Infrastrukturabgabengesetz

- eine Liste aller Fachkreise und Verbände, die während des Entscheidungsprozesses zum Infrastrukturabgabengesetz beteiligt wurden
- einen Überblick über alle erhaltenen Stellungnahmen und eingeholten Gutachten

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Oktober 2015
  • Frist
    13. November 2015
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Frieda Golding
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Liste all…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Frieda Golding
Betreff
Infrastrukturabgabengesetz [#11589]
Datum
12. Oktober 2015 09:53
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Liste aller Fachkreise und Verbände, die während des Entscheidungsprozesses zum Infrastrukturabgabengesetz beteiligt wurden - einen Überblick über alle erhaltenen Stellungnahmen und eingeholten Gutachten
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Frieda Golding <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Frieda Golding << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frieda Golding

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ablehnung
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. Oktober 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Ablehnung