Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen

- Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen o. Ä. zur Umsetzung und konkreten Kontrolle der Maßnahmen zum Schutz vor SARS-CoV-2

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2020
  • Frist
    9. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dienstanweisung…
An Polizeipräsidium Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen [#184162]
Datum
7. April 2020 15:10
An
Polizeipräsidium Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen o. Ä. zur Umsetzung und konkreten Kontrolle der Maßnahmen zum Schutz vor SARS-CoV-2
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184162
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Mainz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.04.2020. Die Beantwortung wird nach den Vorgaben …
Von
Polizeipräsidium Mainz
Betreff
Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen [#184162]
Datum
9. April 2020 17:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.04.2020. Die Beantwortung wird nach den Vorgaben des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz (LTranspG) erfolgen. Wir sind bemüht, den Zugang zu amtlichen Informationen zu gewähren und damit Transparenz und Offenheit des Verwaltungshandelns zu schaffen, soweit keine schutzwürdigen Belange und Interessen der Auskunftserteilung entgegenstehen. Sobald mir zu Ihrer Anfrage weitere Erkenntnisse vorliegen, werde ich Sie unaufgefordert über das Ergebnis informieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Coron…
An Polizeipräsidium Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen [#184162]
Datum
9. Mai 2020 02:11
An
Polizeipräsidium Mainz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen“ vom 07.04.2020 (#184162) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184162
Polizeipräsidium Mainz
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Weisung des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz (MdI) werden An…
Von
Polizeipräsidium Mainz
Betreff
AW: Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen [#184162]
Datum
11. Mai 2020 09:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Weisung des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz (MdI) werden Anfragen nach dem Landestransparenzgesetz mit landesweitem oder überregionalem Corona-Bezug durch das Ministerium beantwortet. Ihre Anfrage vom 07.04.2020 wurde am 29.04.2020 dem MdI, Lagezentrum, zugeleitet. Sofern noch nicht geschehen, werden Sie von dort einen entsprechenden Antwortbeitrag erhalten. Die Kontaktadresse lautet: Lage- und Koordinierungsstab Lagezentrum MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT RHEINLAND-PFALZ Schillerplatz 3-5 55116 Mainz Telefon +49 (6131) 16 - 0 https://mdi.rlp.de/de/startseite/ Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir die entsprechende Weisung des Ministeriums des Innern und für S…
An Polizeipräsidium Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen [#184162]
Datum
12. Mai 2020 20:57
An
Polizeipräsidium Mainz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir die entsprechende Weisung des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184162

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Polizeipräsidium Mainz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.04.2020, die nach den Vorgaben des Landestranspar…
Von
Polizeipräsidium Mainz
Betreff
WG: Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen [#184162]
Datum
28. Mai 2020 18:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.04.2020, die nach den Vorgaben des Landestransparenzgesetzes (LTranspG) beantwortet wird. Wir sind bemüht, den Zugang zu amtlichen Informationen zu gewähren und damit Transparenz und Offenheit des Verwaltungshandelns zu schaffen, soweit keine schutzwürdigen Belange und Interessen der Auskunftserteilung entgegenstehen. Ihr Anspruch auf Zugang zu Informationen ergibt sich aus § 2 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 LTranspG. Angefügt übermittele ich Ihnen Informationen, die vorwiegend für den internen Dienstbetrieb unserer Behörde maßgebend sind. Weitere einsatzspezifische Regelungen und interne Informationen können Ihnen leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ergeht folgender Hinweis: Unter Abwägung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit bzw. dem Anspruch auf Informationszugang mit dem Interesse einer ordnungsgemäßen und sicheren Gewährleistung der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben (§ 17 LTranspG) wird Ihrem Antrag zum Zugang dieser Informationen nicht stattgegeben. Das Bekanntwerden dieser Informationen ist geeignet, die Tätigkeit der Polizei und der sonstigen für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen und somit die öffentliche Sicherheit zu beeinträchtigen (§ 14 Abs. 1 Ziffer 3 LTranspG). Interne Weisungen der Polizei beinhalten einsatztaktische Überlegungen und Erkenntnisse, die bei öffentlicher Bekanntgabe anstehende Einsatzmaßnahmen der Polizei erheblich beeinträchtigen und somit die öffentliche Sicherheit gefährden könnten. Auch unterliegen derartige interne Weisungen in der Regel einer besonderen Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitseinstufung entsprechend der Verschlusssachen-Anweisung Rheinland-Pfalz, sodass bereits aus diesem Grund Ihrem Antrag wegen entgegenstehender Belange nach § 14 Abs. 1 Ziffer 5 LTranspG nicht vollumfänglich stattzugeben ist. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Polizeipräsidium Mainz, Valenciaplatz 2, 55118 Mainz, schriftlich, zur Niederschrift oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz (§§ 3a, 37 Abs. 6 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG) an <<E-Mail-Adresse>> einzulegen. Weiterhin steht Ihnen nach §§ 12 Abs. 4 LTranspG das Recht zu, sich wegen dieser Entscheidung an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, zu wenden. Mit freundlichen Grüßen