Inspektions- und Wartungsberichte der Kinderspielplätze der Schulen in Treptow - Köpenick

- die Inspektions- und Wartungsberichte der Kinderspielplätze auf den Grundstücken der Schulen in Treptow - Köpenick

Laut aktuellen Ausführungsvorschriften zu § 8 Absätze 2 und 3 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) - Notwendige Kinderspielplätze – (AV Notwendige Kinderspielplätze) vom 22.07.2019, Abschnitt I, Punkt 4 (Instandhaltung), ist die Grundstückseigentümerin verpflichtet laufend Instandhaltungen durchzuführen. Vorgesehenen sind Inspektionen und
Wartungsarbeiten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
  • Kosten dieser Information:
    225,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Schulamt Treptow - Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Inspektions- und Wartungsberichte der Kinderspielplätze der Schulen in Treptow - Köpenick [#237066]
Datum
8. Januar 2022 22:57
An
Schulamt Treptow - Köpenick
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Inspektions- und Wartungsberichte der Kinderspielplätze auf den Grundstücken der Schulen in Treptow - Köpenick Laut aktuellen Ausführungsvorschriften zu § 8 Absätze 2 und 3 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) - Notwendige Kinderspielplätze – (AV Notwendige Kinderspielplätze) vom 22.07.2019, Abschnitt I, Punkt 4 (Instandhaltung), ist die Grundstückseigentümerin verpflichtet laufend Instandhaltungen durchzuführen. Vorgesehenen sind Inspektionen und Wartungsarbeiten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237066/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Schulamt Treptow - Köpenick
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Straßen-und Grünflächenamt - Fachbereich Grü…
Von
Schulamt Treptow - Köpenick
Betreff
WG: Inspektions- und Wartungsberichte der Kinderspielplätze der Schulen in Treptow - Köpenick [#237066]
Datum
10. Januar 2022 08:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Straßen-und Grünflächenamt - Fachbereich Grün zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Schulamt Treptow - Köpenick
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Mitteilung vom 08.01.2022 in obiger Sache, welche mir…
Von
Schulamt Treptow - Köpenick
Betreff
WG: Inspektions- und Wartungsberichte der Kinderspielplätze der Schulen in Treptow - Köpenick [#237066]
Datum
11. Januar 2022 18:40
Status
Warte auf Antwort
287,0 KB
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Mitteilung vom 08.01.2022 in obiger Sache, welche mir am 11.01.2022 zur weiteren Bearbeitung übergeben wurde. Der Vorgang wurde hier unter dem Geschäftszeichen TiefGrünGSO-09.15/04.06-01-01/22 registriert. Nach Lage der Dinge könnte die gewünschte Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht nach § 13 des IFG erfolgen, die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 IFG liegen vor. Einer Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht stehen vorliegend keine Ausschlussgründe nach den §§ 5 – 11 IFG entgegen. Fraglich wäre allerdings noch, ob sich Ihre Anfrage tatsächlich auf alle Spielplätze auf Schulgrundstücken im Bezirk bezieht und welcher Berichtszeitraum gewünscht ist. In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass eine Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht gemäß § 16 IFG gebührenpflichtig ist. Auf der Grundlage § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beträge (GebBtrG BE) ist die Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) erlassen worden, die in der Anlage 1 (Gebührenverzeichnis) unter Tarifstelle 1004 Rahmengebühren für Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vorsieht. Die Tarifstelle 1004 unterscheidet bei den Gebührentatbeständen Aktenauskunft (Buchst. a) bzw. Akteneinsicht (Buchst. b), wobei die Gebührensätze jeweils vergleichbar sind (Rahmengebühren 5 – 500 Euro). Bitte gehen Sie in Anbetracht des vsl. entstehenden Aufwandes von einer Verwaltungsgebühr nicht unter 225,00 € (Stundensatz Beschäftigter mittlerer Dienst 60,25 €, gehobener Dienst 73,45 €) aus. Hinzu kommen ggf. noch die Gebühren für die Anfertigung von Kopien in Höhe von 0,15 € je Fotokopie. Ich bitte Sie insofern auch mitzuteilen, welche Form der Information (schriftliche Aktenauskunft oder persönliche Einsichtnahme) Sie im vorliegenden Fall unter den v. a. Voraussetzungen favorisieren, sowie Ihre Erklärung zur Kostenübernahme. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick informiert Sie daher mit beigefügter Datenschutzerklärung, zu welchem Zweck personenbezogene Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Dieser Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie im Rahmen des Datenschutzes haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Ziel meiner Anfrage ist eine Bestandsaufn…
An Schulamt Treptow - Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Inspektions- und Wartungsberichte der Kinderspielplätze der Schulen in Treptow - Köpenick [#237066]
Datum
12. Januar 2022 00:00
An
Schulamt Treptow - Köpenick
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Ziel meiner Anfrage ist eine Bestandsaufnahme zu bekommen über alle Spielplätze auf allen Schulgrundstücken im Bezirk. Deswegen hatte ich ursprünglich das Schulamt angeschrieben. Da ihr Amt zuständig ist, wäre eine generelle Übersicht über alle Spielplätze sinnvoll, vermutlich wird das die Gebührenhöhe negativ beeinflussen (was nicht in meinem Interesse wäre). Und beim Berichtszeitraum wäre der jeweils letzte Bericht notwendig. Sinnvoll wären natürlich auch ältere Berichte. Wenn dies die Gebührenhöhe nicht verändert, dann gerne auch ältere Berichte. Bei den Gebühren haben sei einen Mindestwert von 225 Euro angesprochen. Das spricht für einen "außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand" den ich verursachen würde. Ich gehe davon aus, dass alle Dokumente in elektronischer Form bereits vorliegen und auch elektronisch an mich weitergeleitet werden können. Da sehe ich keinen außergewöhnlichen Aufwand. Wie könnte ich denn den Aufwand reduzieren / die Anfrage reduzieren, damit ich trotzdem einen Überblick über die Zustände der Spielplätze zu bekommen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237066/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Schulamt Treptow - Köpenick
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer nachstehenden Mitteilung Folgendes: Auch die Bewirtschaftung der Spielplätze auf …
Von
Schulamt Treptow - Köpenick
Betreff
Inspektions- und Wartungsberichte der Kinderspielplätze der Schulen in Treptow - Köpenick
Datum
12. Januar 2022 13:13
Status
image001.jpg
5,2 KB


Sehr Antragsteller/in zu Ihrer nachstehenden Mitteilung Folgendes: Auch die Bewirtschaftung der Spielplätze auf den Liegenschaften des Schul- und Sportamtes ist organisatorisch dem Straßen- und Grünflächenamt zugewiesen. Das konnten Sie natürlich nicht wissen, Ihre Anfrage ist aber nun an der richtigen Stelle. Um die Recherche darauf ausrichten und den Aufwand kalkulieren zu können muss ich Sie jedoch bitten sich darauf festzulegen, für welchen zurückliegenden Zeitraum Sie die Berichte wünschen. 225 € bilden zunächst einen umfangreichen und noch nicht außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand ab und dieser würde vorliegend zumindest auch gegeben sein, u. a. da Sie zu meinem Bedauern eben nicht davon ausgehen können, dass die Unterlagen bereits alle in elektronischer Form vorliegen. „Wie könnte ich denn den Aufwand reduzieren / die Anfrage reduzieren, damit ich trotzdem einen Überblick über die Zustände der Spielplätze zu bekommen?“ Diese Frage von Ihnen kann ich Ihnen in dem Sinne nicht erschöpfend beantworten und sie steht in Ihrem eigenen Ermessen, da ich nicht weiß zu welchem Zweck bzw. zur Erlangung welcher Aussage Sie sich einen Überblick verschaffen wollen. Wie Sie aber bereits selbst andeuteten, dürfte ggf. der jeweils letzte Bericht hinreichend sein. Ich sehe Ihrer abschließenden Rückmeldung entgegen. Mit freundlichen Grüßen