Inkrafttreten der neuen StVO - Verkehrszeichen "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen" (VZ 277.1)

Informationen darüber
- ob und auf welchen Strecken das neue VZ 277.1 mit Inkrafttreten der neuen StVO (28.04.2020) im Stadtgebiet eingesetzt wird.
- welche Kriterien für eine Anordnung des VZ erfüllt werden sollen.
- wieso ggf. kein VZ 277.1 angeordnet wird.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Inkrafttreten der neuen StVO - Verkehrszeichen "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen" (VZ 277.1) [#185179]
Datum
23. April 2020 11:04
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen darüber - ob und auf welchen Strecken das neue VZ 277.1 mit Inkrafttreten der neuen StVO (28.04.2020) im Stadtgebiet eingesetzt wird. - welche Kriterien für eine Anordnung des VZ erfüllt werden sollen. - wieso ggf. kein VZ 277.1 angeordnet wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185179 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185179 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Aachen
#a678-20 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Fragen zu VZ 277.1 Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit …
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a678-20 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Fragen zu VZ 277.1
Datum
24. April 2020 09:31
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
256,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Aachen
#a678-20 Ihr Antrag nach §§ 4, 5 IFG NRW Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen d…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a678-20 Ihr Antrag nach §§ 4, 5 IFG NRW
Datum
29. April 2020 08:39
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
375,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: #a678-20 Ihr Antrag nach §§ 4, 5 IFG NRW [#185179] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle …
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a678-20 Ihr Antrag nach §§ 4, 5 IFG NRW [#185179]
Datum
29. April 2020 08:59
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Können Sie in etwa einen Zeitrahmen nennen, wann man mit den ersten Schildern auf Aachens Straßen rechnen kann? Die Polizei Aachen sowie das Ordnungsamt hatten ja in den Aachener Nachrichten (https://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/kontrollen-werden-vorerst-nicht-verschaerft_aid-50266395) angekündigt keine verschärften Kontrollen zu führen, was vermutlich dazu führen wird, dass sich kein Gewöhnungseffekt bei den Verkehrsteilnehmern einstellen wird. So wäre eine schnelle Einrichtung wohl sehr förderlich für die Verkehrssicherheit, was ja die Intention der Novelle war. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185179 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185179

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Kommunalverwaltung Aachen
#a678-20 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Nachfrage vom 29.04.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelege…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a678-20 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Nachfrage vom 29.04.2020
Datum
30. April 2020 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
244,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen