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Installation des Notariats ohne Notar*in zur Überwachung der Fachkonferenz Teilgebiete: interne und externe Schriftstücke

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Akteneinsicht in alle internen Schriftstücke, Schriftstücke im Austausch mit der Überwachungsbehörde BMU, alle Telefonnotizen etc. im Zusammenhang mit der Entscheidung zur Installation eines Notariats ohne Notarin zur Überwachung der Fachkonferenz Teilgebiete.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich Akteneinsicht in alle internen Sc…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Installation des Notariats ohne Notar*in zur Überwachung der Fachkonferenz Teilgebiete: interne und externe Schriftstücke [#202111]
Datum
30. Oktober 2020 13:57
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich Akteneinsicht in alle internen Schriftstücke, Schriftstücke im Austausch mit der Überwachungsbehörde BMU, alle Telefonnotizen etc. im Zusammenhang mit der Entscheidung zur Installation eines Notariats ohne Notarin zur Überwachung der Fachkonferenz Teilgebiete. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202111/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Informationszugang vom 30. Oktober 2020 möchte ich …
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Installation des Notariats ohne Notar*in zur Überwachung der Fachkonferenz Teilgebiete: interne und externe Schriftstücke [#202111]
Datum
20. November 2020 10:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Informationszugang vom 30. Oktober 2020 möchte ich zunächst klarstellen, dass das BASE nicht zur Überwachung der Fachkonferenz Teilgebiete, sondern zwecks deren Beratung ein sogenanntes "Notariat" eingerichtet hat. Dem BASE liegen die folgenden Schriftstücke zu diesem Themenkomplex vor, die bereits veröffentlicht sind: **- FAQ zur Frage "Welche Rolle hat das BASE bei der Fachkonferenz"** https://www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/FAQs/Endlagersuche/DE/Beteiligung/FachkonferenzTeilgebiete/aufgabe_base.html ( https://www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/FAQs/Endlagersuche/DE/Beteiligung/FachkonferenzTeilgebiete/aufgabe_base.html )**** -**Fragen und Antworten zum sogenannten Notariat - Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete** https://www.endlagersuche-infoplattform.de/webs/Endlagersuche/DE/Dokumente-und-Service/Fragen-Auftaktveranstaltung/Fragen-zur-Auftaktveranstaltung.html#NotariatAnker ( https://www.endlagersuche-infoplattform.de/webs/Endlagersuche/DE/Dokumente-und-Service/Fragen-Auftaktveranstaltung/Fragen-zur-Auftaktveranstaltung.html#NotariatAnker )**** **- Fachkonferenz Teilgebiete: Rahmen und Organisation (hier Darstellung zum sogenannten Notariat)** https://www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/IP6/BASE/DE/FK_Rahmen_und_Organisation/Fachkonferenz_Rahmen_und_Organisation_V3.html ( https://www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/IP6/BASE/DE/FK_Rahmen_und_Organisation/Fachkonferenz_Rahmen_und_Organisation_V3.html ) -**Selbstorganisation der Fachkonferenz** https://www.endlagersuche-infoplattform.de/webs/Endlagersuche/DE/Fachkonferenz/Selbstorganisation/fachkonferenz-teilgebiete-selbstorganisation.html ( https://www.endlagersuche-infoplattform.de/webs/Endlagersuche/DE/Fachkonferenz/Selbstorganisation/fachkonferenz-teilgebiete-selbstorganisation.html ) Ferner liegt dem BASE zum sogenannten Notariat der sich im Anhang befindliche E-Mail-Verkehr mit dem Nationalen Begleitgremium vor, in dem die personenbezogenen Daten geschwärzt worden sind. **Hinweise zum Datenschutz:**Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im BASE gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BASE unter: https://www.base.bund.de/datenschutz ( https://www.base.bund.de/datenschutz ). **Rechtsbehelfsbelehrung** Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung in Berlin einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid mit folgenden zwei Begründungen:…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch AW: Installation des Notariats ohne Notar*in zur Überwachung der Fachkonferenz Teilgebiete: interne und externe Schriftstücke [#202111]
Datum
22. Dezember 2020 12:16
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid mit folgenden zwei Begründungen: (1) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind nicht die Unterlagen, die im Antrag bezeichnet worden sind. Es geht im Antrag um die Schriftstücke der internen Entscheidung zur Installation eines Notariats ohne Notarin im Hierarchiesystem des BaSEs. Von welcher Organisationseinheit wurde der Vorschlag einer solchen Institution und mit solch einer Bezeichnung wann gemacht, auf welcher Ebene wurde das genehmigt etc. ? Dazu gehört auch die Auskunft, ob das BMU daran beteiligt war. (2) Beantragt war nicht die Übersendung von Unterlagen, sondern die Akteneinsicht. Ich gehe davon aus, dass die Entscheidungswege jedenfalls teilweise über ein internes Vorgangsbearbeitungssystem stattgefunden hat. Ich beantragt somit Akteneinsicht über den für Akteneinsicht elektronisch vorgesehenen Zugang zu diesem System. Bitte lesen Sie meine Anträge in Zukunft genauer und müllen Sie mich nicht mit Papieren voll, die allseits bekannt sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202111/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit nehme ich meinen Widerspruch vom 22.12.2020 zurück. Mit freundlichen Grüße…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruch AW: Installation des Notariats ohne Notar*in zur Überwachung der Fachkonferenz Teilgebiete: interne und externe Schriftstücke [#202111]
Datum
25. Februar 2021 11:20
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit nehme ich meinen Widerspruch vom 22.12.2020 zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202111/