Inkrafttreten der neuen StVO - Verkehrszeichen "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen" (VZ 277.1)
Informationen darüber
- ob und auf welchen Strecken das neue VZ 277.1 mit Inkrafttreten der neuen StVO (28.04.2020) im Stadtgebiet eingesetzt wird.
- welche Kriterien für eine Anordnung des VZ erfüllt werden sollen.
- wieso ggf. kein VZ 277.1 angeordnet wird.
Information nicht vorhanden
-
Datum23. April 2020
-
26. Mai 2020
-
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Inkrafttreten der neuen StVO - Verkehrszeichen "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen" (VZ 277.1) [#185179]
- Datum
- 23. April 2020 11:04
- An
- Kommunalverwaltung Aachen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Kommunalverwaltung Aachen
- Betreff
- #a678-20 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Fragen zu VZ 277.1
- Datum
- 24. April 2020 09:31
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Kommunalverwaltung Aachen
- Betreff
- #a678-20 Ihr Antrag nach §§ 4, 5 IFG NRW
- Datum
- 29. April 2020 08:39
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: #a678-20 Ihr Antrag nach §§ 4, 5 IFG NRW [#185179]
- Datum
- 29. April 2020 08:59
- An
- Kommunalverwaltung Aachen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Kommunalverwaltung Aachen
- Betreff
- #a678-20 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Nachfrage vom 29.04.2020
- Datum
- 30. April 2020 14:28
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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