Internationale Meldepflichten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Eine Liste aller internationaler Abkommen, Vereinbarungen, Konventionen, etc. im Rahmen der EU, der OECD, der G7, der G20, der UN, der ILO, anderer UN Behörden oder anderer internationaler Foren zu denen Ihr Ministerium regelmäßig Berichte erstellt bzw. regelmäßig rechenschaftspflichtig ist.
Bitte teilen Sie mir mit, wie oft die Berichte jeweils erstellt werden, wo sie online einsehbar sind und ob Daten zu diesen Berichten gemäß der G7 Open Data Charter als open data verfügbar sind.
Sofern möglich bitte ich sie, mir diese Informationen in einem maschinenlesbaren Format (Word oder Excell) zur Verfügung zu stellen.

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Dezember 2015
  • Frist
    5. Januar 2016
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Claudia Schwegmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste aller…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Claudia Schwegmann
Betreff
Internationale Meldepflichten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales [#12130]
Datum
4. Dezember 2015 12:58
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller internationaler Abkommen, Vereinbarungen, Konventionen, etc. im Rahmen der EU, der OECD, der G7, der G20, der UN, der ILO, anderer UN Behörden oder anderer internationaler Foren zu denen Ihr Ministerium regelmäßig Berichte erstellt bzw. regelmäßig rechenschaftspflichtig ist. Bitte teilen Sie mir mit, wie oft die Berichte jeweils erstellt werden, wo sie online einsehbar sind und ob Daten zu diesen Berichten gemäß der G7 Open Data Charter als open data verfügbar sind. Sofern möglich bitte ich sie, mir diese Informationen in einem maschinenlesbaren Format (Word oder Excell) zur Verfügung zu stellen. Vielen Dank für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Claudia Schwegmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Claudia Schwegmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Claudia Schwegmann
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Schwegmann, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO [IVBV] Internationale Meldepflichten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales [#12130]
Datum
4. Dezember 2015 17:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schwegmann, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Informationen zum Mindestlohn: 030 60 28 00 28 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Schwegmann, Ihre Mail vom 4. Dezember ist am 21. Dezember 2015 bei unserem Referat eingegangen.…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: [IVBV] Internationale Meldepflichten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales [#12130]
Datum
11. Januar 2016 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schwegmann, Ihre Mail vom 4. Dezember ist am 21. Dezember 2015 bei unserem Referat eingegangen. Nach umfangreichen Recherchen und Rückfragen im Hause muss ich Ihnen leider mitteilen, dass es mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist, Ihnen eine "Liste aller internationaler Abkommen, Vereinbarungen, Konventionen, etc. im Rahmen der EU, der OECD, der G7, der G20, der UN, der ILO, anderer UN Behörden oder anderer internationaler Foren zu denen Ihr Ministerium regelmäßig Berichte erstellt bzw. regelmäßig rechenschaftspflichtig ist" zu übermitteln. Die Normen usw. mit Berichtspflichten/Rechenschafts- des BMAS zu den von Ihnen aufgeführten Organisationen werden nicht zentral erfasst. Jede verantwortliche Organisationseinheit obliegt dieser Pflichten in Eigenregie. Die Erstellung einer Liste gemäß Ihren Anforderungen wäre mit hohem, unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden, da alle rd. 100 Organisationseinheiten des BMAS angefordert werden müssten. Jede Organisationseinheit hätte Ihr Anliegen sorgfältig zu prüfen. Die Berichtspflichten wären zu beschreiben, dann zu entscheiden, ob die Rechtsgrundlage zu Ihrer Anforderung entspricht. Eine zentrale Stelle im Hause müsste wiederum alle Beiträge in vergleichbare Form bringen und die Antworten aufbereiten. Schon die Definition des "regelmäßigen Berichts" innerhalb der sehr differenzierten Konventionen und die Vergleichbarkeit der daraus resultierenden Obliegenheiten ist kaum leistbar und würde die Ergebnisse verzerren. Ich kann Sie aber bzgl. der Publikationen auf das Internetportal des BMAS verweisen, in dem alle Publikationen des BMAS als PDF-Dateien aufgelistet sind: http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Pu… Weiterhin findet sich auf der öffentlich zugänglichen ILO-Website unter NORMLEX folgende Übersicht mit den Berichtspflichten Deutschlands zu den ILO-Übereinkommen in den nächsten Jahren. http://www.ilo.org/dyn/normlex/en/f?p=N… Daneben gibt es aber schon in diesem Bereich der ILO noch eine Reihe - sowohl von nicht ratifizierten als auch von ratifizierten - Übereinkommen sowie Empfehlungen, zu denen Deutschland außerhalb des Berichtsturnus nach Art. 19 der ILO-Verfassung berichten muss. Für 2016 hat Deutschland beispielsweise zu vier Übereinkommen (187, 167, 176, 184: alle ratifiziert) und vier Empfehlungen (197, 175, 183, 192) - alle im Bereich des Arbeitsschutzes - zu berichten. 2015 hatten wir zu zwei Übereinkommen (97, 86) und zwei Empfehlungen (143, 151) im Bereich Wanderarbeitnehmer berichtet. Eine Aussicht auf die nächsten Jahre kann nicht geliefert werden, weil die Anforderungen hierzu erst im jeweiligen Vorjahr durch die ILO erfolgen. Diese Antwort ist für Sie persönlich bestimmt und darf nicht im Internet (Blog) veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen