Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen

- Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen o. Ä. zur Umsetzung und konkreten Kontrolle der Maßnahmen zum Schutz vor SARS-CoV-2

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. April 2020
  • Frist
    9. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dienstanweisun…
An Polizeipräsidium Frankfurt am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen [#184160]
Datum
7. April 2020 15:10
An
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen o. Ä. zur Umsetzung und konkreten Kontrolle der Maßnahmen zum Schutz vor SARS-CoV-2
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184160
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Coron…
An Polizeipräsidium Frankfurt am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen [#184160]
Datum
9. Mai 2020 02:12
An
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen“ vom 07.04.2020 (#184160) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184160

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Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage erhalten. Mit E-Mail vom 07.04.2020 haben Sie um die Übersen…
Von
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Betreff
AW: Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen [#184160]
Datum
12. Mai 2020 08:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage erhalten. Mit E-Mail vom 07.04.2020 haben Sie um die Übersendung von Unterlagen zu "Internen Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen" bzw. "Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen o. Ä. zur Umsetzung und konkreten Kontrolle der Maßnahmen zum Schutz vor SARS-CoV-2" gebeten. Ihrem Antrag kann leider nicht entsprochen werden. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) nicht gegenüber Polizeibehörden und dem Landesamt für Verfassungsschutz Anwendung. Nach § 81 Abs. 3 HDSIG ist der Zugang zu Informationen dieser Stellen auch dann ausgeschlossen, wenn sich die Informationen in Daten oder Akten anderer öffentlichen Stellen befinden, wie z.B. im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) oder dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bestehen nicht, da die Anwendungsbereiche der genannten Gesetze nicht eröffnet sind; der Antrag zielt weder auf Umwelt- noch auf Verbraucherinformationen ab (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 UIG, § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 HUIG, §§ 1, 2 Abs. 1 VIG). Abgesehen davon sind Landesbehörden keine informationspflichtigen Stellen i.S.d. § 1 Abs. 2 UIG. Freundliche Grüße