Innovationspreis der Länder Berlin & Brandenburg

bitte teilen Sie mir mit wie viel der jährlich veranstaltete Innovationspreis Berlin-Brandenburg in der Summe pro Jahr kostet und wie viele finanzielle Mittel seitens der Senatsverwaltung und des Landes Brandenburg in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 aufgewändet wurden. Teilen Sie mir bitte ferner mit, in welcher Höhe Sponsoren- & Partnerleistungen das Budget der Verwaltung ergänzt haben.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. September 2019
  • Frist
    19. Oktober 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Innovationspreis der Länder Berlin & Brandenburg [#166773]
Datum
17. September 2019 09:17
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte teilen Sie mir mit wie viel der jährlich veranstaltete Innovationspreis Berlin-Brandenburg in der Summe pro Jahr kostet und wie viele finanzielle Mittel seitens der Senatsverwaltung und des Landes Brandenburg in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 aufgewändet wurden. Teilen Sie mir bitte ferner mit, in welcher Höhe Sponsoren- & Partnerleistungen das Budget der Verwaltung ergänzt haben. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 17.09.2019 mit einer Anfrage nach…
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
Innovationspreis der Länder Berlin & Brandenburg [#166773]
Datum
2. Oktober 2019 18:15
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 17.09.2019 mit einer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zum Innovationspreis Berlin Brandenburg. Ich darf schon jetzt darauf aufmerksam machen, dass ein Bezug Ihrer Anfrage zum Anwendungsbereich des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) nicht erkennbar ist. Die Bearbeitung Ihres Anliegens bedarf hier einiger Abstimmungen. Sie erhalten zum gegebenen Zeitpunkt entsprechenden Bescheid. Sollte nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz i.V. m. § 6 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge i.V.m. der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) Ihr Anliegen gebührenpflichtig sein, erhalten Sie vorab gesonderte Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Innovationspreis der Länder Berlin & Branden…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Innovationspreis der Länder Berlin & Brandenburg [#166773]
Datum
18. Dezember 2019 08:52
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Innovationspreis der Länder Berlin & Brandenburg“ vom 17.09.2019 (#166773) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 61 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166773
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 18.12.2019 zu Ihrer Anfrage nach …
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
Innovationspreis der Länder Berlin & Brandenburg [#166773]
Datum
19. Dezember 2019 14:14
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 18.12.2019 zu Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 17.09.2019 zum Innovationspreis Berlin Brandenburg. Bedauerlicherweise hat sich die Bearbeitung Ihrer Anfrage verzögert. Der Vorgang befindet sich in Bearbeitung. Angesichts der kommenden Feiertage wird Ihnen meine Antwort voraussichtlich Anfang Januar 2020 zugehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Innovationspreis der Länder Berlin & Branden…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Innovationspreis der Länder Berlin & Brandenburg [#166773]
Datum
1. Januar 2020 11:16
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Innovationspreis der Länder Berlin & Brandenburg“ vom 17.09.2019 (#166773) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 75 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166773
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 01.01.2020 zu Ihrer Anfrage nach …
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
Innovationspreis der Länder Berlin & Brandenburg [#166773]
Datum
6. Januar 2020 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 01.01.2020 zu Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 17.09.2019 zum Innovationspreis Berlin Brandenburg. Der Vorgang befindet sich angesichts der Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels leider noch in Bearbeitung. Wie bereits mit meiner E-Mail vom 19.12.2019 angedeutet, werden Sie in Kürze eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen unseren Bescheid zu o.g. Thematik mit der Bitte um entspre…
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
Innovationspreis der Länder Berlin & Brandenburg [#166773]
Datum
9. Januar 2020 09:11
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen unseren Bescheid zu o.g. Thematik mit der Bitte um entsprechende Veröffentlichung. Mit freundlichen Grüßen