Infromation zu der aktuellen Anzahl der Testungen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf dem RKI-Dashboard werden Informationen zu den aktuellen positiven
Testergebnissen angezeigt.

Wie kann ich, analog dazu, die dazugehörige/entsprechende aktuelle Anzahl der
Testungen in Erfahrung bringen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in auf dem RKI-Dashboard werden Informationen zu den aktue…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Infromation zu der aktuellen Anzahl der Testungen [#195467]
Datum
18. August 2020 10:12
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in auf dem RKI-Dashboard werden Informationen zu den aktuellen positiven Testergebnissen angezeigt. Wie kann ich, analog dazu, die dazugehörige/entsprechende aktuelle Anzahl der Testungen in Erfahrung bringen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195467/
Robert Koch-Institut
Ihr Antrag nach IFG vom 18.08.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teil…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag nach IFG vom 18.08.2020
Datum
19. August 2020 18:21
Status
Warte auf Antwort
3,1 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen begehrte Information zu der Anzahl von Testungen wird wöchentlich im Lagebericht für Mittwoch veröffentlicht (veröffentlicht am Donnerstag). Im aktuellen Lagebericht finden Sie die Information in Tabelle 5. Den aktuellen Lagebericht füge ich diesem Schreiben bei. Den täglich aktuelle Lagebericht finden Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach IFG vom 18.08.2020 [#195467] Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort. Leider is…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach IFG vom 18.08.2020 [#195467]
Datum
19. August 2020 20:37
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort. Leider ist meine Frage mit Ihrer Antwort nicht beantwortet. Der wöchentliche Lagebericht ist mir bekannt. Meine Frage bezieht sich nicht auf die nachträgliche Veröffentlichung der Anzahl der Testungen, Meine Frage bezieht sich auf die tagesaktuelle Anzahl der Testungen. Hier noch einmal meine Frage: Auf dem RKI-Dashboard werden Informationen zu den aktuellen positiven Testergebnissen angezeigt. Wie kann ich, analog dazu, die dazugehörige/entsprechende *aktuelle* Anzahl der Testungen in Erfahrung bringen? Danke und freundliche Grüße Anfragenr: 195467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195467/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in
Robert Koch-Institut
Ihr Antrag vom 18.08.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ih…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag vom 18.08.2020
Datum
24. August 2020 13:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die begehrten Informationen liegen uns nicht vor. Das RKI erhält in der RKI-Testlaborabfrage keine täglichen Testzahlen. Die verfügbaren amtlichen Informationen beschränken sich daher auf die wöchentlichen Testzahlen. Diese sind wöchentlich im Lagebericht für Mittwoch (veröffentlicht am Donnerstag) unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html einsehbar. Ergänzend wird darauf hingewiesen das auf dem RKI Dashboard nicht die Zahlen der positiven Testungen angegeben wird, sondern die tägliche Zahl der durch die Gesundheitsämter übermittelten Fälle. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 18.08.2020 [#195467] Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort. Ihrer Beschreibung…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 18.08.2020 [#195467]
Datum
24. August 2020 17:17
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort. Ihrer Beschreibung des Ablaufs zufolge, dürfte das RKI nie die Anzahl der Testungen erhalten, veröffentlich diese aber wöchentlich. Bitte telein Sie mir zum einen mit, wie die RKI-Testlaborabfrage funktioniert und abläuft. Zum anderen teilen Sie mir bitte mit, wie das RKI die Anzahl der Testungen überhaupt erhält. Die Suche nach "RKI-Testlaborabfrage" ergab leider keine Treffer. Bitte senden Sie mir auch gerne den/die entsprechenden Link(s). Danke für Ihren ergänzenden Hinweis. Wie lautet die exakte Definition von: "Fälle" und von: "Bestätigte Fälle"? Danke und freundliche Grüße Anfragenr: 195467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195467/
Robert Koch-Institut
Ihr Antrag nach IFG vom 18.08.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Nachfrage zu o. g. Antrag auf Informatio…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag nach IFG vom 18.08.2020
Datum
24. August 2020 17:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Nachfrage zu o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die Erhebungen zu SARS-CoV-2-Labortestungen in Deutschland wird detailliert im öffentlich einsehbaren Lagebericht erklärt (ab S.11). Weitere amtliche Informationen im Sinne des § 2 IFG liegen hierzu nicht vor. Ich füge diesem Schreiben den aktuellen Lagebericht der dieses erklärt bei. Im Übrigen liegen keine amtlichen Informationen vor. Ergänzend erfolgt der Hinweis das mit Fälle die tägliche Zahl der durch die Gesundheitsämter erfolgten Meldungen nach dem IfSG gemeint ist. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem regelmäßig aktualisierten FAQ unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach IFG vom 18.08.2020 [#195467] Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Nachricht. Die Erh…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach IFG vom 18.08.2020 [#195467]
Datum
25. August 2020 11:52
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Nachricht. Die Erhebungen zu SARS-CoV-2-Labortestungen in Deutschland wird leider nicht, wie von Ihnen angeführt, detailliert im öffentlich einsehbaren Lagebericht erklärt (ab S.11). Wer meldet wem (zumindest dem RKI), was (welche Daten genau), wann, wie (per DEMIS, manuell, ...)? Unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html findet sich leider keine Definition der Begriffe: "Fälle" und "Bestätigte Fälle". Definitionen verwendeter Begriffe sind nach IFG selbstverständlich amtliche Informationen. Nach IfSG gibt es verschiedene Arten von: "Meldungen". Welche meinen Sie in welchem Kontext? Was ist der Unterschied zwischen: "Fälle" und "Bestätigte Fälle"? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195467/

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Robert Koch-Institut
AW: Ihr Antrag nach IFG vom 18.08.2020 [#195467] Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Nachfrage zu o. g. Antrag …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihr Antrag nach IFG vom 18.08.2020 [#195467]
Datum
25. August 2020 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Nachfrage zu o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das RKI erfasst wöchentlich die SARS-CoV-2-Testzahlen. Hierfür werden deutschlandweit Daten von Universitätskliniken, Forschungseinrichtungen sowie klinischen und ambulanten Laboren zusammengeführt. Die Erfassung basiert auf einer freiwilligen Mitteilung der Labore und erfolgt über eine webbasierte Plattform (VOXCO) oder in Zusammenarbeit mit der am RKI etablierten, laborbasierten SARS-CoV-2-Surveillance (eine Erweiterung der Antibiotika-Resistenz-Surveillance, ARS), dem Netzwerk für respiratorische Viren (RespVir) sowie der Abfrage eines labormedizinischen Berufsverbands. Die Erfassung liefert Hinweise zur aktuellen Situation in den Laboren, erlaubt aber keine detaillierten Auswertungen oder Vergleiche mit den gemeldeten Fallzahlen. Unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html finden Sie die Falldefinition des RKI. Ihr IFG Anfrage wurde umfassend beantwortet. Dem können wir inhaltlich keine weiteren amtlichen Informationen hinzufügen. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde bitten wir um Verständnis, dass wir auf weitere Nachfragen in derselben Sache künftig nicht mehr reagieren werden. Zur weiteren Information empfehlen wird die regelmäßig aktualisierten FAQs. https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html?nn=13490888 Mit freundlichen Grüßen