Innovation Lab Duisburg - Polizei NRW

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern, am 19.01.2021 wurde eine Pressekonferenz zum Innovation Lab in Duisburg abgehalten. Mir stellten sich dazu einige Fragen. Ich wende mich an Sie da ich keine Mail-Adresse der Polizei NRW finden konnte, bitte leiten sie dies weiter sollten Sie nicht die richtige Adresse für meine Anfrage sein. Vielen Dank.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Aufschlüsselung von Kosten des Innovation Labs (für Aufbau, Instandhaltung und Personelle Kosten) sowie falls vorhanden eine Evaluation von eingesparten Kosten durch wegfallende Polizeiarbeit.
Eine Aufstellung der Technischen Ausstattung, sofern mit dem IFG-NRW vereinbar.
Es wurde von Petabyte Daten gesprochen, sowie davon Auffälligkeiten wie Gesichter, Tätowierungen oder Möbel nach Mustern zusammenzuführen.
Woher stammen diese Daten? Präzieser gefragt stammen sie aus erkennungsdienstlichen Behandlungen, von Kameras und/oder auch aus der Nutzung eines Staatstrojaners?
Ausserdem stellte sich mir die Frage ob in Zukunft versucht wird die mögliche Straffälligkeit von Bürgern abzuschätzen. Über Informationen darüber wäre ich ebenfalls dankbar.

Mir ist bewusst das Bekanntgabe von Informationen durch die der Verfahrensablauf einer bevorstehenden Maßnahme erheblich beeinträchtigt würde vom IFG ausgenommen sind, jedoch, da es sich bei der Polizei um keine Geheimdienstliche Behörde handelt, hoffe ich, besonders in diesen Zeiten von Querdenken und Co, auf Tranzparenz.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gestern, am 19.01.…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Innovation Lab Duisburg - Polizei NRW [#238269]
Datum
20. Januar 2022 14:28
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gestern, am 19.01.2021 wurde eine Pressekonferenz zum Innovation Lab in Duisburg abgehalten. Mir stellten sich dazu einige Fragen. Ich wende mich an Sie da ich keine Mail-Adresse der Polizei NRW finden konnte, bitte leiten sie dies weiter sollten Sie nicht die richtige Adresse für meine Anfrage sein. Vielen Dank. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufschlüsselung von Kosten des Innovation Labs (für Aufbau, Instandhaltung und Personelle Kosten) sowie falls vorhanden eine Evaluation von eingesparten Kosten durch wegfallende Polizeiarbeit. Eine Aufstellung der Technischen Ausstattung, sofern mit dem IFG-NRW vereinbar. Es wurde von Petabyte Daten gesprochen, sowie davon Auffälligkeiten wie Gesichter, Tätowierungen oder Möbel nach Mustern zusammenzuführen. Woher stammen diese Daten? Präzieser gefragt stammen sie aus erkennungsdienstlichen Behandlungen, von Kameras und/oder auch aus der Nutzung eines Staatstrojaners? Ausserdem stellte sich mir die Frage ob in Zukunft versucht wird die mögliche Straffälligkeit von Bürgern abzuschätzen. Über Informationen darüber wäre ich ebenfalls dankbar. Mir ist bewusst das Bekanntgabe von Informationen durch die der Verfahrensablauf einer bevorstehenden Maßnahme erheblich beeinträchtigt würde vom IFG ausgenommen sind, jedoch, da es sich bei der Polizei um keine Geheimdienstliche Behörde handelt, hoffe ich, besonders in diesen Zeiten von Querdenken und Co, auf Tranzparenz. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238269 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238269/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Schreiben vom 20.01.2022 und Ihr Interesse am Innovation Lab und dem n…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: 2022-01-20 -BE - Antragsteller/in, Antragsteller/in - Innovation Lab Duisburg - Polizei NRW [#238269]
Datum
3. März 2022 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Schreiben vom 20.01.2022 und Ihr Interesse am Innovation Lab und dem neuen Roboter der Polizei NRW. Das Antwortschreiben habe ich Ihnen an diese Email angehängt. Die verspätete Antwort bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen,