Intensivbetten

Anfrage an: Robert Koch-Institut

man liest und hört immer wieder, Deutschland wäre besser aufgestellt, weil es mehr Intensivbetten in den Krankenhäusern gibt. Diese hohe Anzahl an Intensivbetten haben wir aber doch nicht einfach nur so als Back-Up, oder? Wir haben diese hohe Anzahl ja wohl weil wir diese auch schon ohne Covid-19 brauchen. Richtig?
Wenn das so ist, würde ich mir wünschen, auch über diese "Halbwahrheit" aufzuklären, damit den Bürgern noch mehr bewusst wird, dass auch wir nicht vor Zuständen wie in Italien gefeit sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: man liest und hört …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Intensivbetten [#183442]
Datum
26. März 2020 14:37
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
man liest und hört immer wieder, Deutschland wäre besser aufgestellt, weil es mehr Intensivbetten in den Krankenhäusern gibt. Diese hohe Anzahl an Intensivbetten haben wir aber doch nicht einfach nur so als Back-Up, oder? Wir haben diese hohe Anzahl ja wohl weil wir diese auch schon ohne Covid-19 brauchen. Richtig? Wenn das so ist, würde ich mir wünschen, auch über diese "Halbwahrheit" aufzuklären, damit den Bürgern noch mehr bewusst wird, dass auch wir nicht vor Zuständen wie in Italien gefeit sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183442 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Robert Koch-Institut
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Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. März 2020 14:38
Status
Warte auf Antwort

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