Sehr geehrte Frau Schwegmann,
Ihre Mail vom 4. Dezember ist am 21. Dezember 2015 bei unserem Referat eingegangen. Nach umfangreichen Recherchen und Rückfragen im Hause muss ich Ihnen leider mitteilen, dass es mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist, Ihnen eine "Liste aller internationaler Abkommen, Vereinbarungen, Konventionen, etc. im Rahmen der EU, der OECD, der G7, der G20, der UN, der ILO, anderer UN Behörden oder anderer internationaler Foren zu denen Ihr Ministerium regelmäßig Berichte erstellt bzw. regelmäßig rechenschaftspflichtig ist" zu übermitteln.
Die Normen usw. mit Berichtspflichten/Rechenschafts- des BMAS zu den von Ihnen aufgeführten Organisationen werden nicht zentral erfasst. Jede verantwortliche Organisationseinheit obliegt dieser Pflichten in Eigenregie. Die Erstellung einer Liste gemäß Ihren Anforderungen wäre mit hohem, unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden, da alle rd. 100 Organisationseinheiten des BMAS angefordert werden müssten. Jede Organisationseinheit hätte Ihr Anliegen sorgfältig zu prüfen. Die Berichtspflichten wären zu beschreiben, dann zu entscheiden, ob die Rechtsgrundlage zu Ihrer Anforderung entspricht. Eine zentrale Stelle im Hause müsste wiederum alle Beiträge in vergleichbare Form bringen und die Antworten aufbereiten. Schon die Definition des "regelmäßigen Berichts" innerhalb der sehr differenzierten Konventionen und die Vergleichbarkeit der daraus resultierenden Obliegenheiten ist kaum leistbar und würde die Ergebnisse verzerren.
Ich kann Sie aber bzgl. der Publikationen auf das Internetportal des BMAS verweisen, in dem alle Publikationen des BMAS als PDF-Dateien aufgelistet sind:
http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Pu…
Weiterhin findet sich auf der öffentlich zugänglichen ILO-Website unter NORMLEX folgende Übersicht mit den Berichtspflichten Deutschlands zu den ILO-Übereinkommen in den nächsten Jahren.
http://www.ilo.org/dyn/normlex/en/f?p=N…
Daneben gibt es aber schon in diesem Bereich der ILO noch eine Reihe - sowohl von nicht ratifizierten als auch von ratifizierten - Übereinkommen sowie Empfehlungen, zu denen Deutschland außerhalb des Berichtsturnus nach Art. 19 der ILO-Verfassung berichten muss. Für 2016 hat Deutschland beispielsweise zu vier Übereinkommen (187, 167, 176, 184: alle ratifiziert) und vier Empfehlungen (197, 175, 183, 192) - alle im Bereich des Arbeitsschutzes - zu berichten. 2015 hatten wir zu zwei Übereinkommen (97, 86) und zwei Empfehlungen (143, 151) im Bereich Wanderarbeitnehmer berichtet. Eine Aussicht auf die nächsten Jahre kann nicht geliefert werden, weil die Anforderungen hierzu erst im jeweiligen Vorjahr durch die ILO erfolgen.
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Mit freundlichen Grüßen