Inobhutnahmestelle Kinderhaus Wiedenloh, Wiedenloh 1, 25767 Bunsoh
Am Montag, dem 24.02.2014, wurden entsprechend Vereinbarungen vom Do/Fr. 20./21.02.2014 nach rechtswidrigen Inobhutnahmen in einer Hamburger Schule zwei Kinder unmittelbar an die bereit stehenden freien Träger des Kinderhauses Wiedenloh, Wiedenloh 1, 25767 Bunsoh, übergeben. Diese führten die zwei Kinder aus der Hamburger Schule heraus in ihr Privat-Auto und verbrachten diese in ihr Kinderhaus Wiedenloh, Wiedenloh 1, 25767 Bunsoh. Die Eltern waren über diese Vereinbarungen zwischen Jugendamt und Privateinrichtung nicht informiert worden.
Nach umfangreichen Recherchen konnte ich weder ein Beleihungsgesetz noch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag bezüglich einer Kooperation zwischen Hamburger Jugendämtern, dem Träger der Hamburger Jugendämter oder der Hamburger Bürgerschaft mit dem Kinderhaus Wiedenloh, Wiedenloh 1, 25767 Bunsoh finden, das dem Kinderhaus Wiedenloh eine Funktion als Inobhutnahmestelle für ein Hamburger Jugendamt zuweist.
Bitte geben Sie Auskunft (Name der Einrichtung und Anschrift), welche weiteren Inobhutnahmestellen Hamburg ausserhalb seiner örtlichen Zuständigkeit sonst noch seit Januar 2014 in Anspruch nimmt, und welche Rechtsgrundlagen dafür vorhanden sind.
Bitte listen Sie ggf. den Beginn der Inobhutnahme bei der auswärtigen Stelle auf und geben Sie jeweils an, ob die auswärtige Unterbringung "nach Ablauf des folgenden Tages beendet wurde" oder "länger als eine Woche dauerte".
Anfrage eingeschlafen
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Datum26. Mai 2019
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29. Juni 2019
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