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Interne Anweisungen der Staatskanzlei NRW, die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW öffentlich zu ignorieren

Interne Anweisungen der Staatskanzlei NRW, die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW öffentlich zu ignorieren.

Angesichts der derzeit variablen Praxis der Landesbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen, setzt ein Antrag auf Gewährung eines Informationszugangs nach dem IFG NRW mal die Angabe des vollständigen Namens sowie der (ladungsfähigen) Anschrift des Antragstellers voraus, mal nicht, während die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine klare Rechtsauffassung im Hinblick auf die Zulässigkeit der anonymen/pseudonymen Antragstellung vertritt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Juli 2020
  • Frist
    29. August 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Anweisungen der Staatskanzlei NRW, die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW öffentlich zu ignorieren [#193601]
Datum
27. Juli 2020 08:22
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Interne Anweisungen der Staatskanzlei NRW, die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW öffentlich zu ignorieren. Angesichts der derzeit variablen Praxis der Landesbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen, setzt ein Antrag auf Gewährung eines Informationszugangs nach dem IFG NRW mal die Angabe des vollständigen Namens sowie der (ladungsfähigen) Anschrift des Antragstellers voraus, mal nicht, während die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine klare Rechtsauffassung im Hinblick auf die Zulässigkeit der anonymen/pseudonymen Antragstellung vertritt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 193601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193601/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: [BC-2020-2313941] Bitte um Übernahme Sehr geehrte<Information-entfernt> bevor Ihre Anfrage hier weiter …
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: [BC-2020-2313941] Bitte um Übernahme
Datum
4. August 2020 16:49
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,2 KB


Sehr geehrte<Information-entfernt> bevor Ihre Anfrage hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihren Namen und Ihre Postanschrift mitzuteilen. Hinweise und Informationen zur Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten finden Sie hier: https://www.land.nrw/de/datenschutzhinweise. Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Da mir keine verifizierbaren Informationen über Ihre Identität vorliegen, kann ich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass hinter Ihrem Namen eine juristische Person oder Personengruppe steht, die als Anspruchsberechtigte ausscheidet. Zudem sehen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung und Bewertung bei einer Anfrage nach dem Inform…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen der Staatskanzlei NRW, die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW öffentlich zu ignorieren“ [#193601] [#193601]
Datum
4. August 2020 21:16
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung und Bewertung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/193601/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die LDI NRW eine wichtige Einrichtung ist, deren ständige Rechtsauffassung nicht derart unverblümt von der Staatskanzlei missachtet werden sollte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 193601.pdf - 2020-08-04_1-image001.jpg Anfragenr: 193601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193601/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen der Staatskanzlei NRW, die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW öffentlich zu ignorieren“ [#193601] [#193601]
Datum
5. August 2020 12:27
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte teilen Sie mit, ob die Staatskanzlei mit der LDI NRW zu kooperiere…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen der Staatskanzlei NRW, die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW öffentlich zu ignorieren“ [#193601] [#193601]
Datum
18. September 2020 09:53
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte teilen Sie mit, ob die Staatskanzlei mit der LDI NRW zu kooperieren nicht bereit ist und ob Sie nach Art. 58 DSGVO-EU den für die Verarbeitung Verantwortlichen anweisen werden, auf anlasslose Abfrage von personenbezogenen Daten bei Anträgen nach IFG NRW zu verzichten. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 193601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193601/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen der Staatskanzlei NRW, die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW öffentlich zu ignorieren“ [#193601] [#193601]
Datum
18. September 2020 09:56
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um abschließende Bewertung und einen rechtsmittelfähigen Besch…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen der Staatskanzlei NRW, die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW öffentlich zu ignorieren“ [#193601] [#193601]
Datum
11. Oktober 2020 09:45
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um abschließende Bewertung und einen rechtsmittelfähigen Bescheid nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO-EU gegen den für die Verarbeitung Verantwortlichen in der Staatskanzlei, die auf fragdenstaat.de die Missachtung der ständigen Rechtsauffassung der weisungsfreien LDI NRW zelebriert. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 193601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193601/

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.10.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen der Staatskanzlei NRW, die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW öffentlich zu ignorieren“ [#193601] [#193601]
Datum
12. Oktober 2020 09:30
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.10.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.