Inhaltlicher Fehlers im Beitrag "Nach sieben Verhandlungsjahren einigen sich EU und China auf Handelsabkommen"

Laut Tagesschau.de enthielt der Beitrag "Nach sieben Verhandlungsjahren einigen sich EU und China auf Handelsabkommen" vom 30.12.2020 einen inhaltlichen Fehler und wird derzeit korrigiert. Ich erbitte folgende Informationen und Dokumente:
- Auskunft, was genau der Fehler war;
- Auskunft, wie Sie auf den Fehler aufmerksam geworden sind;
- Sämtlichen Briefverkehr (inklusive E-Mails), der zu der Entscheidung geführt hat, den Beitrag nicht in die Mediathek zu stellen und stattdessen zu korrigieren.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
Mareike Ohlberg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Tagesschau.…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
Mareike Ohlberg
Betreff
Inhaltlicher Fehlers im Beitrag "Nach sieben Verhandlungsjahren einigen sich EU und China auf Handelsabkommen" [#207544]
Datum
31. Dezember 2020 12:22
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Tagesschau.de enthielt der Beitrag "Nach sieben Verhandlungsjahren einigen sich EU und China auf Handelsabkommen" vom 30.12.2020 einen inhaltlichen Fehler und wird derzeit korrigiert. Ich erbitte folgende Informationen und Dokumente: - Auskunft, was genau der Fehler war; - Auskunft, wie Sie auf den Fehler aufmerksam geworden sind; - Sämtlichen Briefverkehr (inklusive E-Mails), der zu der Entscheidung geführt hat, den Beitrag nicht in die Mediathek zu stellen und stattdessen zu korrigieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mareike Ohlberg Anfragenr: 207544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207544/ Postanschrift Mareike Ohlberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mareike Ohlberg

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!