Interne Anweisungen der Innenministeriums NRW, die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW öffentlich zu ignorieren.
Interne Anweisungen der Innenministeriums, die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW öffentlich zu ignorieren.
Angesichts der derzeit variablen Praxis der Landesbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen, setzt ein Antrag auf Gewährung eines Informationszugangs nach dem IFG NRW mal die Angabe des vollständigen Namens sowie der (ladungsfähigen) Anschrift des Antragstellers voraus, mal nicht, während die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine klare Rechtsauffassung im Hinblick auf die Zulässigkeit der anonymen/pseudonymen Antragstellung vertritt.
Information nicht vorhanden
-
Datum30. Juli 2020
-
1. September 2020
-
2 Follower:innen
-
Anfrage teilen
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Interne Anweisungen der Innenministeriums NRW, die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW öffentlich zu ignorieren. [#193851]
- Datum
- 30. Juli 2020 17:02
- An
- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Interne Anweisungen der Innenministeriums NRW, die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW öffentlich zu ignorieren. [#193851]
- Datum
- 3. September 2020 13:58
- An
- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen der Innenministeriums NRW, die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW öffentlich zu ignorieren.“ [#193851] [#193851]
- Datum
- 3. September 2020 13:59
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen der Innenministeriums NRW, die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW öffentlich zu ignorieren.“ [#193851] [#193851]
- Datum
- 3. September 2020 14:28
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- WG: 2020-09-04 - KOM Abt. 1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in - AW: Interne Anweisungen der Innenministeriums NRW, die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW öffentlich zu ignorieren. [#193851]
- Datum
- 7. September 2020 14:01
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: WG: 2020-09-04 - KOM Abt. 1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in - AW: Interne Anweisungen der Innenministeriums NRW, die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW öffentlich zu ignorieren. [#193851]
- Datum
- 13. September 2020 11:56
- An
- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.