Integrierte Leitstellen

Dürfen auf Integrierten Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst in Baden-Württemberg nur Disponenten mit abgeschlossenem Lehrgang nach Anlage 3 (Qualifizierung von Leitstellendisponenten für die Tätigkeit in Integrierten Leitstellen) Telefonanrufe entgegennehmen und/oder Notfallgeschehen (Einsätze der Feuerwehr und/oder des Rettungsdienstes) disponieren. Oder dürfen dies auch Personen ohne eine Anlage 3 Qualifizierung, beispielsweise wenn diese die Vorraussetzung für einen Lehrgang nach Anlage 3 erfüllen oder die Vorraussetzungen gar nicht erfüllen für einen Lehrgang nach Anlage 3.
Sollten Personen ohne eine Qualifizierung nach Anlage 3 Telefonanrufe entgegennehmen, welche "Telefonnummern" dürfen diese annehmen? 112 Notruf, 19222 Krankentransport, 116117 Kassenärztlicher Notdienst, Leitungen von anderen Rettungsleitstellen / Polizeileitungen (FLZ), allgemeine Leitstellenleitungen (Amtsleitungen), etc.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. April 2021
  • Frist
    2. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dürfen auf Integrierten …
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Integrierte Leitstellen [#219512]
Datum
29. April 2021 22:50
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dürfen auf Integrierten Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst in Baden-Württemberg nur Disponenten mit abgeschlossenem Lehrgang nach Anlage 3 (Qualifizierung von Leitstellendisponenten für die Tätigkeit in Integrierten Leitstellen) Telefonanrufe entgegennehmen und/oder Notfallgeschehen (Einsätze der Feuerwehr und/oder des Rettungsdienstes) disponieren. Oder dürfen dies auch Personen ohne eine Anlage 3 Qualifizierung, beispielsweise wenn diese die Vorraussetzung für einen Lehrgang nach Anlage 3 erfüllen oder die Vorraussetzungen gar nicht erfüllen für einen Lehrgang nach Anlage 3. Sollten Personen ohne eine Qualifizierung nach Anlage 3 Telefonanrufe entgegennehmen, welche "Telefonnummern" dürfen diese annehmen? 112 Notruf, 19222 Krankentransport, 116117 Kassenärztlicher Notdienst, Leitungen von anderen Rettungsleitstellen / Polizeileitungen (FLZ), allgemeine Leitstellenleitungen (Amtsleitungen), etc.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219512 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219512/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 29. April 2021 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle …
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Integrierte Leitstellen [#219512]
Datum
4. Mai 2021 17:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 29. April 2021 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage können wir mit den hier vorliegenden Kenntnissen wie folgt beantworten: Das Rett…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
WG: Integrierte Leitstellen [#219512]
Datum
18. Mai 2021 17:43
Status
Anfrage abgeschlossen
ATT155781.jpg
5,5 KB


Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage können wir mit den hier vorliegenden Kenntnissen wie folgt beantworten: Das Rettungsdienstgesetz (RDG) regelt gemäß § 6, dass die Leitstellen ständig mit geeignetem Personal ausgestattet sein müssen. Aus sicherheits- und notfallmedizinischen Gründen ist ein hohes Qualifikations- und Leistungsniveau erforderlich, da die Qualität der Leitstellen vor allem von deren Personal bestimmt wird. In Baden-Württemberg hat man die Anforderung des § 6 RDG durch die Festlegung der notwendigen Qualifizierung der Leitstellendisponentinnen und -disponenten in der von Ihnen genannten Anlage 3 der Gemeinsamen Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr konkretisiert. Die Anlage 3 der Gemeinsamen Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr gilt uneingeschränkt für alle Leitstellendisponentinnen und -disponenten, die nach ihrer Verkündung in Integrierten Leitstellen des Landes eingestellt worden sind. Sie ist für alle Träger der Leitstellen bindend. Leitstellendisponentinnen und -disponenten, die vor Inkrafttreten der Anlage 3 der Gemeinsamen Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr ihre Beschäftigung aufgenommen haben, genießen Bestandsschutz. Es handelt sich hierbei um erfahrenes Personal, das grundsätzlich zuvor im Rahmen organisationsübergreifender Schulungen auf seine Leitstellentätigkeit vorbereitet worden ist. Im Übrigen ist auch dieses Leitstellenpersonal verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung nach § 9 Abs. 3 RDG jährlich an einer aufgabenbezogenen Fortbildung im Umfang von 30 Stunden teilzunehmen. Die im Vergleich zur Weiterbildung nach Anlage 3 bisher nicht vermittelten Ausbildungsinhalte sollen den bereits tätigen Disponentinnen und Disponenten im Rahmen dieser Fortbildungsverpflichtung vermittelt werden. Da seit der Verkündung der Gemeinsamen Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Jahr 2011 die in Anlage 3 beschriebene Qualifizierung für alle neu eingestellten Leitstellendisponentinnen und -disponenten verbindlich ist und dem damals vorhandenen Personal die fehlenden Ausbildungsinhalte im Rahmen der vorgeschriebenen Weiterbildung vermittelt wurde, geht das Land davon aus, dass die in den Integrierten Leitstellen eingehenden Anrufe grundsätzlich von entsprechend qualifiziertem Personal entgegengenommen werden. Im Rahmen der derzeitigen Corona Pandemie wurde den rettungsdienstlichen Trägern der Integrierten Leitstellen zur Aufrechterhaltung der Besetzung von Rettungsfahrzeugen gestattet, zur Notrufabfrage sogenannte „Notrufsachbearbeiter“ einzusetzen. Hierbei muss es sich um ausgebildete Rettungssanitäter handeln, die zuvor eine Einweisung erhalten haben, die dem Qualifikationsniveau vor Einführung der Gemeinsamen Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr entspricht. Die Ausnahme wurde bis zum 30. Juni 2021 befristet. Die Träger der Leitstellen setzen die Regelungen im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung in eigener Verantwortung um. Dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen liegen keine Hinweise vor, dass in den Integrierten Leitstellen in Baden-Württemberg die Vorgaben der Anlage 3 der Gemeinsamen Hinweise nicht eingehalten werden. Im Rahmen der rettungsdienstlichen Aufsicht können die Regierungspräsidien die Leitstellen und die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen überprüfen. Inwieweit dies hinsichtlich der Ausbildung der Leitstellendisponenten erfolgt, kann bei den jeweiligen Stellen erfragt werden. Dem Innenministerium liegen hierüber keine Daten vor. Eine Statistik über den Anteil der Disponenten, die über eine Ausbildung gemäß Anlage 3 verfügen, wird nicht geführt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]