Infraschall- und Mikrowellen-Waffen: Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung

Waffen, die mit gerichteter Energie operieren, beispielsweise Infraschall oder Mikrowellen, sind seit 2003 im Bundes-Waffengesetz registriert und strafbewehrt (https://fragdenstaat.de/a/180220).
Ich bitte um Übersendung von Erlassen oder Weisungen, aus denen hervorgeht, wie Einwohner*innen Deutschlands vor dem kriminellen Missbrauch solcher Waffen geschützt werden.

Ergebnis der Anfrage

Unterlagen darüber, wie die Bevölkerung vor dem kriminellen Missbrauch von Infraschall- und Mikrowellen-Waffen geschützt wird, liegen im BMI nicht vor.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2023
  • Frist
    24. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Waffen, die mit gerichteter Energie o…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Infraschall- und Mikrowellen-Waffen: Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung [#271160]
Datum
22. Februar 2023 20:03
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Waffen, die mit gerichteter Energie operieren, beispielsweise Infraschall oder Mikrowellen, sind seit 2003 im Bundes-Waffengesetz registriert und strafbewehrt (https://fragdenstaat.de/a/180220). Ich bitte um Übersendung von Erlassen oder Weisungen, aus denen hervorgeht, wie Einwohner*innen Deutschlands vor dem kriminellen Missbrauch solcher Waffen geschützt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271160/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Infraschall-und Mikrowellen-Waffen:Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung#27IL60 Es existieren weiterhin keine Do…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Infraschall-und Mikrowellen-Waffen:Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung#27IL60
Datum
1. März 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
33,4 KB
Es existieren weiterhin keine Dokumente, z.B. Erlasse oder Weisungen, die Informationen darüber enthalten, wie Einwohner*innen Deutschlands vor dem kriminellen Missbrauch von Waffen geschützt werden, die mit gerichteter Energie operieren – beispielsweise Infraschall- oder Mikrowellen-Waffen. Gleiches Ergebnis wie bei meiner letzten IFG-Anfrage 2020. Kurz: Wir werden weiterhin nicht geschützt. Warum?
<< Anfragesteller:in >>
AW: Infraschall-und Mikrowellen-Waffen:Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung#27IL60 [#271160] Guten Tag, vielen …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Infraschall-und Mikrowellen-Waffen:Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung#27IL60 [#271160]
Datum
6. März 2023 10:30
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihren Brief vom 01.03.2023. Ich würde gern noch eine Anschlussfrage stellen: Existieren Erlasse, Weisungen o.ä., wonach die Einwohner*innen Deutschlands vor dem kriminellen Missbrauch von Waffen oder dazu gemachten Gegenständen geschützt werden, die mit Radioaktivität operieren? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271160/

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Die Anschlussfrage: Ob Vorkehrungen getroffen wurden, um Einwohner*innen Deutschlands vor Nuklearwaffen zu schütze…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Infraschall- und Mikrowellen-Waffen: Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung
Datum
15. März 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB
Die Anschlussfrage: Ob Vorkehrungen getroffen wurden, um Einwohner*innen Deutschlands vor Nuklearwaffen zu schützen. Im Bundes-Innenministerium liegt nichts vor, aber das Strafgesetzbuch (StGB), insbesondere § 89a, § 307 bis § 312sowie § 328, enthält eine Rechtsgrundlage, die einen kriminellen, missbräuchlichen Einsatz von Radioaktivität (inkl. Vorbereitungshandlungen und Versu- chen) ausdrücklich unter Strafe stellt.