Inklusion Behinderter in Hamburger Unternehmen
Private und öffentliche Arbeitgeber (Arbeitgeber) sind verpflichtet, Behinderte zu beschäftigen bzw. wenn sie dies nicht in geforderter Höhe tun, eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Bitte senden Sie mir die neuesten verfügbaren Zahlen über
(1) die Anzahl Behinderter in Hamburg und ihr Anteil an der Hamburger Bevölkerung
(2) die Anzahl Behinderter, die Hamburger Arbeitgeber beschäftigen/beschäftigten, unterteilt nach (a) privaten und öffentlichen Arbeitgebern, (b) nach männlichen und weiblichen Behinderten, sowie
(3) die Anzahl und Anteil Hamburger Arbeitgeber, die die Ausgleichsabgabe für die mit o.a. Zahlen korresondierendem Zeitraum entrichten/entrichteten.
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum21. September 2018
-
23. Oktober 2018
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!