Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen

Anfrage an: Polizeidirektion Kiel

- Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen o. Ä. zur Umsetzung und konkreten Kontrolle der Maßnahmen zum Schutz vor SARS-CoV-2

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    7. April 2020
  • Frist
    7. Mai 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dienstanwei…
An Polizeidirektion Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen [#184165]
Datum
7. April 2020 15:11
An
Polizeidirektion Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen o. Ä. zur Umsetzung und konkreten Kontrolle der Maßnahmen zum Schutz vor SARS-CoV-2
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184165
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Coron…
An Polizeidirektion Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen [#184165]
Datum
8. Mai 2020 02:04
An
Polizeidirektion Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen“ vom 07.04.2020 (#184165) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184165
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Coron…
An Polizeidirektion Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen [#184165]
Datum
28. Mai 2020 19:17
An
Polizeidirektion Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen“ vom 07.04.2020 (#184165) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184165
Polizeidirektion Kiel
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie weisen darauf hin, dass die Frist für die Bearbeitung Ihrer Anfrage nach dem Inf…
Von
Polizeidirektion Kiel
Betreff
Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen [#184165]
Datum
29. Mai 2020 14:57
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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67,7 KB
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29,5 KB
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2,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Sie weisen darauf hin, dass die Frist für die Bearbeitung Ihrer Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz an die Polizeidirektion Kiel (vom 07.04.2020) überschritten wurde. Leider wurde Ihre ursprüngliche Anfrage nach Eingang fehlgesteuert, so dass sie hier erst mit sehr großer Verzögerung bekannt wurde. Nachdem Ihre Anfrage dann zwischenzeitlich und umständehalber zur weiteren Bearbeitung an das Landespolizeiamt abgegeben wurde, muß ich Sie nun zudem um Verständnis dafür bitten, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage auch noch weitere Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich bedauere diese Verzögerung außerordentlich und stehe Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Coron…
An Polizeidirektion Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen [#184165]
Datum
9. Juli 2020 18:13
An
Polizeidirektion Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen“ vom 07.04.2020 (#184165) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 64 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184165/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sch…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen“ [#184165] [#184165]
Datum
23. August 2020 01:07
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/184165/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 184165.pdf - 2020-05-29_1-image001.png - 2020-05-29_1-image002.jpg - 2020-05-29_1-oledata.mso Anfragenr: 184165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184165/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen“ [#184165] [#184165]
Datum
24. August 2020 12:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe aufgrund Ihrer Anfrage die Behörde zur Stellungnahme aufgeforder. Das Schr…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen“ [#184165] [#184165]
Datum
28. August 2020 13:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe aufgrund Ihrer Anfrage die Behörde zur Stellungnahme aufgeforder. Das Schreiben finden Sie im Anhang. Sobald ich etwas Neues erfahre, werde ich mich bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in inzwischen habe ich die Rückmeldung der Behörde erhalten, dass Sie schon am 12. Jun…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen“ [#184165] [#184165]
Datum
2. September 2020 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in inzwischen habe ich die Rückmeldung der Behörde erhalten, dass Sie schon am 12. Juni 2020 eine Nachricht vom Landespolizeiamt erhalten hätten, wo Ihre Anfragen gebündelt wurden. Darin wurde auch um Bestätigung von Kosten in Höhe von 153,56 Euro gebeten, worauf Sie nicht geantwortet hätten. Am 14.07. seien Sie nochmal per E-Mail um Rückmeldung gebeten worden. Dies war mir nicht bekannt und ich würde mich über eine Rückmeldung hierzu freuen, da danach die Behörde weiterhin Auskunftswillig wäre und von Ihnen die Anwort ausstehen würde. Mit freundlichen Grüßen

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in möchten Sie sich noch zu der u.g. Frage äußern? Aktuell wäre somit aus meiner Sicht…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen“ [#184165] [#184165]
Datum
14. September 2020 15:03
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in möchten Sie sich noch zu der u.g. Frage äußern? Aktuell wäre somit aus meiner Sicht nach Rückmeldung der angefragten Stelle nichts weiter zu veranlassen und die Entscheidung liegt bei Ihnen. Ob die im Raume stehende Gebühr zu hoch ist, kann ich so noch nicht beurteilen und wurde von Ihnen auch nicht bisher in Frage gestellt. Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen, da ich den Vorgang ansonsten demnächst schließen würde. Mit freundlichen Grüßen