten jährlichen Festpacht. Aus diesen Einnahmen sowie den Einnahmen aus den bisherigen bereits bestehenden Werbeanlagen finanziert die OSG unter anderem die Organisation und Ausrichtung der beiden großen Stadtfeste (Mainuferfest und Lichterfest). Die neuen digitalen Anlagen können zusätzlich kostenlos durch die Stadt für die Verbreitung von Bürgerinformationen und Warnmeldungen in Echtzeit, z. B. bei aktuellen Gefahrenlagen im Stadtgebiet, verwendet werden. Sie ergänzen damit die bestehenden Kommunikationskanäle. Die Reichweite ist mit Blick auf die Passantenfrequenz in der Fußgängerzone als vergleichsweise hoch einzuschätzen. Die Einhaltung der gesetzlich geregelten Emissionsgrenzwerte (hier bezogen auf Geräuschentwicklung und Lichtintensität) ist im Zuge des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens durch die Stadt Offenbach geprüft worden. Freundliche Grüße