Installation des Notariats ohne Notar*in zur Überwachung der Fachkonferenz Teilgebiete: interne und externe Schriftstücke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Akteneinsicht in alle internen Schriftstücke, Schriftstücke im Austausch mit der Überwachungsbehörde BMU, alle Telefonnotizen etc. im Zusammenhang mit der Entscheidung zur Installation eines Notariats ohne Notarin zur Überwachung der Fachkonferenz Teilgebiete.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum30. Oktober 2020
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1. Dezember 2020
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"....bezugnehmend auf Ihren Widerspruch vom 22. Dezember 2020 gegen den Bescheid des BASE vom 20. November 2020 in dem IFG-Verfahren zur Installation des sog. Notariats im Rahmen der Fachkonferenz Teilgebiete möchte ich Sie darauf hinweisen, dass kein entsprechender Vorgang im BASE vorhanden ist, mithin keine Akteneinsicht möglich ist. In der Folge wäre der Widerspruch gebührenpflichtig zurückzuweisen.
Vor diesem Hintergrund gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, mir mitzuteilen, ob Sie Ihren Widerspruch aufrechterhalten möchten. Sollte mir bis zum 10. März 2021 keine Mitteilung Ihrerseits vorliegen, werde ich einen Widerspruchsbescheid erlassen...."
Meine Antwort:
"Sehr geehrter Herr xxxxxx,
hiermit nehme ich den Widerspruch vom 22.12.2020 zurück.
Hochachtungsvoll in tiefster Ergebenheit
Dr. Michael Mehnert
endlagerdialog.de"
Offensichtlich ist die Entscheidung zur Installation eines Notariats ohne Notar*in zwischen "Tür und Angel" getroffen worden, denn nach Aussage des BaSE existieren dazu keinerlei Unterlagen. Offensichtlich herrscht am BaSE ein Zurufsystem in wichtigen Entscheidungen - siehe auch
https://fragdenstaat.de/anfrage/zulassu…
Am BaSE gibt es offensichtlich keine reguläre Aktenführung. Auf der Internetseite des BaSE steht zur Veröffentlichungspflicht des Aktenplans nach § 11 Abs. 2 IFG seit Monaten der folgende Hinweis:
"Der Aktenplan BASE wird derzeit überarbeitet und für die Internetseite technisch aufbereitet. Sollten Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns gern. "
endlagerdialog.de hat vor Wochen nachgefragt, bisher gab es dazu keine Antwort. Die Formulierung "dann kontaktieren Sie uns gern" kann man als Fake bezeichnen.