Innenvereinbarung zu Toll Collect-Vertrag

Die Innenvereinbarung, die zur "Vereinbarung über die Zustimmung des Auftraggebers zum Abschluss des Unterauftragnehmervertrages zwischen dem Betreiber und der Toll Collect GmbH" gehört. Die Berliner Zeitung berichtet, die gesamte Vereinbarung mitsamt Innenvereinbarung umfasse 57 Seiten (vgl. https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/pkw-maut-affaere-geheime-vereinbarung-mit-toll-collect-zeigt-wie-andreas-scheuer-die-privatisierung-umsetzen-wollte-li.11840).
Sie haben mir auf meine vorige IFG-Anfrage allerdings lediglich 19 Seiten geschickt (https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-mit-toll-collect-gmbh-zur-pkw-maut/#nachricht-430632).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. März 2020
  • Frist
    29. April 2020
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Innenve…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Innenvereinbarung zu Toll Collect-Vertrag [#183480]
Datum
26. März 2020 22:40
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Innenvereinbarung, die zur "Vereinbarung über die Zustimmung des Auftraggebers zum Abschluss des Unterauftragnehmervertrages zwischen dem Betreiber und der Toll Collect GmbH" gehört. Die Berliner Zeitung berichtet, die gesamte Vereinbarung mitsamt Innenvereinbarung umfasse 57 Seiten (vgl. https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/pkw-maut-affaere-geheime-vereinbarung-mit-toll-collect-zeigt-wie-andreas-scheuer-die-privatisierung-umsetzen-wollte-li.11840). Sie haben mir auf meine vorige IFG-Anfrage allerdings lediglich 19 Seiten geschickt (https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-mit-toll-collect-gmbh-zur-pkw-maut/#nachricht-430632).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 183480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183480 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Antwort Sehr geehrter Herr Semsrott, aufihre Anfrage vom 26.03.2020 übermittle ich Ihnen anbei die "Innenver…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
2. April 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, aufihre Anfrage vom 26.03.2020 übermittle ich Ihnen anbei die "Innenvereinbarung im Zusammenhang mit Unterauftragnehmerleistungen der Toll Collect GmbH zur Erhebung der lnfrastrukturabgabe" (lnnenvereinbarung), die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Toll Collect GmbH geschlossen wurde. Auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22.10.2019 (Az.: Z25/2618.6/2-462) habe ich Ihnen die "Vereinbarung über die Zustimmung des Auftraggebers zum Abschluss des Unterauftragnehmervertrages zwischen demBetreiberund der Toll Collect GmbH" (Zustimmungsvereinbarung) zugesendet, da auch nur zu dieser Vereinbarung Zugang beantragt wurde. Der Zugang zur Innenvereinbarung war von diesem Antrag nicht umfasst und wurde daher zu diesem Zeitpunkt auch nicht gewährt. Mit freundlichen Grüßen

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