Internationaler Jugendfreiwilligendienst

eine Liste aller Träger, die im Rahmen des internationalen Jugendfreiwilligendienstes Freiwillige ab 16 Jahren ins Ausland entsenden.
Auf Ihrer Homepage konnte ich zwar eine Liste dazu finden, allerdings entsenden diese Träger erst ab 18 Jahren. In Ihren Voraussetzungen steht jedoch nicht, dass man volljährig sein, sondern die Vollschulzeitpflicht erfüllt haben muss.
Daher bitte ich um eine Liste, die lediglich die Programme ab 16 Jahren enthält.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste aller…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Internationaler Jugendfreiwilligendienst [#9168]
Datum
8. April 2015 20:35
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste aller Träger, die im Rahmen des internationalen Jugendfreiwilligendienstes Freiwillige ab 16 Jahren ins Ausland entsenden. Auf Ihrer Homepage konnte ich zwar eine Liste dazu finden, allerdings entsenden diese Träger erst ab 18 Jahren. In Ihren Voraussetzungen steht jedoch nicht, dass man volljährig sein, sondern die Vollschulzeitpflicht erfüllt haben muss. Daher bitte ich um eine Liste, die lediglich die Programme ab 16 Jahren enthält.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ihre Anfrage zum internationalen Jugendfreiwilligendienst Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrag…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Ihre Anfrage zum internationalen Jugendfreiwilligendienst
Datum
20. April 2015 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. April 2015, die zur Beantwortung an das für den Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) zuständige Referat 124 im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) weitergeleitet worden ist. Bezüglich Ihrer Fragen kann ich Ihnen folgende Informationen zur Verfügung stellen: Eine Liste aller Träger, die im Rahmen des IJFD Minderjährige Freiwillige ins Ausland entsenden liegt dem BMFSFJ nicht vor. Wir können daher ebenfalls nur auf die Ihnen bereits bekannte Übersicht mit den Anlaufstellen zum IJFD verweisen, die Sie auf der Homepage des BMFSFJ herunterladen können: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/freiwilliges-engagement,did=166694.html Dort müssten Sie dann bei den einzelnen Träger erfragen, ob diese auch Freiwillige entsenden, die erst 16 Jahre alt sind. Grundsätzlich steht der IJFD Frauen und Männern gleichermaßen offen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und bis zum Dienstabschluss das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Allerdings versenden tatsächlich nur wenige Träger Freiwillige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Da die Träger des IJFD den Dienst selbständig durchführen, liegt die Verantwortung hierfür auch bei den Trägern. Ein Träger, bei dem uns bekannt ist, dass dieser in der Vergangenheit auch Minderjährige im Rahmen des IJFD entsendet hat, ist der Träger ICJA. Der Träger kann Ihnen Informationen über die einzelnen Einsatzstellen geben und wäre für den Bewerbungsprozess zuständig. Die Kontaktdaten lauten: ICJA Freiwilligenaustausch weltweit e.V. Stralauer Allee 20 e 10245 Berlin Tel.: 030-21238252 <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Abschließend möchte ich Sie noch auf unsere Broschüre "Zeit, das Richtige zu tun. Freiwillig engagiert in Deutschland" hinweisen, die u.a. auch weitere Informationen zum IJFD enthält. Sie können die Broschüre bestellen bzw. herunterladen unter: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=183816.html Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach einer geeigneten Einsatzstelle. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
WG: Ihre Anfrage zum Thema Jugendfreiwilligendienst Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer Mail vom 10.04.2015 ha…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
WG: Ihre Anfrage zum Thema Jugendfreiwilligendienst
Datum
23. April 2015 09:51
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer Mail vom 10.04.2015 haben Sie um Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zum Thema internationaler Jugendfreiwilligendienst gebeten. Hierzu folgende Erläuterung: Mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhält jede/r grundsätzlich einen voraussetzungslosen -wenn auch nicht ausnahmslosen- Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Behörden des Bundes. Gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG besteht ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Eine amtliche Information ist jede amtliche Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung (§ 2 Nr. 1 IFG). Mit Ihrem Anliegen liegt kein IFG-Antrag vor, sondern es wird vielmehr eine Sachanfrage an die fachlich zuständige Stelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestellt. Die Beantwortung Ihrer Fragen erfolgt daher außerhalb des IFG direkt durch die fachlich zuständige Stelle, an die ich Ihre Mail bereits weitergeleitet habe. Ergänzend weise ich darauf hin, dass für Amtshandlungen nach dem IFG Gebühren und Auslagen erhoben werden (§ 10 IFG), nicht jedoch für bürgerliche Sachanfragen. Zur weiteren Bearbeitung bitte ich um Ihre Postanschrift. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag