Institut für wissenschaftlichen Film, Göttingen

Von wann bis wann wurde das Institut für wissenschaftlichen Film in Göttingen vom Land Rheinland-Pfalz unterstützt? Wie hoch waren nach Jahren geordnet die einzelnen Förderbeträge? Welchen Nutzen hatte das Land RLP dadurch, welche Produktionen sind dadurch entstanden bzw. resultieren daraus noch Lizensrechte bzw. Zugriffsmöglichkeiten auf einzelne Produktionen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juli 2015
  • Frist
    29. August 2015
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Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Von wann bis…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Institut für wissenschaftlichen Film, Göttingen [#10875]
Datum
28. Juli 2015 19:41
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Von wann bis wann wurde das Institut für wissenschaftlichen Film in Göttingen vom Land Rheinland-Pfalz unterstützt? Wie hoch waren nach Jahren geordnet die einzelnen Förderbeträge? Welchen Nutzen hatte das Land RLP dadurch, welche Produktionen sind dadurch entstanden bzw. resultieren daraus noch Lizensrechte bzw. Zugriffsmöglichkeiten auf einzelne Produktionen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte, anbei das angeforderte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Institut für wissenschaftlichen Film, Göttingen [#10875]
Datum
12. August 2015 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Sehr geehrte, anbei das angeforderte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen