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Insolvenzverfahren bei Unterhaltspflichtigen

bitte geben Sie mir eine Rückmeldung wie groß ist die Personengruppe die im OLG Bezirk Hamm ist, die durch Unterhaltsbeschlüsse (sei es Gericht oder Jugendamt) so zahlungsunfähig waren das Sie ein Privatinsolvensverfahren eröffnet haben.

Wie hoch ist die Personengruppe der Männer und wie hoch der Frauen.

Wie hoch ist die Personengruppe die faktisch durch die Beschlüsse unterhalb des Existenzminimums leben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Februar 2017
  • Frist
    28. März 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Oberlandesgericht Hamm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Insolvenzverfahren bei Unterhaltspflichtigen [#20458]
Datum
23. Februar 2017 05:48
An
Oberlandesgericht Hamm
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte geben Sie mir eine Rückmeldung wie groß ist die Personengruppe die im OLG Bezirk Hamm ist, die durch Unterhaltsbeschlüsse (sei es Gericht oder Jugendamt) so zahlungsunfähig waren das Sie ein Privatinsolvensverfahren eröffnet haben. Wie hoch ist die Personengruppe der Männer und wie hoch der Frauen. Wie hoch ist die Personengruppe die faktisch durch die Beschlüsse unterhalb des Existenzminimums leben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Oberlandesgericht Hamm
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil …
Von
Oberlandesgericht Hamm
Betreff
AW: Insolvenzverfahren bei Unterhaltspflichtigen [#20458]
Datum
23. Februar 2017 05:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Oberlandesgericht Hamm eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten Sie im Justizportal. Mit freundlichen Grüßen
Oberlandesgericht Hamm
Mit freundlichen Grüßen
Von
Oberlandesgericht Hamm
Betreff
153 I - 15. 27 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW - Ihr Antrag vom 23.02.2017 zu Insolvenzverfahren bei Unterhaltspflichtigen
Datum
28. Februar 2017 07:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
2017_02_24_OLGH_6_Sch.docx
41,2 KB
Mit freundlichen Grüßen

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Oberlandesgericht Hamm
153 I - 15. 26 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW - Ihr Antrag vom 22.02.2017 zur Häufigk…
Von
Oberlandesgericht Hamm
Betreff
153 I - 15. 26 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW - Ihr Antrag vom 22.02.2017 zur Häufigkeit von bestimmten Beschlüssen in familiengerichtlichen Verfahren
Datum
2. März 2017 11:37
Status
Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.