Integration von Alleinerziehenden

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Mayen-Koblenz mit Bezug auf die Integration von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt

Vergleichbar wäre z.B. die Geschäftsanweisung M&I Nr. 1/16 vom 23.8.16 des Jobcenters Kaiserslautern (Link: https://fragdenstaat.de/files/foi/57608/160823_GA_10.pdf), welche sich auf die Prüfung der Feststellung der Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme nach §10 SGB II im Allgemeinen und den Punkt "Betreuung eines Kindes" (Abschnitt 3.2 der Geschäftsanweisung) im Besonderen bezieht.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-des-jobcenters-jobcenter-stadt-kaiserslautern/).

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  • Datum
    22. Januar 2017
  • Frist
    24. Februar 2017
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche de…
An Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Integration von Alleinerziehenden [#20008]
Datum
22. Januar 2017 08:54
An
Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Mayen-Koblenz mit Bezug auf die Integration von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt Vergleichbar wäre z.B. die Geschäftsanweisung M&I Nr. 1/16 vom 23.8.16 des Jobcenters Kaiserslautern (Link: https://fragdenstaat.de/files/foi/57608/160823_GA_10.pdf), welche sich auf die Prüfung der Feststellung der Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme nach §10 SGB II im Allgemeinen und den Punkt "Betreuung eines Kindes" (Abschnitt 3.2 der Geschäftsanweisung) im Besonderen bezieht. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-des-jobcenters-jobcenter-stadt-kaiserslautern/).
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass es bei unserem Jobcenter keine spezielle…
Von
Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz
Betreff
Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz - Integration von Alleinerziehenden
Datum
10. Februar 2017 12:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass es bei unserem Jobcenter keine speziellen Weisungen/Arbeitshilfen zum Thema Alleinerziehende gibt. Mit freundlichen Grüßen