Inhaftierungskosten in Justizvollzugsanstalten

Meine Anfrage bezieht sich auf die Unterbringungskosten von Strafgefangenen in Justizvollzugsanstalten und auf die Ersatzfreiheitsstrafe.

1. Wie hoch sind die monatlichen Unterbringungskosten pro Person im Bundesdurchschnitt und im Durchschnitt der einzelnen Bundesländer? (2018/2019)

2. Wie hoch sind die jährlichen Gesamt-Unterbringungskosten im Bundesdurchschnitt und im Durchschnitt der einzelnen Bundesländer? (2012-2019)

3. Wie hoch ist die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen im Bundesdurchschnitt und im Durchschnitt der einzelnen Bundesländer? (2016-2019)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. April 2019
  • Frist
    14. Mai 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Anfrage be…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Inhaftierungskosten in Justizvollzugsanstalten [#130762]
Datum
12. April 2019 16:48
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Anfrage bezieht sich auf die Unterbringungskosten von Strafgefangenen in Justizvollzugsanstalten und auf die Ersatzfreiheitsstrafe. 1. Wie hoch sind die monatlichen Unterbringungskosten pro Person im Bundesdurchschnitt und im Durchschnitt der einzelnen Bundesländer? (2018/2019) 2. Wie hoch sind die jährlichen Gesamt-Unterbringungskosten im Bundesdurchschnitt und im Durchschnitt der einzelnen Bundesländer? (2012-2019) 3. Wie hoch ist die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen im Bundesdurchschnitt und im Durchschnitt der einzelnen Bundesländer? (2016-2019)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbrauchschutz Gz.: 1451/6II - Z3 376/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in a…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 12. April 2019 - Inhaftierungskosten in Justizvollzugsanstalten [#130762]
Datum
24. Mai 2019 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbrauchschutz Gz.: 1451/6II - Z3 376/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegenden Bescheid vom 7. Mai 2019 zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz übersende ich Ihnen elektronisch. Eine postalische Zustellung unter der von Ihnen angegebenen Anschrift in der " << Adresse entfernt >>" war nicht möglich. Die Deutsche Post hat folgenden Rückbriefvermerk notiert : "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln". Mit freundlichen Grüßen