Weisung zum kostenfreien Bahnfahren von Soldatinnen und Soldaten in Uniform zu privaten Zwecken

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Interne Anweisungen zur Bahnfahrt

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BR

BETREFF

BEZUG

&
-

Bundesministerium
der Verteidigung

Klaus von Heimendahl
Abteilungsleiter Personal

ndesministerium der Verteidigun rlın HAUSANSCHRIFT Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin
POSTANSCHRIFT 11055 Berlin
Verteiler TeL +49 (0)30 2004 um

rax +49 (0)30 2004 nnnnne
E-MAIL BMVg P/BMVg/BUND/DE

Weisung zum kostenfreien Bahnfahren von Soldatinnen und Soldaten in Uniform zu privaten Zwecken

Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), dem Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Deutschen Bahn AG (DB AG) zur unentgeltlichen Beförderungen von
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in Uniform in den Zügen der DB AG vom 17. August 2019
43-05-21/PI1

Berlin, 13. November 2019

Am 17. August 2019 haben das BMVg, das BMVI sowie die DB AG eine Vereinbarung ge-
schlossen, die es aktiven Soldatinnen und Soldaten ab dem 1. Januar 2020 ermöglichen wird,
die Züge der DB AG im Fernverkehr auch für Privatfahrten in Uniform kostenfrei nutzen zu

können.

Politisches Ziel der Vereinbarung ist, die Sichtbarkeit von Soldatinnen und Soldaten in der
Öffentlichkeit zu erhöhen, damit sie im Alltag als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Uni-
form in der Gesellschaft wahrgenommen werden. Mit ihrem Auftreten in Uniform stärken
die Soldatinnen und Soldaten das Bild der Bundeswehr als Teil der Gesellschaft und prägen
die öffentliche Meinung von der Bundeswehr positiv. Zudem sollen das Engagement sowie
das Verantwortungsbewusstsein, das mit dem Dienst als Soldatin und Soldat verbunden ist,
öffentlich anerkannt werden. Daher ist das Tragen der Uniform wesentliche Bedingung zur

Nutzung dieses Angebotes.

Die Vereinbarung umfasst bereits heute den gesamten Fernverkehr der DB AG, also die „wei-
ßen Züge“, einschließlich des Vor- und Nachlaufes und somit die entsprechenden Zubringer

im Regionalverkehr. Für den reinen Regionalverkehr gilt die Vereinbarung derzeit nur für
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Verbindungen in Tarifhoheit der DB Regio AG, also nicht für Fahrten innerhalb von Tarifver-

bünden. Das BMVg arbeitet gemeinsam mit dem BMVI an einer Ausweitung der bestehen-

den Vereinbarung auf den gesamten Regionalverkehr!.

Für die Nutzung des Angebotes zum kostenfreien Bahnfahren für Soldatinnen und Soldaten

in Uniform zu privaten Zwecken werden nachfolgende Verfahrensbestimmungen festgelegt’:

Bezug eines „Null-Euro-Tickets“ vor Fahrtantritt’

1,

Zur Nutzung einer Zugverbindung ist für jede Einzelfahrt ein gültiges Fahrticket („Null-
Euro-Ticket“) erforderlich. Das Ticket muss über den für die Bundeswehr bereit gestell-
ten Sondereinstieg im Buchungssystem der DB AG gebucht werden.

Fahrverbindungen des Regionalverkehrs sind derzeit noch nicht im vereinbarten Leis-
tungsumfang enthalten und können deswegen auch nicht über den Sondereinstieg ge-
bucht werden.

Zur Buchung von Tickets sind digitale Buchungscodes („eToken“) erforderlich, die den
Fahrpreis auf „null Euro“ reduzieren. Für jede Fahrt wird ein eigener eToken benötigt.
Die eToken werden zunächst nur über das IntranetBw zu beziehen sein, sofern die Solda-
tin bzw. der Soldat hierfür auf einen dienstlichen Computer zugreifen kann. Hierfür muss
sich die Soldatin bzw. der Soldat im IntranetBw mit dem persönlichen Login anmelden.
Grundsätzlich beziehen Soldatinnen und Soldaten eToken für sich selbst und nutzen
diese für die eigenen Fahrten.

Soldatinnen und Soldaten, die keinen Zugang zu einem dienstlichen Computer haben,
beziehen eToken zunächst über ihre Einheiten bzw. Dienststellen. Zu diesem Zweck be-
nennen die Einheiten bzw. Dienststellen Bundeswehrangehörige ihres Bereiches, die

diese Verteilerrolle wahrnehmen sollen. Details hierzu werden gesondert festgelegt.

? Aufgrund der komplexen Strukturen im Regionalverkehr wird diese Ausweitung, erfolgreiche Verhandlungen

vorausgesetzt, absehbar erst im Laufe des Jahres 2020 erfolgen können.

? Parallel werden allen Soldatinnen und Soldaten sowie den Vorgesetzten und Reisestellen im November 2019

Handreichungen zur Verfügung gestellt, die erforderliche Informationen zur Nutzung bereitstellen. Beglei-
tend werden im November regionale Informationsveranstaltungen für Multiplikatoren angeboten und im In-
tranetBw eine FAQ-Seite eingerichtet werden. Zudem ist Anfang Dezember 2019 ein themenbezogener Live-
Chat im IntranetBw vorgesehen.

3 Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass der Bezug der eToken Anfang Dezember 2013, das Bu-

chen der Tickets über den Sondereinstieg ab Mitte Dezember 2019 möglich sein wird. Die genauen Daten und
weitere verfahrenstechnische Hinweise werden zeitgerecht bekanntgegeben.

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10.

Diese Regelung gilt für die Übergangszeit, bis eine andere, web-basierte Lösung zum Er-
halt der eToken geschaffen worden ist.

Eine Weitergabe von eToken an nicht aktive Soldatinnen und Soldaten ist nicht zulässig.
Ein Verkauf oder eine andere gewerbliche oder kommerzielle Nutzung von eToken ist
verboten. |

Die Buchung mehrerer alternativer Fahrtickets für die gleiche, zeitversetzte Verbindung
ist nicht zulässig, sofern dies nicht (nach einer bereits erfolgten Buchung) aus dienstli-
chen Gründen erforderlich wird. Es gilt die Maßgabe, dieses Angebot so zu nutzen, als
würde man Fahrten mit der Bahn „auf eigene Rechnung“ buchen.

Das Angebot ist auf die Nutzung der zweiten Wagenklasse ohne Sitzplatzreservierung
begrenzt. Eine Sitzplatzreservierung sowie der Übergang in die erste Wagenklasse kön-
nen durch die Soldatin bzw. den Soldaten auf eigene Kosten separat hinzugebucht wer-
den.

Die gebuchten Tickets enthalten neben dem Zusatz ‚Bundeswehr‘ auch den Namen des

Reisenden. Sie können ausgedruckt und/oder in der DB Navigator App geladen werden.

Durchführung der Fahrt

11.

12.

13.

14.

Das über den Sondereinstieg im Buchungssystem der DB AG gebuchte Ticket ist perso-
nengebunden und nicht übertragbar. Es umfasst zudem keine Mitnahmeberechtigung.
Das Ticket gilt nur für die jeweils auf dem Ticket eingetragenen Verbindungen (Zugbin-
dung). Bei Ausfall oder Verspätung greifen die Fahrgastrechte der DB AG (bspw. Nutzung
der nächstmöglichen Verbindung bei Zugausfall ohne Notwendigkeit zur erneuten Ti-
cket-Buchung). Finanzielle Entschädigungen oder Erstattungen nach der Fahrgastrechte-
Verordnung sind jedoch ausgeschlossen.

Die Fahrt darf nur als Soldatin bzw. Soldat der Bundeswehr in einem aktiven Dienstver-
hältnis in Uniform angetreten werden‘. Ein gültiger Truppenausweis ist mitzuführen und
dem Bahnpersonal auf Verlangen vorzuzeigen.

Soldatinnen und Soldaten tragen bei Nutzung des Angebotes eine Uniform gem. Zentral-
vorschrift A1-2630/0-9804. Auf die dortigen Bestimmungen der Ziffer 110 zum Tragen
der Uniform außer Dienst wird hingewiesen. Diese gelten uneingeschränkt auch für die

Nutzung der Eisenbahn für private Fahrten.

* Reservistinnen und Reservisten haben während des Zeitraums ihrer Heranziehung den Soldatenstatus und
somit dieselben Ansprüche auf kostenlose Bahnfahrten wie alle aktiven Soldatinnen und Soldaten.

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15. Das Erfordernis zum Tragen der Uniform bei Nutzung des Angebotes für private Fahrten
bedeutet nicht, dass die Fahrt als Arbeitszeit angerechnet werden kann. Private Fahrten
sind auch in Uniform der Freizeit zuzurechnen.

16. Im Zug haben Soldatinnen und Soldaten keinen Sitzplatzanspruch, es sei denn, sie haben
auf eigene Kosten eine Sitzplatzreservierung vorgenommen. Nicht reservierte Sitzplätze
sind bei Bedarf freizugeben.

17. Auf die Bestimmungen des $17 Soldatengesetz zum Verhalten im und außer Dienst wird
besonders hingewiesen. Wie bei anderen Fahrten in Uniform auch, müssen sich Soldatin-
nen und Soldaten, die private Fahrten in Uniform durchführen, ihrer besonderen Vorbild-
funktion und der Wohlverhaltenspflicht bewusst sein. Von Soldatinnen und Soldaten in
Uniform wird zudem stets eine aktive Hilfsbereitschaft in allgemeinen Lebenslagen er-
wartet.

18. Bei Privatfahrten in Uniform verfügen Soldatinnen und Soldaten über keine besonderen
hoheitlichen oder rechtlichen Befugnisse, sondern lediglich über die so genannten „Je-

dermannsrechte“.

Umgang mit ungenutzten Null-Euro-Tickets

19. Gebuchte Tickets können nicht storniert oder zurückgegeben werden.

20. Die Anzahl gebuchter und ganz oder zum Teil nicht genutzter Tickets ist seitens der Ein-
heiten bzw. Dienststellen zentral und aufwandsarm zu erfassen und für den jeweiligen
Monat nachzuhalten. Details hierzu sowie zu einer Abfrage der Umfänge werden geson-

dert festgelegt.

Abschließende Hinweise

21. Jeder Soldatin und jedem Soldaten ist freigestellt, von dem Angebot Gebrauch zu ma-
chen. Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung des Angebotes besteht nicht.

22. Erste Ansprechstelle für Fragen zur Nutzung des Angebotes sowie zum Bezug der eTo-
ken ist die im BMVg eingesetzte Projektgruppe (BMVg ProjGrp Bahnfah-
ren/BMVg/BUND/DE@KVLNBW bzw. BMVgProjGrpBahnfahren@bmvg.bund.de).

23. Die Vereinbarung ergänzt lediglich bisherige Regelungen, ohne sie zu ändern oder zu er-
setzen. Insbesondere die Bestimmungen zur Durchführung und Abrechnung von Dienst-
reisen oder Heimfahrten nach der Trennungsgeldverordnung werden durch diese Verein-

barung nicht berührt.
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Die Adressaten stellen die Bekanntmachung und Beachtung vorstehender Hinweise in ihrem

Verantwortungsbereich sicher.

eisung gilt bis zur abschließenden Zustimmung durch den GVPA vorläufig.

 
    

Klaus von Heimendahl

Generalleutnant
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Verteiler:

Kommando Heer

Kommando Luftwaffe

Marinekommando

Kommando Streitkräftebasis

Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr
Kommando Cyber- und Informationsraum

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Bildungszentrum der Bundeswehr

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Bundessprachenamt

Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Bundeswehrverwaltung
Universität der Bundeswehr München

Universität der Bundeswehr Hamburg

Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst
Einsatzführungskommando der Bundeswehr

Führungsakademie der Bundeswehr

Luftfahrtamt der Budneswehr

Militärhistorisches Museum der Bundeswehr

Planungsamt der Bundeswehr

Zentrum Innere Führung

Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr

nachrichtlich

BMVg Generalinspekteur der Bundeswehr

BMvg Abteilung Hauhalt Controlling

BMVg Abteilung Recht

BMVg Abteilung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen
Militärische Gleichstellungsbeauftragte des BMVg
Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim BMVg
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