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Interne Anweisungen des Landtags zur Auskunftsverweigerung nach der DSGVO-EU an Personen, die beim Petitionsausschuss eine Petition eingereicht haben

Anfrage an: Landtag NRW

Interne Anweisungen des Landtags zur Auskunftsverweigerung nach der DSGVO-EU an Personen, die beim Petitionsausschuss eine Petition eingereicht haben

Der EuGH hat am 09.07.20 entschieden, dass Personen, die beim Petitionsausschuss eine Petition eingereicht haben, grundsätzlich über ein Auskunftsrecht in Bezug auf die sie betreffenden personenbezogenen Daten verfügen. Hier ist bekannt geworden, dass der Landtag eine andere Rechtsauffassung vertritt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Juli 2020
  • Frist
    19. August 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Anweisungen des Landtags zur Auskunftsverweigerung nach der DSGVO-EU an Personen, die beim Petitionsausschuss eine Petition eingereicht haben [#192988]
Datum
17. Juli 2020 11:38
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Interne Anweisungen des Landtags zur Auskunftsverweigerung nach der DSGVO-EU an Personen, die beim Petitionsausschuss eine Petition eingereicht haben Der EuGH hat am 09.07.20 entschieden, dass Personen, die beim Petitionsausschuss eine Petition eingereicht haben, grundsätzlich über ein Auskunftsrecht in Bezug auf die sie betreffenden personenbezogenen Daten verfügen. Hier ist bekannt geworden, dass der Landtag eine andere Rechtsauffassung vertritt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192988/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bestehe auf einer Eingangsbestätigung zu dem Antrag nach IFG NRW, de…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Anweisungen des Landtags zur Auskunftsverweigerung nach der DSGVO-EU an Personen, die beim Petitionsausschuss eine Petition eingereicht haben [#192988]
Datum
25. Juli 2020 18:12
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bestehe auf einer Eingangsbestätigung zu dem Antrag nach IFG NRW, der Eingang in Ihre Informationssammlungen gefunden hat. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> Anfragenr: 192988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192988/
Landtag NRW
Sehr geehrte<Information-entfernt> gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 17. Juli 2020. Hinw…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Interne Anweisungen des Landtags zur Auskunftsverweigerung nach der DSGVO-EU an Personen, die beim Petitionsausschuss eine Petition eingereicht haben [#192988]
Datum
28. Juli 2020 14:26
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte<Information-entfernt> gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 17. Juli 2020. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Hier<https://landtag.nrw.de/files/live/sites/landtag/files/WWW/I.B.3/Datenschutz/Informationen_zum_Datenschutz.pdf> finden Sie Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten. Mit freundlichen Grüßen
Landtag NRW
Sehr geehrte<Information-entfernt> unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Interne Anweisungen des Landtags zur Auskunftsverweigerung nach der DSGVO-EU an Personen, die beim Petitionsausschuss eine Petition eingereicht haben [#192988]
Datum
13. August 2020 09:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) beantragen Sie die Zusendung von internen Anweisungen des Landtags zur Auskunftsverweigerung nach der DSGVO an Personen, die beim Petitionsausschuss eine Petition eingereicht haben. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Unabhängig davon, ob der Anwendungsbereich des IFG NRW hinsichtlich Ihres Begehrens in sachlicher Hinsicht eröffnet ist und unabhängig davon, ob Sie angesichts Ihres Pseudonyms als anspruchsberechtigt im Sinne der Vorschrift gelten, teile ich Ihnen mit, dass die begehrten Informationen nicht vorliegen. Es existieren keine solchen internen Anweisungen. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte unter Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift mit. Ich weise Sie darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank. Recherchen haben ergeben, dass der Landtag entsprechende …
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Anweisungen des Landtags zur Auskunftsverweigerung nach der DSGVO-EU an Personen, die beim Petitionsausschuss eine Petition eingereicht haben [#192988]
Datum
13. August 2020 12:11
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank. Recherchen haben ergeben, dass der Landtag entsprechende Auskunftsersuchen bereits mit Verweis auf die legislative Funktion abgelehnt hat, obwohl auch der EuGH erwartungsgemäß feststellt, dass der Rechtsweg zu der Verwaltungsgerichtsbarkeit angesichts des Durchgreifens des europäischen Datenschutzrechts offensteht. Ich erbitte Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahren nach IFG NRW, durch Ablichtung per email. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192988/
Landtag NRW
Sehr geehrte<Information-entfernt> Informationsauskünfte, die auf das IFG NRW gestützt werden, sind von Inf…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Interne Anweisungen des Landtags zur Auskunftsverweigerung nach der DSGVO-EU an Personen, die beim Petitionsausschuss eine Petition eingereicht haben [#192988]
Datum
18. August 2020 08:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> Informationsauskünfte, die auf das IFG NRW gestützt werden, sind von Informationsauskünften auf Grundlage der DSGVO zu unterscheiden. Das Urteil des EuGH ist bekannt und wird berücksichtigt. Ihre Anfrage auf Grundlage von IFG NRW habe ich - unabhängig vom Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen - in der Sache beantwortet. Die begehrten Informationen liegen nicht vor. Darüber hinaus kann ich keine Auskunft erteilen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Mitteilung und dass Sie die Anfrage "unabhängi…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Anweisungen des Landtags zur Auskunftsverweigerung nach der DSGVO-EU an Personen, die beim Petitionsausschuss eine Petition eingereicht haben [#192988]
Datum
18. August 2020 10:07
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Mitteilung und dass Sie die Anfrage "unabhängig" von Anspruchsvoraussetzungen beantwortet haben, welche von der LDI NRW für anonyme Antragstellungen vor dem Hintergrund ihrer ständigen Rechtsauffassung regelmäßig bejaht werden, während die derzeitige Staatskanzlei die LDI NRW auf fragdenstaat.de als eine bedeutungslose Institution darstellt. Dass das erwartbare Urteil des EuGH vom 9.7.2020 nun bekannt sei, ist eine wichtige Information, wobei bekanntlich unabhängig von der erwartbaren Stellungnahme des EuGH die Auskunftspflicht auch vor dem 9.7.2020 griff. Recherchen haben ergeben, dass in Ihren Informationssammlungen nach IFG NRW Ablehnungsbescheide nach der DSGVO-EU vorliegen, demnach der Landtag - ggf. ohne Anweisungen - Auskunftsersuchen ablehnte, auch vor der erwartbaren Stellungnahme des EuGH. Ist bekannt, wie viele solche Ablehnungsbescheide nach der DSGVO erlassen worden und in Ihren Informationssammlungen somit enthalten sind? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192988/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.