Innovationsfreundliches Urheberrecht

Dokumente, die nachvollziehbar machen, ob die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geplante Gesetzesnovelle zum Schutz des geistigen Eigentum im Internet [1] mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie daraufhin abgestimmt ist, innovationsfreundliches Urheberrecht zu entwickeln.

[1] Grütters (CDU): will Urheberrecht im Internet stärken, 10.03.2015 - http://www.deutschlandfunk.de/gruetters-cdu-will-urheberrecht-im-internet-staerken.353.de.html?drn:news_id=460537

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. März 2015
  • Frist
    11. April 2015
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die n…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Innovationsfreundliches Urheberrecht [#8833]
Datum
10. März 2015 09:32
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die nachvollziehbar machen, ob die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geplante Gesetzesnovelle zum Schutz des geistigen Eigentum im Internet [1] mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie daraufhin abgestimmt ist, innovationsfreundliches Urheberrecht zu entwickeln. [1] Grütters (CDU): will Urheberrecht im Internet stärken, 10.03.2015 - http://www.deutschlandfunk.de/gruetters-cdu-will-urheberrecht-im-internet-staerken.353.de.html?drn:news_id=460537
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall

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Gustav Wall
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Innovationsfreundliches Urheberrecht"…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Gustav Wall
Betreff
AW: Innovationsfreundliches Urheberrecht [#8833]
Datum
14. April 2015 16:02
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Innovationsfreundliches Urheberrecht" vom 10.03.2015 (#8833) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall Anfragenr: 8833 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>